Gweilo´s Magic Cube

  • Müsste dann die AHK abgebaut werden oder darf sie nicht mehr verwendet werden? Ich habe einen abnehmbaren Haken. Der Rest bleibt dran.

    Man würde einen Eintrag bekommen nur zum Rangieren oder für Fahrradträger zu benutzen... Meine ist auch abnehmbar, war aber leider noch dran :-c wobei der Prüfer ohne Haken bestimmt auch gemeckert hätte, weil es nunmal explizit im Gutachten drin steht :blinkie::thumbdown:

  • Müsste dann die AHK abgebaut werden oder darf sie nicht mehr verwendet werden? Ich habe einen abnehmbaren Haken. Der Rest bleibt dran.

    Man würde einen Eintrag bekommen nur zum Rangieren oder für Fahrradträger zu benutzen... Meine ist auch abnehmbar, war aber leider noch dran :-c wobei der Prüfer ohne Haken bestimmt auch gemeckert hätee, weil es nunmal explizit im Gutachten drin steht :blinkie::thumbdown:

    Sollte man sich bei dir wegen M1G quer stellen, dann schau doch mal nach, ob du eine US-AHK, ich meine diese 2" Vierkant-Variante, bekommen kannst.

    Denn bei denen kann man eine Adapterplatte montieren um so den Kugelkopf tiefer setzen zu können.

  • Naja heute morgen war das bei mir ja alles nur Hören-Sagen. Nach meiner Recherche heute habe ich jetzt erstmal die jeweiligen EU-Richtlinien ausgedruckt und damit kann der Prüfer sich dann anfreunden, ob er will oder nicht! Hoffe nur, dass ich von Suzuki noch rechtzeitig die Bescheinigung für M1G bekomme.


    Wegen den Vierkantaufnahme war das glaube ich in Deutschland immer so ne Sache mit dem Zubehör. Will jetzt aber auch so kostengünstig wie möglich davonkommen. Dementsprechend ist ne neu AHK erstmal außen vor.

  • Wenn der Würfel auf M1G umgeschrieben wird ist die Höhe des Kugelkopfes egal. Bei M1 darfst du halt nur noch einen Fahrradträger benutzen oder die Kupplung zu rangierzwecken verwenden. Hatte damals auch große Probleme mit dem TÜV, nach der Höherlegung. Hab den Prüfer solange bearbeitet bis er den Jimny auf M1G umgeschlüsselt hat.

  • Heute wieder ein tolles Erlebnis gehabt :doof:


    Die Bremslichter am Fahrradträger gingen nicht mehr. Nach meinen Erfahrungen mit der Anhängerdose wurde diese erstmal auseinander genommen. Belegungsplan rausgesucht und nachgemessen. Komisch Spannung liegt an :/ Dann kam die Erleuchtung und ich schaute mal nach den Birnen. Tatsächlich sind wohl bei beiden Birnen auf der selben Fahrt die Fäden durchgebrannt :good_job::kerze:


    Interessanter Weise passen die P21 Birnen aus der Tanke nur bedingt in die Arretierungsaufnahmen vom Träger. Gibt es da unterschiedliche Versionen oder wurden die Arretierpunkte in den letzten 25 Jahren geändert? :/

  • Servus,


    wenn der Sockel nicht exakt in die Fassung paßt ist es die falsche Birne.

    Es gibt weiße und gelbe P21W, die haben schon mal unterschiedliche Sockel.

    Kombibirne 21/5W könnte auch noch eine Ursache des nichtpassens sein.

    An dem Sockel der Leuchte sollte die Birnentype dranstehen, an der alten Birne sowieso.

  • Vorher war ne weiße Kombibirne drin und jetzt wieder.


    Ich glaube aber ich habe das Rätsel gelöst. Und zwar gibt es wohl leichte Unterschiede im Sockel zwischen P21/4W und P21/5W... vorher waren 4 Watt drin jetzt sind 5 Watt drinnen. Hätte ich nicht gedacht, dass man auch noch auf die Watt Zahl achten muss :/

  • Servus,


    na ja, zwanzig Prozent Leistungsunterschied sind schon was. Deshalb durch Sockeländerung nicht vertauschbar.

    Ich weis mit Gewalt geht vieles, hab da bei Rücklichtern und Blinkern schon so einiges erlebt.


    Aber wie heißt´s so schön:

    Again what learned!

  • Den Sonntag nochmal für ein paar Kleinigkeiten genutzt. Die Zwullis haben angefangen zu Rosten und sahen <X aus, dementsprechend habe ich die Seitenscheinwerfer jetzt mit Nietmuttern direkt am Träger befestigt.

    41207649bq.jpeg


    Dann habe ich die Verkablung für die Seitenscheinwerfer auch mal fertiggemacht. Damals musste alles schnell gehen, dementsprechend hatte ich die Scheinwerfer für die Seiten und Hinten über einen Schalter laufen. Jetzt lässt sich jede Seite individuell ansteuern. Das einzig blöde ist, dass die Schalter zu tief sind um die Schrift im ausgeschalteten Zustand zu lesen :| Aber immerhin wird durch die Beleuchtung der Schrift auch das Symbol indirekt beleuchtet ^^



    41207646jr.jpg

    41207648zh.jpg

  • So der Würfel hat 2 neue Jahre TÜV :yay:. Ohne technische Probleme bestanden. Nur an dem nicht eingetragenen Schnorchel und meinen Lichtern hat der Prüfer sich wohl ein bisschen gerieben. Aber mein Mechaniker hat gute Überzeugungsleitung geleistet :up:


    Bezüglich der Lichter hätte ich mal ne Frage, und zwar habe ich die ja extra mit dem MagCode System Verbunden, damit ich den Dachträger und die Lichter abnehmen kann... Wenn ich die jetzt als Arbeitsscheinwerfer eintragen lassen würde, gibt es dann Ärger wenn ich ohne Fahre?


    41293028de.jpeg


    Hier noch ein Bild vom MTB das gerade so in den Würfel passt. Wie ich heute nämlich feststellen durfte passen Fahrräder mit Steckachsen nicht auf meinen Peruzzo Gabelhalterung. Aber da hat sich der neue Kofferaumausbau mit Ösen bewährt :)

  • Glückwunsch zur Plakette :thumbup:


    Arbeitsscheinwerfer braucht man grundsätzlich nicht eintragen, von daher würde ich mir da keine Gedanken machen.

    Wichtig ist nur, dass alle Leuchten, die am Fahrzeug montiert sind, beim TÜV-Termin auch funktionieren.

    Man darf also keine leeren Lampengehäuse durch die Gegend
    chauffieren.


    Wenn du aber den gesamten Dachträger inklusive Lampen entfernst und nur die losen Stecker zu sehen sind, gibt's da keine Probleme. :)

  • Servus,


    Hu bestanden, :thumbup:

    Wie schon geschrieben, Arbeitsscheinwerfer werden nicht eingetragen. Sie müssen separat geschaltet werden, sonst nichts. Betrieb auf öffentl. Straßen natürlich bei Todesstrafe ver...

    Schnorchel nicht eingetragen, nicht zwingend nötig aber möglich.

    Welchen hast du verbaut?


    Schalterbeschriftung für Arbeits.scheinies kriegst du bei Bedarf von mir!

  • Ohne technische Probleme bestanden. Nur an dem nicht eingetragenen Schnorchel und meinen Lichtern hat der Prüfer sich wohl ein bisschen gerieben. Aber mein Mechaniker hat gute Überzeugungsleitung geleistet :up:

    Ist der Schnorchel zumindestens nach dem Anbau von einem Prüfer abgenommen worden?

    Wenn ja, was steht im Abnahme-Gutachten, etwa "eine Korrektur der Fzg.-Papiere hat zeitnah zu erfolgen" (dann muss es in der ZB1 eingetragen sein) oder "kann erfolgen" (es ist dir überlassen ständig mit dem Gutachten, bzw. Kopie davon unterwegs zu sein).


    Zur Beleuchtung ist zu sagen:

    Bei Zusatzscheinwerfern (für das Fernlicht) muss man die rechtlichen Bestimmungen beachten und befolgen, denn die Lampen müssen für den geplanten Einsatz ein Prüfzeichen und mit dem Hauptscheinwerfern einen bestimmten Index-Wert nicht zu überschreiten.

    Alles was als Arbeitsscheinwerfer von dir bezeichnet wird bedarf keiner Prüfzeichen, sie dürfen allerdings im öffentlichen Strassenverkehr nur in besonderen Situationen verwendet werden und müssen eine separate (nicht die Bedienelemente des Autos) Schaltung haben. Bei TÜV & Co. gilt was verbaut ist muss auch leuchten. Eine Eintragung für die Arbeitslichter ist nicht notwendig.

  • gweilo gratuliere, dass alles klaglos geklappt hat - in Österreich gibt es nach 5 Jahren jeweils nur mehr für ein weiteres Jahr das "Pickerl" 😬😬😬

    Prinzipiell sicherlich auch nicht so verkehrt, in 2 Jahren kann viel passieren. Aber ich will mich auch nicht beschweren :D.

  • Schnorchel nicht eingetragen, nicht zwingend nötig aber möglich.

    Welchen hast du verbaut?

    Jep Schnorchel wird über kurz oder lang auch eingetragen. Hatte beim Prüfer, der auch Fahrwerk und Reifen abgenommen hat, angefragt und der wollte nur mit Materialgutachten eintragen. Das habe ich blöderweise verloren. Und Bravosnorkel wollte 20€ für ein neues ... da war ich dann zu geizig für ^^. Aber innerhalb der nächsten 2 Jahren wird der Schnorchel bestimmt noch eingetragen. Allein damit es dann Bestandschutz gibt, falls irgendwelche neuen Gesetzte entworfen werden, ist es wahrscheinlich keine schlechte Idee.

  • Alles was als Arbeitsscheinwerfer von dir bezeichnet wird bedarf keiner Prüfzeichen, sie dürfen allerdings im öffentlichen Strassenverkehr nur in besonderen Situationen verwendet werden und müssen eine separate (nicht die Bedienelemente des Autos) Schaltung haben. Bei TÜV & Co. gilt was verbaut ist muss auch leuchten. Eine Eintragung für die Arbeitslichter ist nicht notwendig.

    Okay wie in #49 zu sehen ist die seperate Schaltung bei mir ja definitiv der Fall... Vielleicht sollte ich mir nocheinmal die entsprechenden Paragraphen raussuchen und ausgedruckt mit mir führen :/.


    Im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland wird gerade die 42" Lightbar definitv nicht genutzt!

  • Schnorchel nicht eingetragen, nicht zwingend nötig aber möglich.

    Welchen hast du verbaut?

    Jep Schnorchel wird über kurz oder lang auch eingetragen. Hatte beim Prüfer, der auch Fahrwerk und Reifen abgenommen hat, angefragt und der wollte nur mit Materialgutachten eintragen. Das habe ich blöderweise verloren. Und Bravosnorkel wollte 20€ für ein neues ... da war ich dann zu geizig für ^^. Aber innerhalb der nächsten 2 Jahren wird der Schnorchel bestimmt noch eingetragen. Allein damit es dann Bestandschutz gibt, falls irgendwelche neuen Gesetzte entworfen werden, ist es wahrscheinlich keine schlechte Idee.

    Der Schnorchel von Bravo ist doch weit verbreitet unter den FJotts, vielleicht kann dir einer aus dem Forum hier per PDF eine Kopie zukommen lassen!

    Frage doch mal freundlich nach oder kontaktiere per PN jemanden wo ein Bravo verbaut hat.

  • So, wie schon in Holter Burggeists Umbauthread angekündigt, wollte ich die Hundebox nachbauen. Ich habe mich dafür entschieden die Box komplett eckig zu gestalten, da ich so eine größere Ablagefläche auf der Box habe und ich mir so etwas Arbeit erspart habe. Die Ästhetik leidet natürlich etwas. Als Material habe ich 6mm Multiplex genommen und das ganze im Flightcase Style mit Aluprofilen vernietet. Befestigt ist die Box bisher nur an dem Gewinde für die Rücklehne der hinteren Sitze, da muss ich mir nochmal was schlaues überlegen.






    Wenn die Box nicht im Würfel steht erfreut sich der Nachwuchs unserer Hündin über eine Hundehütte.