Zulassungsbescheinigung Teil 2

  • Hallo liebes Forum!


    Heute kommt nun nach dem Ende des Abstotterns endlich meine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ins Haus.

    Endlich meiner! :yay: war der erste Gedanke beim öffnen des Briefes.

    Nun kame aus dem Brief aber zwei Zulassungsbescheinigungen, eine Ungültig gekennzeichnet (die originale erste).

    Die zweite, nachdem einige Umbauten den Weg ins Würfelchen gefunden haben.

    Beide recht ähnlich, steht ja eh nicht viel drauf.

    Unter D.2 allerdings (Typ GJ/Variante B74V/Version MT7L) hat sich die Version von MT/L auf AT geändert. Wird wohl mit dem Umbau zusammenhängen. Eine genaue Aufschlüsselung, was da welche Bedeutung hat, gibt es aber auch bei Tante Google nicht. Oder ich finde sie einfach nicht.

    Einige hier haben ja auch schon einige Eintragungen gepostet. Da habe ich veränderte Bescheinigungen gesehen, wo sich die Version nicht geändert hat.

    Gibt es hier jemanden, der da mal etwas Erleuchtung bringen kann?


    Ansonsten... schönes Wochenende und immer genug Luft unter dem Diff.

  • Servus,


    diese Felder ändern sich normalerweise nicht.

    Diese Felder werden mit den Informationen aus der Geburtsurkunde (CoC) gefüllt.

    Was steht denn in deinem CoC (EU-Konformitätsbescheinigung)?


    Wenn Umbauten am Wagen erfolgen wird nur der Eintrag im Feld 17 von K (konform) auf A (abweichend) geändert.


    Ich würde behaupten daß da mal wieder ein klassischer Übertragungsfehler in der Zulassungsbehörde passierte.

  • blob_

    Vielleicht ist es ein Tippfehler und die "7" soll eher ein "/" sein.


    Bei mir auf der Arbeit werden die Speiseangebote auf Bildschrimen mit Allergenen in Form von Nummern angezeigt und zuletzt gab es das Allergen "14719", wo keiner wusste was es sein soll, da nur 26 Allergen beim Kunden gelistet werden.

    Der Rätsels Lösung es sollte "14/19" heißen.

  • Stimmt, die 7 ist durchgerutscht...

    Im COC steht MT/L, und das ändert sich ja auch nicht.

    Falls das die Getriebevariate abbilden soll würde ich einen Automatik-Fahrer bitten, da mal nachzusehen.

    Ansonsten muss ich mein Straßenverkehrsamt mal löchern, aber seit dem dicken C kommt man an die nur mit blöden Terminvergaben ran.

    Dort wurde aber auch schon geschafft, in einer Zulassung drei (3) Fehler einzubauen.

    Im Feld 17 steht jetzt E.

  • Servus,


    "E" heißt Einzelbetriebserlaubnis, das gibt's nur wenn es ein, wie man früher sagte, "Grauimport" war, wo es kein ABE oder CoC gibt.


    Ist aber egal, Hauptsache es werden alle vorhandenen Papiere, sowie auch. "ungültig" gestempelten Unterlagen gesammelt und immer beim Wagenverkauf dem neuen Eigentümer weitergegeben.

    Sonst kann es vorkommen daß in fünfzehn, zwanzig Jahren mit fehlenden Dokumenten der neue Eigentümer Probleme bekommen kann.

  • Das mit der Einzelbetriebserlaubnis kannte ich auch noch nicht. Sollte bei mir auch nicht zutreffen, da es ein COC Papier ja gibt. Da steht als Herstellervertretung allerdings Ungarn drin. Gekauft hab ich ihn vom Suzuki Händler, da stand nur normal Neufahrzeug drauf.

  • Das mit der Einzelbetriebserlaubnis kannte ich auch noch nicht. Sollte bei mir auch nicht zutreffen, da es ein COC Papier ja gibt. Da steht als Herstellervertretung allerdings Ungarn drin. Gekauft hab ich ihn vom Suzuki Händler, da stand nur normal Neufahrzeug drauf.

    Es gibt zwar hier Suzuki Deutschland, aber innerhalb der EU läuft von Suzuki alles über Ungarn!

    Denn in Ungarn ist die Europa-Zentrale von Suzuki!

    Was von Suzuki Ungarn vorgegeben wird muss jede Landes-Niederlassung übernehmen, es sei denn, dass das jeweilige Land lieber schärfere Regeln anwenden will.

    Das fängt an beim originalen Suzuki Zubehör, geht weiter über das was die Werkstätten mit ihren Testern auslesen und optimieren können.


    Als Beispiel nenne ich da mal die RDKS/TPMS-Einstellung!

    Hier in D schlägt das RDKS im Komfortmodus bei 1,74 bar (174 kPa) Alarm und meldet einen zu geringen Reifendruck, bei den Italienern kommt der Alarm erst bei 1,69 bar (169 kPa).

  • So, kleines Update.

    Laut Suzuki Deutschland lag die Vermutung richtig mit AT Automatik und MT manuell.

    Im Gutachten des Umbaues ist ein Eingabefehler, AEW 0002 3 ist richtig, steht auch in beiden Zulassungsbescheinigungen seltsamerweise drin.

    Auf dem Gutachten steht auch unter D.2 nichts drin zum ändern.

    Auf der §19 Begutachtung steht AEW 00003, da taucht dann das AT erstmalig auf.

    Also rollt der Ball der Schande zwischen dem Strassenverkehrsamt und dem Gutachter hin und her...

    Nächster freier Termin beim Strassenverkehrsamt ist der 31.08.

  • Der August neigt sich dem Ende entgegen, die Zulassungsstelle hat mich empfangen.


    Die Dame vom Amt : Das tragen wir genau nach Gutachten ein, das geht nicht zu ändern.

    Der Gutachter, der das Gutachten erstellt hat: nicht erreichbar, jeder macht mal Urlaub, sei es gegönnt.

    Nach Beratung bei einem Sachverständigen in Weiterbildung zum §21-Prüfer (nicht vom TÜV, das Monopol im Norden wackelt) noch mal hin zur Zulassungsstelle und auf die AEW 00002 3 auf beiden Zetteln hingewiesen.

    Ende der Geschichte: Jimny hat wieder offiziell Handschaltung, ich eine dritte Zulassungsbescheinigung Teil 2 und aus der Einzelabnahme E ist ein A wie Abweichend geworden.


    Puuuuuuuh, was für ein Aufwand.


    Lest eure Zettel immer gleich durch, Fehler kommen immer wieder mal vor.