Ich bin echt wütend, habe ja den Anhänger bei mir vor der Tür stehen. Jetzt bekomme ich ein Verwarnungsgeld über 15,00€ für folgende angebliche ordnungswidrigkeit:
Sie sorgten nicht dafür, dass an dem parkenden Fahrzeug die Park-Warntafeln vorschriftsmäßig (Parktafel) angebracht waren.
§51c ABS.5, §69a StVZO; §24 StVG; —BKat
Die sind doch total beschert, die kennen die Gesetzestexte nicht und ich bin in der bringepflicht, vielleicht sollte ich öft3r über 4ote Ampeln fahren, das wird ja in Berlin nicht geahndet...[emoji90][emoji84][emoji83]