KFZ Steuer Jimny Nutzfahrzeug nur 90,- Euro jährlich

  • Also das Sonntagsfahrverbot gilt doch nur für Fahrzeuge / Gesamtzuggewichte über 3,5 Tonnen, oder ? Da dürfte das Jimny NFZ deutlic drunter bleiben, selbst mit Anhänger..

  • Der Hintergrund ist die Kfz-Steuer, die ja von jedem Bundesland beschlossen wird, somit kann die Höhe je nach Bundesland variieren,also könnte man bei der Anmeldung in einem anderen Bundesland mit einer geringeren Steuer Geld sparen.

    Die Kfz-Steuer wird vom Staat festgelegt und vom Zoll eingezogen

  • Servus,


    die Steuersätze sind bundeseinheitlich gleich!

    Seit Herbst 2020 werden coronabedingt wieder alle Lkw nach Gewicht unabhängig von der Sitzplatzzahl als solche besteuert.:)

    Ob Corona daran Anteil hat wage ich zu bezweifeln, ich kenne eine Besteuerung der Lkw nur nach Gewicht. Vielleicht habe ich auch etwas nicht mitbekommen. Die Neuberechnung der Kfz-Steuer zum 01.01.2021 wurde auch per Gesetz geändert.

  • Servus,


    hier noch die Erklärung des Zoll:

    § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

    Zoll online - Kfz-Steuer - Wichtige Änderungen bei der Kfz-Steuer  (fast ganz nach unten scrollen)


    Den entsprechenden Steuersatz findet man hier unter §9 (1) Abs.3

    Kfz-Steuer Rechner NEU! 2017, KraftStG § 9


    Einen passenden Steuerrechner gibt´s auch, ist zwar etwas unübersichtlich zu lesen, aber trotzdem:

    Kfz-Steuer Rechner NEU! 2020, Nutzfahrzeuge über 2.8 t


    Und hier noch ein Steuerrechner für alle anderen Fahrzeugklassen:

    Kfz-Steuer Rechner NEU! 2020 KOSTENLOS für Pkw, Auto, Lkw, Diesel, Benzin


    LKW-Fahrverbot wurde wegen Corona bis Ende Juni ausgesetzt:

    Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ausgesetzt | ADAC


    Das Fahrverbot trifft unseren Jimny nicht, gewerbliche jetzt mal ausgenommen.

    Es trifft nur LKW größer 7,5t oder

    LKW mit Anhänger (ohne Gewichtsangabe, also alle)

    BAG - Lkw-Fahrverbote (bund.de)

    Das mit Sport- Freizeitanhängern (Boot-Motorrad-Segelflieger-oder ähnliches) ist auch Geschichte, jetzt darf man alle Anhänger wenn man nicht geschäftsmäßig oder entgeltlich unterwegs ist.


    Die Versicherungsprämien für LKW waren vor fünfzehn/zwanzig Jahren mal wesentlich höher gegenüber PKW-Tarifen.

    Von diesen Unterschieden konnte ich bei meinen Pickup´s in letzter Zeit nichts mehr feststellen.


    PS:

    Wobei halt:

    Meine Pickups sind bei den Versicherungen als LKW-offener-Kasten eingestuft.

    Gibt man die selben Werte bei LKW-geschlossener-Kasten (Jimny) an, können höhere Versicherungsbeiträge entstehen.

  • Die Neuberechnung der Kfz-Steuer zum 01.01.2021 wurde auch per Gesetz geändert

    Servus,


    die Neuberechnung zum 1.1.21 hat nichts mit der Nichtanwendung des §18 Abs.2 (vier bis neun Sitzplätze = Hubraumsteuer, trotz LKW) zu tun.

    Die Neuberechnung zum 1.1.21 betrifft nur Fahrzeuge die ab diesem Datum zugelassen werden.


    Wird die Anwendung von §18 Abs. 2 irgendwann wieder angeordnet trifft für meine Pickup´s wieder die Hubraumsteuer zu, da mehr als drei Sitzplätze, der Jimny bleibt gewichtsbesteuert, da er nur ein Zweisitzer ist!

  • Also das Sonntagsfahrverbot gilt doch nur für Fahrzeuge / Gesamtzuggewichte über 3,5 Tonnen, oder ? Da dürfte das Jimny NFZ deutlic drunter bleiben, selbst mit Anhänger..

    Nein, mit Anhänger, da gilt das Sonntagsfahrverbot für jedes NFZ. Egal wieviel das Zugfahrzeug an zgG hat.

    Ausgenommen Sportanhänger (grünes Kennzeichen) und Wohnwagen ect.

  • Wieso soll ein Händler ein Käufer über rechtliche Sachen aufklären?

    Jeder der sich ein Fahrzeug ob PKW, LLKW oder LKW käuft muss sich immer informieren welche Regelungen wo gelten.

    Ich muss mich bei meinem WoMo über 3,5t auch um Mautgebühren, Überholverbote und sonstiges, wie TÜV Interval, Warnschilder usw., kümmern.

  • Ne "privat" reicht nicht, du musst einen triftigen Grund haben. Aber, wo kein Kläger auch kein Richter. Aber wenn dich einer nicht leiden kann, zegt er dich jeden Sonntag an wenn du losfährst.

    Bleibt nur, jedes mal in den Wald zu fahren und ne Baumscheibe abzuholen! :D

    Brennholz benötigt man immer!

    Nö nicht unbedingt ...dann braucht der nicht zu erzählen dass er ein NFZ hat . Viele sind so blöd und denken NFZ sind richtige LKWs z.b. VW Bulli Kastenwagen. Viele denken der Jimny (NFZ) sei ein PKW . :)... einfach dunkle schreiben kleben und gut ist es. Da kann der nicht sehen ob das ein Nutzfahrzeug ist.

    Kann er auch so nicht ;)

    Die Hälfte aller Jimny hat bestimmt ein Trenngitter oder Netz. Umgeklappte Rücksitze oder gleich ausgebaut haben bestimmt die meisten. Von aussen ansehen kann man es ihm nicht.

  • Also das Sonntagsfahrverbot gilt doch nur für Fahrzeuge / Gesamtzuggewichte über 3,5 Tonnen, oder ? Da dürfte das Jimny NFZ deutlic drunter bleiben, selbst mit Anhänger..

    Nein, mit Anhänger, da gilt das Sonntagsfahrverbot für jedes NFZ. Egal wieviel das Zugfahrzeug an zgG hat.

    Ausgenommen Sportanhänger (grünes Kennzeichen) und Wohnwagen ect.

    Nachdem OffRoad-Ranger dankenswerter Weise mit Quellenangaben Licht ins Dunkel gebracht hat, könnten wir jetzt eigentlich Vermutungen und Halbwissen bei Seite lassen und uns mit Fakten begnügen.

    Lassen wir also mal aus obigem Beitrag die Sportanhänger etc weg und ersetzen das durch unentgeltliche bzw nicht gewerbliche Fahrten.;)

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ - Karl Valentin

  • Ja. Aber es muss nicht ein "Sportanhänger (grünes Kennzeichen) und Wohnwagen etc" sein.


    Du kannst mit deinem LKW + normalen Lastanhänger Grünschnitt wegführen, dein Motorrad in die Werkstatt bringen, den im Internet erstandenen Schreibtisch holen, was auch immer, Hauptsache privater Natur, denn dort steht schließlich auch:


    Für welche Verkehrsteilnehmer gilt das Sonntagsfahrverbot?

    Sonn- und Feiertagsfahrverbote betreffen laut § 30 StVO LKW, die dem gewerblichen Gütertransport dienen.


    So wie in zwei anderen von OffRoad-Ranger geteilten Links auch. Komplizierter als so ist es nicht.

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.“ - Karl Valentin

  • ich hab vor zwei Jahren nur deswegen nicht bezahlen müssen weil ich gerade noch auf mein Grundstück stand und unser Grüne/Blaue was anderes von mir wollte und mich bei der Gelegenheit daruf hingewiesen hat das.....

    Also Motorrad auf den Pichup und dann los.


    Macht eure eigenen Erfahrungen, ist nur teuer. Ich bin raus :/

  • Hallo liebe Gemeinde, ich habe soeben mit zittrigen Händen und einem ungutem Gefühl den Brief vom Hauptzollamt geöffnet , die Angst war unbegründet, denn der Jimny Nutzi kosten nur 90,- Euro Steuer jährlich JuHu 😂🥁👍


    Beste Grüße aus Sachsen


    Puschel

    Das ist wirklich eine gute Nachricht, mal eben über 100 Euro gegenüber dem 4-Sitzer gespart bei der KFZ-Steuer. Macht in 10 Jahren Haltedauer immerhin auch knappe 1.000 Euro. Ein schönes Sümmchen... :thumbup:


    90 Euro für KFZ-Steuer ist wirklich fair.

  • es ging hier aber um den GJ und nicht den FJ. Das sind doch zwei völlig verschiedene Autos 8o

    Stimmt zwei völlig verschiedene Autos.

    FJ Fahrer haben sich das Auto für den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" ,

    GJ Fahrer für die Show oder weil er grad Hipp ist/war,

    gekauft.


    Also FJ für echte Kerle und GJ für "Showmaker".

    Deshalb kostet der FJ auch weniger KFZ Steuer weil er nicht so oft vor der Eisdiele parkt.