alle Jahre wieder / Versicherungsbeiträge

  • 185 € für Vollkasko ist ja echt günstig.


    Ich zahle zwar noch 15 Euro weniger, hab aber nur Teilkasko...

  • Zu der Frage Versicherungsschutz im Gelände. Ich habe mal bei ADAC gefragt, wie es bei deren Fahrsicherheitstraining aussieht. Die Antwort war, die normale Versicherung würde greifen. Seltsam.

  • Bei der HUK ist in der Haftpflicht die Teilnahme an einer Motorsportveranstaltung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und in der Kasko wird das noch mit dem Ziel "eine Höchstgeschwindigkeit" zu erreichen oder dafür zu üben, also Rennen, konkretisiert. Ein Fahrsicherheitstraining ist etwas anderes. Vorher (am besten schriftlich) bei der eigenen Versicherung nachfragen schützt aber im Zweifel vor unliebsamen Überraschungen.

  • Es hängt natürlich auch davon ab was in eurem Versicherungsschein steht….

    Habt ihr mit der neuen Beitragsrechung keine neuen AGBˋs aufs Auge gedrückt bekommen gelten noch die alten👍🏻

  • Ja, man muß auch immer genau überlegen, was man der Versicherung sagt. Gute Veranstalter weisen auch darauf hin - die Lausitzsafari ist zum Beispiel eine geführte touristische Rundfahrt ..

  • Mir ist beim studieren der Versicherungsbedingungen aufgefallen, das es wohl Änderungen bei den "Sport bzw. Wettbewerbsfahrten "gibt.

    So wie ich das verstanden habe, gibt es kein Versicherungsschutz mehr, wenn man auf ein geschlossenes Gelände fährt, wo man eine Sportversicherung" abschließen kann.

    Also wer in den Mammutpark, oder zu den freien Fahrten div. Offroad Clubs (Eisenberg oder Aspach) fährt, hat kein Versicherungsschutz mehr.

    Aufgefallen ist mir diese neue Regelung bei der Rechnung der Motorräder, da war der Hinweis deutlich markiert.

    Also fragt lieber nochmal bei der Versicherung nach ob Fahrten im Offroadgelände, auch wenn es kein Rennen oder Wettbewerbsfahrt ist, noch versichert sind.

    Zur Info:

    Ich hab von meinem AXA Versicherungsvertreter gestern die Information bekommen, das dort alles beim alten bleibt.

    Solange keine Veranstaltung auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit durchgeführt wird greift der volle Versicherungsschutz.

    Total langweiliger 2020er GJ Automatik, 80mm HM4X4 Fahrwerkskit, Dotz Dakar 7x16 mit 215/85R16, Stoßstange angepasst, VTG Übersetzungsanpassung, elektronische Tachoanpassung, Stabitrenner,, angepasste Quertraverse, Bravo Schnorchel, Nolden LED-Tagfahrlichter, Hohlraum- und Unterbodenkonservierung, und noch viel Kleinkram...

  • "Alles beim Alten" ist leicht gesagt, aber die Versicherungsbedingungen musste auch die AXA mit dem entsprechenden Passus an die aktuelle Gesetzgebung anpassen. Die Frage ist halt, wie wird nachgewiesen, dass es nicht um eine Höchstgeschwindigkeit geht. Das ist sicher eher für die Rennstrecke gedacht, aber die Versicherungen sind bei der Abwehr von Ansprüchen findig. Hier ein Fall, in dem vor einem OLG die Ausschreibung für den Kunden gesprochen hat. Entscheidend waren die für die Veranstaltung geltenden Regeln.
    https://www.versicherungsrecht…fuer-rennveranstaltungen/


  • Die EU Regelung zu den Versicherungsbedingungen haben aber im Text die Passus "Höchstgeschwindigkeit" auf jegliche Sportliche Aktivität in Verbindung auf geschlossenen Gelände, erweitert. Siehe mein Text im obigen Zitat. Evtl. hat dein Versicherungsvertreter nicht die neuesten Informationen oder er hat es nicht so genau genommen. Am sichersten gehst du wenn du dir die AGB selbst durch liest.


    Wobei ich das für unsere WoMo Vers. gemacht habe. Nur für Haftplicht, Teilkasko und die Vollkasko waren das 120 Seiten. Da fehlen jetzt noch Inhaltversicherung und Schutzbrief, das hab ich mir dann lieber gespart. Weil irgendwann mein Gehirn das ganze Bürokratendeutsch nicht mehr verarbeiten konnte. Was ich allerdings dabei noch fest gestellt habe, die Vers. haben ihr Schutzgebiet nur noch auf geographisch Europa bzw. die außerhalb liegende Gebiete gelegt die noch zur EU gehören. Marokko als beliebtes Reiseziel ist nun nicht mehr versichert. Auch gibt es nun Änderungen bei der Bezahlung im Ausland. Italien z.B. werden alle Schäden gleichmäßig 50/50 auf die Beteiligten aufgeteilt, wenn nicht durch Gericht die Schuld des anderen Unfallbeteiligten nachgewiesen wurde. Auch hier kann man dann schnell mal bei der Haftpflicht auf die Nase fallen, wenn man nicht über eine Vollkasko den Rest abrechnen kann.

  • Ich habe genau die oben gepostet Auskunft.

    Mein Versicherungsvertreter hat sich auf meine nachhaken extra intern rückversichert.

    Und ich hab ein sehr gutes Verhältnis zu ihm.

    Wenn er sagt das der Jimny über Vollkasko abgewickelt wird, wenn er im Offroadpark auf der Seite liegt, dann glaube ich ihm das. ;)

    Total langweiliger 2020er GJ Automatik, 80mm HM4X4 Fahrwerkskit, Dotz Dakar 7x16 mit 215/85R16, Stoßstange angepasst, VTG Übersetzungsanpassung, elektronische Tachoanpassung, Stabitrenner,, angepasste Quertraverse, Bravo Schnorchel, Nolden LED-Tagfahrlichter, Hohlraum- und Unterbodenkonservierung, und noch viel Kleinkram...

  • Die Vollkaskobedingungen haben sich im allgemeinen nicht verändert, nur die Haftpflicht. Auf gut deutsch wenn dir dein Vertreter sagt der Jimny liegt im Offroadpark auf der Seite und wird über die Vollkasko abgerechnet dann sollte das stimmen, wenn du aber bei dem auf die Seite fallen ein anderes Fahrzeug touchierst und die Haftpflicht soll zahlen, dann wird es interessant……….

  • Die Vollkaskobedingungen haben sich im allgemeinen nicht verändert, nur die Haftpflicht.

    Da stimmt was nicht!

    Bei mir hatte ein Gutachter Schäden festgestellt die dann von der Versicherung nicht übernommen wurden, da Schäden durch vom Fahrzeug abfallende Teile, in meinem Fall der linke Hinterreifen, nicht in der Vollkasko versichert sind!


    Das war auch mit ei Grund, warum ich die VK für dieses Jahr gestrichen habe!

  • Das sind dann individuelle Versicherungsbedingungen und die Vollkasko hätte so oder so nicht gezahlt. In der Vollkasko besteht nachwievor der Spruch mit der „zu erziehlenden Höchstgeschwindigkeit“ eine Motorsportveranstaltung auf abgesperrten Gebiet spielt da keine Rolle. Wenn sie aber vom Fahrzeug abfallende Teile ausschließen nützt dir das natürlich auch nichts.

  • Das sind dann individuelle Versicherungsbedingungen und die Vollkasko hätte so oder so nicht gezahlt. In der Vollkasko besteht nachwievor der Spruch mit der „zu erziehlenden Höchstgeschwindigkeit“ eine Motorsportveranstaltung auf abgesperrten Gebiet spielt da keine Rolle. Wenn sie aber vom Fahrzeug abfallende Teile ausschließen nützt dir das natürlich auch nichts.

    Das war nicht im Gelände.

    Es passierte während der Fahrt in einer geschlossenen Ortschaft bei unter 40 Km/H.

  • Schon klar :) der Vollkasko ist es egal ob Veranstaltung oder Stadt, darum ging es ja.

    Bei der Haftpflicht ist es nicht mehr egal ob Straßenverkehr oder abgetrenntes Gelände und Motorsportveranstaltung :)

  • Da stimmt was nicht!

    Bei mir hatte ein Gutachter Schäden festgestellt die dann von der Versicherung nicht übernommen wurden, da Schäden durch vom Fahrzeug abfallende Teile, in meinem Fall der linke Hinterreifen, nicht in der Vollkasko versichert sind!


    Das war auch mit ei Grund, warum ich die VK für dieses Jahr gestrichen habe!

    Was oder wie wurde der Schaden der Vers. gemeldet?

    Normal zahlt die VK bei von außen auf das Fahrzeug einwirkende Ereignisse (Unfälle/Beschädigungen)

    Hast du dein Hinterrad verloren, also lose Radmuttern gehabt?

    oder, Hat der ein Stein aus dem Profil geworfen?

    oder, Wurde ein auf der Straße liegender Gegenstand durch den Hinterreifen ans Fahrzeug geschleudert?

  • Schaut besser in die Bedingungen der eigenen Versicherung als sich auf Erfahrungen anderer mit ihrer Versicherung zu verlassen oder was davon in Foren landet. Bei der HUK leistet die Vollkasko bei Schäden durch Unfälle, definiert als ein von außen einwirkendes Ereignis, Vandalismus oder bei Seetransportschäden. Bruch durch Verschleiß, Materialermüdung, Pech oder Wartungsmängel fällt nicht darunter. Der Motorsport ist dort auch für die Vollkasko relevant. Nicht versichert sind

    Schäden bei der Beteiligung

    – an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen, bei denen es auf

    die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt

    – an Übungsfahrten zu diesen Rennen