Welche Ganzjahres Bereifung auf die Serien LM-Felge

  • War heute beim Tüv um einen Termin diese Woche zu erhalten. Habe das Gutachten von Yokohama für die 215/75r15 vorgelegt, sowie den Auszug hier aus dem Forum über die Eintragung bei Tüv Nord.


    Dachte eigentlich sollte das doch kein Problem sein, aber der Prüfer dort hat leider abglehnt und mich zu einem Kollegen in einem anderen Ort verwiesen, der sowas wohl vermutlich macht. :maulkette:


    Das kann doch nicht wahr sein, soll ich jetzt alle TÜV-Stellen abklappern oder hilft mir das Gutachten von sgs4x4 hier evtl. doch weiter?

  • Auch wenn es die Herren in Blaukittel gerne so hätten, daß sie als die großen Entscheider angesehen werden, gibt es doch 2 Typen von Tüvprüfern: nämlich Typ 1, die nur HU, AU und so Sachen "mit" Gutachten machen dürfen...und solche vom Typ 2, die sich Ingenieur nennen und dazu befähigt sind auch Einzelabnahmen durchzuführen...und so einer vom Typ 1, sagt dann, daß du zu einem des Typs 2 musst, um das eingetragen zu bekommen...alles klar :up:


    Gruß Pedant

    master of desaster

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  • Der Ing, der darf und kann muss dann aber auch wollen, das ist der sogenannten "Ermessensspielraum" , mein Ing, der mir früher so manche schöne Umbauten eingetragen hat, will nämlich nicht mehr....
    Dafür sagt mein Händler, er bekommt das hin....

  • Ich war bei zwei TÜV-Süd Stationen, die hätten beide eingetragen, dürfen aber in NRW nicht. Bei einer habe ich aber den Tip auf die TÜV-Rheinlandstaion bekommen, wo sie dann auch problemlos eingetragen wurden. Drei weitere Stationen des TÜV Rheinland wollten nur mit Tachoprüfung bei Kienzle eintragen, und eine angerufene TÜV-Nord Station wollte schon 180,-€ nur fürs angucken haben. Die wollten wohl nicht.

  • Habe beschlossen die „Angelegenheit“ bei Gollek regeln zu lassen. Für rund 1.000€ incl. Vermessung und Eintragung finde ich fair. Fahre von HH dorthin und verbringe 1-2 nette Tage in Leipzig oder Dresden.


    Mal sehen was bei Gollek noch erledigt werden kann. [emoji848]



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  • was für ein blödes rumgeruder...

    Sind denn die beiden käuflich zu erwerbenden Teilegutachten eines nach §19(3) StVZO ?


    Das Internetz sagt dazu:


    Es enthält genaue Auflagen zum Umbau des Fahrzeuges.
    Nach dem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis allerdings bis zur Eintragung durch TÜV oder DEKRA.
    Man darf also, sobald der Umbau stattgefunden hat, einzig und allein den Weg zum TÜV mit dem Auto zurücklegen.
    Dieser kontrolliert, ob die verbauten Elemente mit dem Teilegutachten übereinstimmen und ob der Umbau fachgerecht stattgefunden hat.
    Entspricht die Änderung den Auflagen des TÜV-Gutachters, erstellt dieser nach Auflage A02 eine Bescheinigung, anhand der die Modifikation von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.


    Quelle:
    https://www.felgenshop.de/blog…en-lassen/#teilegutachten

  • 2,5 Stunden von HH sind 2 TÜVs, die es für etwa 120 € eintragen. Das spart Geld, Zeit und Kilometer. Und was man beim Wechsel auf 215/75 vermessen will, ist mir nicht ganz klar...


    :up:


    ...man kann immer irgendwas vermessen...die neue Fahrzeughöhe...die neue Wattiefe...die neue Reifenbreite...die neuen Böschungs- und Rampenwinkel...die neue Endgeschwindigkeit...die neue Bescheinigung von 0-100...den neuen Spritverbrauch...usw...Hauptsache es kostet was...:mrgreen:


    Gruß Pedant

  • 2,5 Stunden von HH sind 2 TÜVs, die es für etwa 120 € eintragen. Das spart Geld, Zeit und Kilometer. Und was man beim Wechsel auf 215/75 vermessen will, ist mir nicht ganz klar...


    Geld sparen ist nicht alles. Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und einen Ausflug machen. Und vor Ort einen professionellen Service in Anspruch nehmen und nicht selbst herumrudern.
    Reine Geschmacksfrage.



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  • :up:


    ...man kann immer irgendwas vermessen...die neue Fahrzeughöhe...die neue Wattiefe...die neue Reifenbreite...die neuen Böschungs- und Rampenwinkel...die neue Endgeschwindigkeit...die neue Bescheinigung von 0-100...den neuen Spritverbrauch...usw...Hauptsache es kostet was...:mrgreen:


    Gruß Pedant


    werde das Ankerlot neu einpendeln lassen.



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  • So nochmals zur Erklärung:


    Es gibt PIs: Prüfingenieure (zb, GTÜ, FSP, KÜS etc. auch beim TÜV Rheinland alles Ingenieure), dann gibt es noch AAS: Amtlich Anerkannte Sachverständige (ebenso Ingenieure). Dann gibt es noch AAP und AAS mT......aber das führt zu weit.....
    Nur der AAS darf in Westdeutschland die Einzelabnahme durchführen, sowie im Osten die DEKRA. Einzelabnahmen sind §21 oder $19.2 .
    Eine Änderungsabname nach §19.3 darf jeder durchführen, wenn ein Teilegutachten bzw ABE vorliegen. Jeder darf keiner muss.
    Das sind 2 verschiedene Vorgehensweisen. Wir arbeiten täglich nach § und können zu jedem Schritt logischerweise zur Konsequenz gezogen werden.

  • Wenn ich jetzt also ein AAS wäre, würde ich mir vielleicht Gedanken darüber machen Fahrwerksteile oder Felgen ohne irgendwelche Festigkeitsgutachten, selbstgebaute Abgasanlagen, Bodylifts, andere Bremen, etc. einzutragen...aber nicht bei einem Reifen, der von der Größe her paßt, gerade mal lächerliche 1,5% im Abrollumfang von der Originalbereifung abweicht, schon etliche Male auf dem neuen Jimny eingetragen wurde, beim alten FJ mit gleichem Gewicht und gleichem Fahrwerk schon die gängige Umrüstgröße war (und da 4,5% Abrollumfangsdifferenz aufwies).
    Aber wie du schreibst, wer das als AAS nicht eintragen möchte, der macht's dann halt nicht und gut iss...ich weiß auch, daß da heutzutage jeder auf die Finger geschaut bekommt, von allen Dingen "Beweisbilder" gemacht werden, usw...aber ich weiß auch, daß auch heute noch viel geht, wenn man zu einen Tüvmenschen über Jahre hinweg eine Art Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, man alles ( zuvor ) mit dem Prüfer bespricht was man tun möchte, die Umsetzung dann Hand und Fuß hat und man keine allzu utopischen Vorstellungen davon hat, was eintragungsfähig ist oder eher nicht...


    Der eine baut sich so z.B.ein vom TÜV abgesegnetes Rallyemonster auf, der andere verzweifelt schon 215/75 auf Serienfelge...:mrgreen:



    Gruß Pedant

  • Korrekt! Der eine mag Harley, der eine hasst sie.....


    Der eine mag sportliche tiefe Autos.....der andere nicht ......


    Jeder hat für irgendwas den richtigen Geschmack und muss die Person dazu treffen......


    Es gibt Arbeitsanleitungen, wie man bei solchen Arbeiten vorgehen muss............


    Nicht jeder überschreitet seine Kompetenz für irgendjemanden usw.


    Hat man ein Teilegutachten wird die Sache viel leichter. Selbst das ist kein Freifahrtsschein, da die Auflagen eingehalten werden müssen. Und für die 215/75 R15 ist eine Auflage: wegen Abrollumfang muss das Tacho überprüft werden etc.
    Versetzt euch mal einfach in die Lage des Anderen und überlegt wir ihr in eurem Beruf vorgehen würdet.


  • Verrückte Welt, früher gab's So was gratis, einfach bei Mayerosch downloaden und fertig, jetzt wird man wegen lächerlicher 2cm mindestens 100,-€ los....

  • So heute morgen ist der kleine Graue angekommen nachdem ich ihn schonmal zugelassen hatte und nach der Montage der neue Reifen ging es dann zum Eintragen.
    Jetzt hat er 5 Yokohama Geolandar A/T G015 in 215/75R15 auf den Alus montiert und der Tacho geht immer noch 3 km/h vor.
    Und nach 250 Km Probefahrt muss ich sagen das sich die Reifen super fahren.:mrgreen:
    Wer Probleme mit dem Eintragen der 215er haben sollte der kann mir eine PN schicken und dann nähere Infos bekommen.;)