Infos zu 100km/h Zulassung für Anhänger

  • Die Kombi hatte ich auch schon genehmigt mit einem GG 750er Hänger in Verbindung mit einem Opel Vivaro.


    Gruß Hans


    Ist das Zugfahrzeugabhängig?


    Grüsse jockey.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Ich meinte gebremst, ungebremst war auf den 350kg Anhänger bezogen. Mein Fehler! Ein ungebremster Anhänger braucht nichtmal Stoßdämpfer, er darf nur eben maximal drei Zehntel der Leermasse des Zugfahrzeuges wiegen.



    Gruß

    Bitte schickt mir lieber eMails statt PNs.

  • Sorry für OT.


    Einen ungebremsten Anhänger mit 100km/h Zulassung ... das wäre mir neu. :fahren:



    Fahrzeugbezogene Eintragung des Gespanns war eine Sonderregelung, die inzwischen so nicht mehr nötig ist. Es gibt jetzt eine gesetzliche Regelung die es mit jedem Anhänger möglich macht, legal 100km/h zu fahren.


    Ungebremste Hänger ohne Stoßdämpfer setzen voraus, dass das Zugfahrzeug ABS hat, die Reifen des Hängers nicht älter als 6 Jahre sind und der Hänger ein zGG von nicht mehr als 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs hat.
    Bei 750kg ungebremsten Hängern muss also das Zugfahrzeug 2500kg Leermasse haben.


    Andersrum, beim Jimny passt das ziemlich genau mit den 350kg zulässige Anhängelast, dass man auch 100km/h fahren darf (der TÜV prüft und bescheinigt das Reifenalter des Hängers, dann 100er Aufkleber besorgen und bei der Straßenverkehrsbehörde abstempeln lassen).
    Nachzulesen u.a. hier:


    http://www.tuev-nord.de/cps/rd…100kmh_Zulassung_3052.htm

  • Danke für die Info,war mir neu.


    Grüsse jockey.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • ich bin in gut 30.000km Anhängerfahren noch nie angehalten worden, nur weil ich mit 100km/h unterwegs ohne Zulassung war. Die Strafe mit dem Jimny und Anhänger ist je nach ermessen, da er keine 3,5t Gesamtgewicht hat. Bis 20km/h zuschnell sind es mit Glück 30€ mit Pech 70€ 1Punkt.


    Natürlich darf man es nicht übertreiben, aber kurz unter Hundert interessiert es echt niemand. Mit nem kleinen Scheisser wird man eh mehr belächelt...
    Nur bei optisch übergroßen Anhängern nehmen es die Beamten sehr genau, da kommt gleich alles auf die Goldwaage und wehe man hat 1kg zuviel Gewicht im Kofferraum oder im Anhänger ist die Ladung nicht gleichmäßig (zu sehr einseitig, Hecklastig beladen, oder die Stützlast überschritten ), dann kann man gleich Vorort umräumen :aetsch:

  • Umräumen musste ich noch nicht aber die Ladungssicherung wurde mal sehr genau überprüft. Da hatte ich eine Kanone geladen und eine Feldschmiede, das Zeugs war zwar sperrig ab alles ordentlich gesichert und ich konnte nach knapp 1 Stunde weiterfahren.
    Gruß

  • Zitat

    der Hänger ein zGG von nicht mehr als 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs hat.


    Das hier ist ganz wichtig zu beachten. Sprich - auch wenn der Hänger einen 100 Aufkleber hat, darf er nicht mit jedem Fahrzeug gefahren werden. Wenn das Fahrzeug zu leicht ist, gibt es Geldstrafe und Punkte.


    Beispiel:
    Ford Transit lang und hoch mit 3,5 t Anhänger nur 80
    Mercedes Sprinter lang und hoch gleicher Anhänger 100


    Der Transit ist ein paar Kilo zu leicht, was die Beamten, die es genau nehmen und sich auskennen freut.


    Aber wie oben schon geschrieben - wird das erst bei den Großen teuer. Mit einem Jimny und knapp unter 100 sollte es keinen groß stören.

  • Ja genau, alle Kriterien müssen erfüllt sein. Reifen sechs Jahre und eine Woche = 80 fahren.
    Oder, in meinem Fall: Jimny Leergewicht 1180kg, Anhänger zGG 1300 kg mit Eintrag "darf 100 fahren wenn das Leergewicht des Zugfahrzeugs mindestens 1182kg beträgt".
    Also 80 fahren oder Hänger ablasten oder Antischlingerkupplung montieren und eintragen lassen.


    In dem Zusammenhang nicht ganz unwichtig: der bei PKW übliche "20-km/h-Zuschlag" (also 100 erlaubt, Tacho 120 Fahren, dann gibts normalerweise keine Punkte) passt beim Gespann nicht weil da die strengeren LKW-Regeln gelten.
    Also: 80 erlaubt, maximal 95 fahren!
    (Bis 15 km/h drüber kostet es 5 € mehr, als ohne. Und Punkte gibt's bereits ab 16 netto drüber)


    http://www.verkehrsportal.de/b…hic=2&probe=0&actio=count

  • Dann können wir doch mal zusammen fassen: der Hänger muss entsprechende Dämpfer haben, eine Antischlingerkupplung, Reifen nicht älter als 6 Jahre, eine Bremse und das Zugfahrzeug muss auch passen.
    Könnt Ihr das Bestätigen oder hats bei mir immer noch nicht geklingelt ?
    Gruß

  • ... ich fürchte es hat nicht so ganz richtig geklingelt...;)
    Sieh Dir doch nochmal den Link zum TÜV Nord an.


    Der Hänger muss nur Reifen haben die nicht älter als 6Jahre sind. Zugfahrzeug muss ABS haben. Gewicht des (ungebremsten) Hängers nicht mehr als 0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeugs (z.B. Jimny: 1180kg, ungebremster Hänger darf also 354kg haben, Jimny darf 350kg ungebremst ziehen). TÜV, 100er Plakette, Straßenverkehrsamt, fertig.


    Bei gebremstem Hänger ist der Gewichtsfaktor 1,1, d.h. der ABS-Jimny mit 1180kg Leergewicht darf einen gebremsten Hänger bis 1298kg zGG mit 100km/h ziehen.
    Durch die Antischlingerkupplung kann dieser Gewichtsfaktor weiter erhöht werden auf 1,2, also darf der gleiche ABS-Jimny dann 1180 x 1,2 = 1416kg ziehen, was aber durch die zulässige Anhängelast von 1300kg eingeschränkt wird.
    Die Antischlingerkupplung wäre also neben dem unbestrittenen Sicherheitsaspekt eher mit "Kanonen auf Spatzen" schiessen.


    edit: eine Anmerkung zu den ungebremsten Anhängern: für die 100er Zulassung muss der Anhänger dann beim TÜV auf die 350kg zGG (zulässiges Gesamtgewicht) abgelastet werden. Einfach einen 750-kg-Anhänger nicht so voll packen gilt hier nicht.


    Anmerkung an die Moderation: das wird hier schon länger OT, vielleicht wollt Ihr das in den passenden Bereich "umhängen"?

  • Hallo zusammen,


    für die 100km/h Zulassung von gebremsten Anhängern werden sehr wohl Radstoßdämpfer benötigt. bullimartin, lass doch deinen Jimny mal beim TÜV wiegen und dir ein neues Leergewicht eintragen, dann kannst du deinen Anhänger auch mit 100km/h ziehen.
    Ich freue mich sehr über die Diskussion hier, denke aber, dass sie in einem separatem Thread namens "100km/h mit Anhänger" für spätere Generationen besser wiederzufinden sein wird.



    Gruß

    Bitte schickt mir lieber eMails statt PNs.

    • Offizieller Beitrag

    Hab die Beiträge erstmal in ein neues Thema verschoben.
    Ich bereinige das Thema wenn ihr ausdiskutiert habt. :up:
    -------------------------------------


    Kurz zusammengefasst:


    • Das Fahrzeugs ist mit ABS ausgestattet
    • Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt maximal 3500 kg
    • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet (mit Stoßdämpfer ausgestattet)
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
      haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre


    Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.

    Die Formel zur Berechnung (mit Beispiel


    • Gewicht des (ungebremsten) Hängers nicht mehr als 0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeugs (z.B. Jimny: 1180kg, ungebremster Hänger darf also 354kg haben, Jimny darf 350kg ungebremst ziehen)
    • Bei gebremstem Hänger ist der Gewichtsfaktor 1,1 (d.h. der ABS-Jimny mit 1180kg Leergewicht darf einen gebremsten Hänger bis 1298kg zGG mit 100km/h ziehen)
    • Durch die Antischlingerkupplung kann dieser Gewichtsfaktor weiter erhöht werden auf 1,2 (also darf der gleiche ABS-Jimny dann 1180 x 1,2 = 1416kg)


    Die Angaben im Fahrzeugschein gelten unabhängig von den errechneten Werten.
    Ein Jimny darf demnach auch mit Anhänger mit Antischlingerkupplung nur 1300kg Anhängelast ziehen!

  • Ich glaube, bei dem Thema weis niemand so 100% genau bescheid :roll:


    Das mit der Antischlingerkupplung ist mir völlig neu und ich hab sowas garnicht. Aber ich hab im Fahrzeugschein die 100km/h Zulassung eingetragen und bei mir wurde das Gewicht des Zugfahrzeugs direkt angegeben, damit man sich als Beamter nicht verrechnen kann :mrgreen:
    Zudem gibt es auch Anhänger mit 100km/h ohne Stoßdämpfer (die haben wir in der Firma mit max. 1300kg, Einachsig und bei uns in der Firma nimmt man es mit der Sicherheit extrem, wir haben sogar zwei ausgebildete Autowischwasserauffüller, da diese gefährlichen Scheibenputzmittel vor allem im Winter extrem leicht explodieren können. Aber tanken dürfen wir noch selber :blinkie:)

  • Vielen Dank. Ich korrigiere mal ein wenig:


    Kurz zusammengefasst:

    • Das Fahrzeugs ist mit ABS ausgestattet
    • Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt maximal 3500 kg
    • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet (gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer ausgestattet)
    • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und
      haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
    • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre


    Außerdem müssen folgende Masseverhältnisse zwischen Gesamtgewicht des Anhängers und Leergewicht des Zugfahrzeug eingehalten werden:

    • 0,3 für ungebremste Anhänger
    • 0,8 für gebremste Wohnwagen
    • 1,0 für gebremste Wohnwagen mit Antischlingerkupplung
    • 1,1 für sonstige gebremste Anhänger
    • 1,2 für sonstige gebremste Anhänger mit Antischlingekupplung


    Die Diskussion bitte ich nicht zu löschen, da sie dem geneigten Leser fragen beantworten kann.



    Gruß

    Bitte schickt mir lieber eMails statt PNs.