Ist schon klar.
Ich kann mir auch Stahl-T-Träger Rund ums Fahrzeug montieren, so das nix übersteht, ist aber leider auch nicht zulässig und die Betriebserlaubnis erlischt trotzdem.
Ist schon klar.
Ich kann mir auch Stahl-T-Träger Rund ums Fahrzeug montieren, so das nix übersteht, ist aber leider auch nicht zulässig und die Betriebserlaubnis erlischt trotzdem.
Ich hatte für meine modifizierten FJ Rockslider von Horntools kein Gutachten. Es gab keine Probleme und da wurde auch nichts eingetragen.
Tja, vielleicht hat ja der Prüfer gedacht das die werksseitig schon montiert waren?
Für reines Offroadfahren kein Thema, aber auf der Straße kämen mir nur welche mit Gutachten oder ABE ans Fahrzeug.
Aber wie immer muss das jeder für sich selbst entscheiden.
meine modifizierten FJ Rockslider von Horntools
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind das ja auch diejenigen, welche man sich beim Gollek anbauen lassen kann.
kämen mir nur welche mit Gutachten oder ABE ans Fahrzeug.
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob man da dann ein Gutachten / eine ABE bekommt ?
Wäre ja schließlich ein Kfz-Betrieb, der auf Um- und Anbauten spezialisiert ist.
Tja, vielleicht hat ja der Prüfer gedacht das die werksseitig schon montiert waren?
Für reines Offroadfahren kein Thema, aber auf der Straße kämen mir nur welche mit Gutachten oder ABE ans Fahrzeug.
Aber wie immer muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Nein, der Prüfer wußte, daß sie nachträglich angebaut waren. Er hat sich nur den ordnungsgemäßen Anbau angesehen und war zufrieden. Schwellerrohre oder Rockslider müssen nicht eingetragen werden, der Prüfer muß sich nur vom ordnungsgemäßen Anbau überzeugen.
Alles anzeigenmeine modifizierten FJ Rockslider von Horntools
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind das ja auch diejenigen, welche man sich beim Gollek anbauen lassen kann.
kämen mir nur welche mit Gutachten oder ABE ans Fahrzeug.
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob man da dann ein Gutachten / eine ABE bekommt ?
Wäre ja schließlich ein Kfz-Betrieb, der auf Um- und Anbauten spezialisiert ist.
Nein, von der besagten Firma bekommt man kein Gutachten oder ABE. Man wird auf Nachfrage darauf hingewiesen, daß für die Abnahme keine Gewähr gegeben wird. Aber wie gesagt, bei mir ohne Probleme. Ich hatte diesbezüglich auch direkt mit Horntools gesprochen. Für die FJ-Version haben sie ein TÜV-Teilegutachten. Aber auch dort hat man mir bestätigt, daß dies normalerweise nicht erforderlich ist.
Nein, der Prüfer wußte, daß sie nachträglich angebaut waren. Er hat sich nur den ordnungsgemäßen Anbau angesehen und war zufrieden. Schwellerrohre oder Rockslider müssen nicht eingetragen werden, der Prüfer muß sich nur vom ordnungsgemäßen Anbau überzeugen.
Ups ... das wäre mir aber zu heikel.
In einer Zeit, in der sich Meinungen und Befindlichkeiten schneller ändern, als man gucken kann, isyt man m.M.n. nur mit Stempel und Unterschrift auf der sicheren Seite - wie der Kollege aus dem T4-Forum erleben mußte :
" ...Ich wurde nach vier Jahren und nun beim dritten TÜV darüber belehrt, dass die Rohre eingetragen sein müssen. Trotz das sie nicht über stehen,
Beim gleichen TÜVer, bei dem ich damals deswegen angefragt hatte, hab ich nun zu hören bekommen, dass die Rohre ab müssen.
Auf den Einwand hin, dass er den Wagen schon zweimal so abgenommen habe, kam der Satz der Sätze "Es interessiert mich nicht, was ich beim letzten Mal abgenommen habe. Die kommen ab oder kein TÜV! ... "
Und da war er nicht der Einzige !
" ... Das kenne ich, hatte ich beim letzten TÜV auch. Hab auch schon bei nem anderen TÜV nachgefragt, der sagte, ohne Materialgutachten oder ABE trägt er nichts ein ... "
Man wird auf Nachfrage darauf hingewiesen, daß für die Abnahme keine Gewähr gegeben wird. Aber wie gesagt, bei mir ohne Probleme.
... und wenn man dann so eine Aussage bekommt .... na, ich weiß nicht
Auf irgendwelchen Streß mit irgendwelchen "Napoleons" habe ich keine Lust (und auch keine Zeit dafür), von daher :
aber auf der Straße kämen mir nur welche mit Gutachten oder ABE ans Fahrzeug.
Ok, ich bin hier raus. Postet Fotos von den Schwellerrohren die beanstandet wurden, dann können wir weiterreden. Vieles auf dem Markt ist Trompetenblechmüll, der jederzeit droht wegzufliegen. Vielleicht werden sie ja deshalb nicht mehr abgenommen. Und postet bitte auch eine Kopie von wenigstens einem Fahrzeugschein, in dem Schwellerrohre eingetragen sind. Da wäre ich sehr gespannt drauf.
... dachte ich mir
Da das schreibt Horntools
ZitatUnsere Rockslider haben vom TÜV ein Teilegutachten ausgestellt bekommen,
obwohl eine Eintragung nicht notwendig ist, haben wir uns trotzdem entschieden die
Adleraugen des TÜV`s über unsere Teile gleiten zu lassen.
das schreibt Horntools
Naja, wenn ich Anbieter wäre, würde ich auch so etwas schreiben - ich will ja was verkaufen
Und nicht vergessen : HornTools sind Östereicher ... und was bei denen gängig ist, muß es in D noch lange nicht sein.
Solange nicht ausdrücklich irgendwo gesetzlich festgelegt ist, daß keine Eintragung notwendig ist, ist der TÜV die Allmacht.
Eine Sache, die ich auch nicht verstehe - aber isso.
Da das schreibt Horntools
ZitatUnsere Rockslider haben vom TÜV ein Teilegutachten ausgestellt bekommen,
obwohl eine Eintragung nicht notwendig ist, haben wir uns trotzdem entschieden die
Adleraugen des TÜV`s über unsere Teile gleiten zu lassen.
Genau so ist es. Das haben die Rockcrawler für den FJ auch, aber da steht halt auch ausdrücklich der FJ drin. Damit kann man es für die modifizierten beim GJ nicht verwenden. War bei mir trotzdem kein Problem.
[...]
Solange nicht ausdrücklich irgendwo gesetzlich festgelegt ist, daß keine Eintragung notwendig ist, ist der TÜV die Allmacht.
Eine Sache, die ich auch nicht verstehe - aber isso.
So, jetzt mal Klartext. Hast Du einen FJ oder GJ? Dann zeige bitte mal ein Foto davon. Und dazu bitte einen Fahrzeugschein (egal von wem) wo ein Rockslider eingetragen ist. Die werden nicht eingetragen, weil sie es nicht müssen. Ist das für Dich so schwer zu verstehen? Du postest hier ständig nur irgendwelches in keiner Weise nachprüfbares Hörensagen aus irgendwelchen anderen Foren oder Google Recherchen, das hier gewiss niemandem weiterhilft weil es keine Substanz hat. Poste bitte mal nachprüfbare Belege für Deine Behauptungen, dann können wir weiterreden. Dein Alter würde mich übrigens auch noch interessieren.
Locker bleiben
Mein Freund war am Mittwoch bei Allrad Schmitt mit seinem Rubicon Wrangler und hat seine Felgen und Reifen eintragen lassen!
Er hatte zuvor extra noch Rockslider bestellt und montiert weil er sie mit eintragen lassen wollte.
Der TÜV dort hatte auch zu ihm gesagt er muss das nicht eintragen!
Das ist ein Anbauteil wie z.B ein Dachträger.
Locker bleiben
Bin ich, mußte aber mal gesagt werden.
Es gibt zu dem Thema zig verschiedene Meinungen und Berichte, bei innenliegenden Seilwinden ist es genauso, der eine TÜV Prüfer sagt muss nicht eingetragen werden und der nächste will dir gleich das Auto stilllegen….
Im Endeffekt muss jeder das mit sich selbst ausmachen, wo mit er rum fährt und wo er seine persönliche Grenze zieht.
Ich bin in 33 Jahren Motorradfahrerzeit mit ganz anderen nicht 100% legalen Sachen rum gefahren und lebe immer noch....
Ich finde die "Schwellerschutzbleche" von Horntools für den GJ sehr gelungen, für meine Zwecke langt der Schutz aus, müssen nur noch geliefert werden....
Manche kaufen auch wahrscheinlich Duftbäume, die man so typisch an den Innenspiegel hängt, nur mit ABE und Vollgutachten, hängt ja im Sichtbereich.
Und bei Scheibenwischern darauf achten, auch nur welche mit ABE.
Es gibt auf dem Baumarkt sogar Kehrbleche und Feuerhaken mit GS- und TÜV-Zeichen...
........................ dann können wir weiterreden. Dein Alter würde mich übrigens auch noch interessieren.
Herr Wachtberger, was soll das ? Wie alt bist Du denn ?
@ all Ihr könnt jetzt noch 3 Seiten rum weinen, Fakt ist :
1. Es liegt im alleinigen Ermessen des Prüfers, seiner Laune und ob die Ehefrau/Freundin in der Nacht zuvor lieb war.
2. Austria ist nicht Deutschland.
3. Sachsen oder die Eifel ist nicht BW. Jedes Bundesland handhabt das anders.
4. Ich habe bei einem anderen FZG keinen TÜV bekommen, weil ich für die serienmäßigen Alufelgen ( Auslieferungszustand ) kein Gutachten vorweisen konnte. EZ 2002. Der Wagen wurde immer bei der gleichen Prüfstelle vor gefahren und von diesem Prüfer schon 3 mal abgenommen. Diskussionen darüber bringen nichts, in dem Moment hat der blaue Kittel die Allmacht. Da war es egal ob es sich um eine Karre handelt die millionenfach so ausgeliefert wurde.
Die Rennerei hatte ich und nicht der Blaukittel.
Oftmals liegt es daran, daß Prüf-Ings. nicht genug Fachwissen und/oder Erfahrung haben. Also wird erstmal alles abgelehnt.
Wenn Bauteile original vom Hersteller bei Werksauslieferung bereits verbaut sind, dann stehen die meist nicht in den Fahrzeugpapieren, sondern in den Unterlagen zur Homologisierung. Da muß der Prüf-Ing. halt mal in seine Datenbank schauen, da sollte es stehen. Aber viele von denen sind wie Beamte, also erstmal ablehnen.
Manchmal ist es evtl. sinnvoller sich einen anderen Prüf-Ing. oder Niederlassung zu suchen oder die HU vom AH machen zu lassen.