Zulassung M1G

  • Es gibt ja Fahrzeuge mit permanenten Allradantrieb die aber über keine Differentialsperre im Verteilergetriebe verfügen (Bspw. Ausführungen vom Discovery II) oder bestimmt auch moderne SUVs wo sich keine dauerhafte Sperrung zwischen Vorder- und Hinterachse einschalten lässt. Da ist dann halt essig sobald eine Achse keinen Grip mehr hat. Ich denke solche Fahrzeuge will der Gesetzgeber damit ausschließen.


    Das ist doch bei den meisten Geländewagen und SUV's mit Allrad ja fast überall so. Auch beim Jimny.


    Für mein Verständnis würde, zum Beispiel, ein Hilux die Forderungen erfüllen: Beide Achsen miteinander oder einzeln angetrieben UND mindestens mit LSD. Ohne LSD oder ähnliches wäre es auch nur ein M1.


    Ein ESP kann da wohl nicht angeführt werden da es keine gleiche oder ähnliche Wirkung wie eine Differenzialsperre hat.


    Egal, Paragraphenreiterei um des Kaisers Bart. Wichtig, wenn überhaupt, ist das nur für die Statistik Und was die taugt lässt sich ja daran ablesen dass da anscheinend bei einigen der Jimny als M1 und M1G eingeteilt ist. Aber das gibt es ja so nicht sondern nur wenn und dann oder dann eben nicht.


    Evenutell könnte es, durch irgendwelche Vergünstigungen dieser oder jener Art in speziellen Fällen wichtig sein, ansosten denke ich ist es wohl komplett belanglos.

  • Hej,


    mit dem starren Zuschalten der Vorderachse ist die Forderung einer Sperre erfüllt. Nirgends wird gefordert daß bei entkoppelter Sperre Allrad in Betrieb sein muß.


    Man bekommt in D keine AHK mit mehr als 1300kg, geschweige denn die "theoretisch" möglichen 2130kg.
    Selbst die hier:
    https://www.sk-handels-gmbh.de…er-suzuki-jimny-fj/165294
    welche verstärkte AHKs für viele Fahrzeuge anbieten, haben nur die werksseitigen 1300kg.


    Also hat es in D überhaupt keinen Vor- oder Nachteil, ob man M1 oder M1G hat.


  • und die Höhe der AHK?

  • Hej,
    die Höhe, o.K. :roll:
    Eine AHK wird nicht mehr eingetragen, also prüft auch keiner die Kugelhöhe.
    Vielmehr ist der Fahrer selbst bestrebt den Anhänger so gerade wie möglich anzuhängen und da hilft auch ein M1G-Eintrag nichts.:oops:


    Wenn Du eine Höherlegung eintragen möchtest, interessiert das den Prüfer idR schon. Zumindest im Trailmaster - Gutachten steht ein expliziter Hinweis dazu drin...

  • Da steht aber auch der Zusatz drin, dass bei Geländewagen die maximale Höhe eben nichtig ist. Falls man also n Paragraphenreiter vor sich hat, kann man dann getrost darauf verweisen. :up: Meinen hat’s zum Glück gar nicht interessiert.

  • Wenn Dein Jimny als M1 „Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, Kombilimousine“ im Fahrzeugschein steht, ist es aber zulassungsrechtlich kein Geländewagen. Da spielt das COC-Papier keine Rolle.

  • Keine Ahnung. Es wird im Gutachten ja auf das europäische Paper verwiesen wo genau die vorher genannten Kriterien zur Erfüllung drinstehen. Ob da jetzt im Schein explizit M1G stehen muss oder es eben ausreicht diese Kriterien zu erfüllen entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Ich hab‘ die Diskussion mit 2 Prüfern geführt, die sehr nachvollziehbar dargelegt haben, dass das COC-Papier Grundlage der Ausfertigung der Fahrzeugpapiere ist, diese dann aber wiederum Grundlage sämtlicher Abnahmen sind und man sich somit nicht auf das COC-Papier berufen kann.

  • Im Trailmaster Gutachten steht ja nichts vom COC. Wortlaut: Diese Anforderung (gemeint ist eben die Kupplungshöhe) gilt nicht für Geländewagen im Sinne des Anhang II der Richtlinie 82/53/EWG. In dieser Richtlinie wird u.a. definiert, was ein Geländewagen ist. Dort stehen die Kriterien wie in Wikipedia, also minimale Bodenfreiheit, mindestens eine Sperre oder vergleichbares, minimale Winkel, ... Das ist jetzt eben die Frage ob es ausreicht das der Jimny diese Anforderungen erfüllt oder ob er explizit als M1G geführt werden muss. Wie gesagt, meinen Prüfer hat’s zum Glück nich interessiert.

  • Ich hab mir im Vorfeld dieses Paper ausgedruckt für den Fall das der Prüfer Ärger macht, wozu es ja nicht kam. Ich bin da kein Experte aber ich hätte mich eben drauf berufen. Für mich liest sich das eben so das Fahrzeuge die diese Kriterien erfüllen von den 420 mm ausgeschlossen sind.


    P.S. Hast dir ne andere TÜV Niederlassung gesucht oder wie hast es hinbekommen?

  • Dann wünsch ich dir einen baldigen Fund eines eben jenen verständnisvollen Prüfers für dein kommendes Fahrwerk-Projekt! :pirate: :up:

    Einmal editiert, zuletzt von Jimnyaut () aus folgendem Grund: Korrektur

    • Offizieller Beitrag

    ...
    Eine AHK wird nicht mehr eingetragen, also prüft auch keiner die Kugelhöhe.
    ....:


    Die wird nicht mehr eingetragen weil es eine EG-ABE gibt. ABER die gilt nur für ein Fahrzeug mit Serienfahrwerk.
    Sobald ein Fahrwerk verbaut ist, gilt strenggenommen die ABE nicht mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Unter den Begriffsbestimmungen im Anhang I A Punkt 4 der RiLi 2007/46 EG findet Ihr die Vorraussetzungen für den Buchstaben G hinter der EU-Fahrzeugklasse. Inhaltlich hier ja desöfteren erwähnt.


    Da es sich um eine Richtlinie handelt und nicht um eine unmittelbar geltende EU-Verordnung musste dies in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden. Wo also etwas zur Umsetzung der RiLi z.B. in der FahrzeugzulassungsVO oder der StVZO steht, ließe sich bestimmt noch recherchieren (ich hab dazu aber jetzt keine Lust).
    Fakt ist: Et is, wie et is un et hätt noch immer jood jejange ;)



    Im Übrigen hat Micha recht, wenn er schreibt, dass man i. d. R. die ABE'en in die Tonne schmeißen kann, sobald das Fahrzeug nicht mehr vollumfänglich dem Zustand entspricht, der der ABE zu Grunde liegt...



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  • Im Übrigen hat Micha recht, wenn er schreibt, dass man i. d. R. die ABE'en in die Tonne schmeißen kann, sobald das Fahrzeug nicht mehr vollumfänglich dem Zustand entspricht, der der ABE zu Grunde liegt...


    Absolut korrekt.


    Und deshalb ist das auch nicht ganz richtig. Jedenfalls solang das Deutschland keine Bananenrepublk ist und jeder das so handhabt wie er meint zu müssen oder wollen:


    Es wird am Prüfer liegen - rein formell gesehen werden die beiden Prüfer, die mir damals die Scherereien gemacht haben richtig gelegen haben.


    Es gibt ja, EU sei Dank, für jeden nur erdenklichen Vorfall und Situation Vorschriften/Gesetze/Richtlinien. Da gibt es für einen Prüfer wohl kaum soviel Interpretationsspielraum dass der eine etwas ablehnt und der andere trägt es wiederum ein, oder umgekehrt.


    Wenn etwas den gültigen Zulassungsvorschriften entspricht, und die sind ja öffentlich einsehbar, dann ist es legal. Egal was da ein Prüfer nun persönlich darüber denkt. Deshalb kann ich den öfters mal gegeben Rat: "Dann such dir einen anderen Prüfer" nicht ganz nachvollziehen.

  • Das heißt jeder der seinen Jimny mit AHK modifiziert fährt illegalerweise mit dieser rum? :suspekt:

  • Für mein Verständnis würde, zum Beispiel, ein Hilux die Forderungen erfüllen: Beide Achsen miteinander oder einzeln angetrieben UND mindestens mit LSD. Ohne LSD oder ähnliches wäre es auch nur ein M1.


    Ein ESP kann da wohl nicht angeführt werden da es keine gleiche oder ähnliche Wirkung wie eine Differenzialsperre hat.


    Oh doch, die Traktionskontrolle (Bestandteil des ESPs) verteilt das Drehmoment immer auf das Rad, welches mehr Traktion hat durch Bremseingriff auf das Rad mit weniger Moment.
    Wenn Du es nicht glaubst: Park mal einen Jimny mit und ohne ESP so, das zwei Räder diagonal in der Luft sind und fahr dann an. Nur einer fährt...
    Kollege der Homologation hat mir bestätigt, das solch ein TCS Eingriff diese Forderung nach 2007/46/EG erfüllt.


    EDIT: Ein Touareg zum Beispiel hätte sonst keine M1G Zulassung.


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

    Einmal editiert, zuletzt von RacingOutOfMoney ()

  • Habe kein ESP. Wir setzen hier noch auf "Hand- Fuss- und Kopfarbeit" :)


    Aber ich glaube es dir. Ich komme da, vom Verständnis her, aus einer anderen Ecke. ESP ist ja ein elektronisches Stabilitäts Program und hat grundsätzlich mit dem Schlupf nicht soviel zu tun. Da müsste ja noch die Funktion ESD dazukommen um ein Sperrdifferenzial nachzuahmen. Das wird ja teilweise auch heute gerne so gelöst.


    Ich muss mich da nochmals einlesen. Die immer mehr zunehmende Elektronik in den Fahrzeugen erschliesst sich, je länge je mehr, nicht mehr sofort.


    So wie ich das verstehe hat das im praktischen Alltag eh kaum Bedeutung ausser wahrscheinlich ja in der Höhe des Kugelkops der AHK. Aber da AHK nicht mehr, bzw. nur noch bei Neuanfertigung der Papiere, eingetragen werden müssen, ist das wahrscheinlich auch nur graue Theorie.