Aussage TÜV-Prüfer bez. Zusatzbeleuchtung

  • Kürzlich beim TÜV:


    Zusatzbeleuchtung UNABHÄNGIG von Markierungen, Zeichen oder Anzahl ist beim Jimny FJ unzulässig, selbst wenn diese nicht während der Fahrt aktiviert werden kann.

    Höchstens ab ca. Größe eines Amarok und auch dann nur ein Scheinwerfer zulässig. :huh:


    Gibt es irgendwelche neue Regelungen, die mir entgangen sind? Davor zwei TÜV Prüfungen beim selben Prüfer in 2019 und 2021 ohne Kommentar mit ebenfalls montierten LED-Bars.

    Vielen Dank

  • Moin,


    konnte er Dir die gesetzliche Grundlage dafür nennen? Sicher nicht. Gäbe es diese hätte er es Dir erklärt.

    Also anderen Prüfer suchen / andere Prüfstelle anfahren.


    Die Diskussionen mit Den Prüfern sind meist vergebene Liebesmühe. Hängt auch mit den persönlichen Vorlieben des einzelnen Prüfers ab.

    Dazu kommt das die Leute einen "Ermessensspielraum" haben der in alle Richtungen auszunutzen ist wenn es darauf ankommt. Selbst eine Beschwerde zieht maximal einen internen Rüffel nach sich von dem Du nichts mitbekommst und auch keine weiteren Folgen mitbekommst.


    Was hilft ist die Prüfstelle zu meiden, meist spricht sich das ganz schnell rum und die Umsatzzahlen brechen ein. Erst dann wird den Verantwortlichen dort klar das die Leute die kommen nur Kunden sind und keine Bittsteller.


    Gruß, Olaf

  • Ich kann mir nicht vorstellen das diese Aussage standfest ist. Sehe regelmäßig Autos in ähnlicher Größe auch mit zusatzscheinwerfer. Auch jimny FJ. Sogar schonmal einen Mini mit Rallylichtern gesehen.


    Außerdem welche Rechtmäßigkeit hätte es denn kleinen Autos Zusatzscheinwerfer zu verbieten des ist doch absoluter Bullshit in jeder Hinsicht.

  • Ich kann mir nicht vorstellen das diese Aussage standfest ist. Sehe regelmäßig Autos in ähnlicher Größe auch mit zusatzscheinwerfer. Auch jimny FJ. Sogar schonmal einen Mini mit Rallylichtern gesehen.


    Außerdem welche Rechtmäßigkeit hätte es denn kleinen Autos Zusatzscheinwerfer zu verbieten des ist doch absoluter Bullshit in jeder Hinsicht.

    Moin,


    halt mal den Ball flach. Bullshit in jeder Hinsicht ist Deine Aussage. Denk einfach vor mal nach bevor Du was postet....da hält ja keiner aus....


    Bislang weiss noch keiner was beanstandet worden ist. Erst wenn man sich wirklich sicher ist worum es geht sollte man sich so darüber auslassen.


    Gruß, Olaf

  • Alles was mit der Lichtanlage zu tun hat ist recht präzise in der Stvzo niedergeschrieben.

    Das Thema unterliegt einigen Auflagen, meist relevant ist die Referenzzahl und die maximale Anzahl von 4 Scheinwerfern (Die Hauptscheinwerfer sind zwei davon).

    Dann gibt es noch einige Details über die je nach Laune des Prüfers ausgiebig diskutiert werden kann. Arbeitsscheinwerfer, die mit einer Abdeckung versehen sind sollten aber eigentlich als Ladung durchgehen und praktisch unsichtbar für den Tüvler werden.

    Über eine Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße habe ich bislang noch nie etwas gehört. Mir sind lediglich maximal und minimal Höhen in welchen die Scheinwerfer zu montieren sind bekannt und so klein ist der Jim auch wieder nicht, als dass es da zu Problemen kommen könnte :D

    Ich müsste mal wieder mein altes Tabellenbuch herauskramen, da war eine ganz praktische Tabelle samt Skizze zu dem Thema drin :thumbup:

  • Stator

    ...wir wissen hier leider IMMER NOCH NICHT, um welche Art von Zusatzscheinwerfern es Dir geht!?

    Sprichst Du von zusätzlichen Fernscheinwerfern oder geht es Dir um ARBEITSSCHEINWERFER???

    Kläre uns doch bitte mal auf!!! Sonst bleibt alles, was hier zu dem Thema geschrieben wird reine Spekulation!!!

    Für Fernscheinwerfer gelten ganz andere Regularien als für Arbeitsscheinwerfer!!!


    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)

    Grüße aus Passade / Probstei
    Michael (mi_sy2002)

  • Die Fahrzeugbeleuchtung ist ja klar reglementiert, Vor allem was Menge und Anbaubereiche betrifft (Höhe Breite etc).

    Ebenso die Referenzwerte. Das hat ja nicht direkt mit einem Fahrzeugmodell zu tun. Das sollte ja auch der Tüvi wissen. Ich glaube der wollte dich nur veralbern. Meine U"Unzulässigen Frontscheinwerfer die ich im Bedarfsfall übers Fernlicht schalten kann sind auch nie ein Problem gewesen

  • Die Fahrzeugbeleuchtung ist ja klar reglementiert, Vor allem was Menge und Anbaubereiche betrifft (Höhe Breite etc).

    Ebenso die Referenzwerte. Das hat ja nicht direkt mit einem Fahrzeugmodell zu tun. Das sollte ja auch der Tüvi wissen. Ich glaube der wollte dich nur veralbern. Meine U"Unzulässigen Frontscheinwerfer die ich im Bedarfsfall übers Fernlicht schalten kann sind auch nie ein Problem gewesen

    Hört mann leider immer öfter, das manche Prüfstellen sich so was leisten, entweder zu faul nachzuschauen wegen eigener Unwissenheit, oder einfach falschen Beruf gewählt.

    Ihr seit doch so gut vernetzt hier.

    Da sollte es doch kein Problem sein, eine gute und kompetente Prüfstelle in der näheren Umgebung zu empfehlen.

  • Alles was mit der Lichtanlage zu tun hat ist recht präzise in der Stvzo niedergeschrieben.

    Das Thema unterliegt einigen Auflagen, meist relevant ist die Referenzzahl und die maximale Anzahl von 4 Scheinwerfern (Die Hauptscheinwerfer sind zwei davon).

    Dann gibt es noch einige Details über die je nach Laune des Prüfers ausgiebig diskutiert werden kann. Arbeitsscheinwerfer, die mit einer Abdeckung versehen sind sollten aber eigentlich als Ladung durchgehen und praktisch unsichtbar für den Tüvler werden.

    Über eine Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße habe ich bislang noch nie etwas gehört. Mir sind lediglich maximal und minimal Höhen in welchen die Scheinwerfer zu montieren sind bekannt und so klein ist der Jim auch wieder nicht, als dass es da zu Problemen kommen könnte :D

    Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt!

    Es sind 7 (sieben) Lichter vorne erlaubt, u. U. sogar 9 (neun), bzw. 11 (elf)!

    Erlaubt sind:

    2 x Hauptscheinwerfer mit Fernlicht

    2 x Fernlicht

    2 x Nebelscheinwerfer

    1 x Suchscheinwerfer

    2 x Tagfahrlicht

    2 x Standlicht (sofern nicht in den Hauptscheinwerfern vorhanden)


    Zum Thema Prüfer/Fachwissen und Laune kann ich sagen, die wollen einem heutzutage alles verbieten, egal ob es legal ist oder nicht, bzw. ob es innerhalb einer legalen Grauzone sich bewegt.


    Stator

    Um welche Beleuchtung (Zusatzfernlicht oder Arbeitslicht) ging es denn bei dir?

    Wollte der Prüfer dir allen Ernstes klar machen, dass die Zusatzbeleuchtung erst ab einer bestimmten Fahrzeuggröße vorhanden sein darf?


    Sollte der bei dir das Arbeitslicht meinen, dann teile uns mit, ob es per Schalter der Lichthupe geschaltet wird, denn dieses darf nur per separatem Schalter geschaltet werden.

    Bei einer Leuchte mit Fernlichtzulassung, darf diese per Lichthupenschalter betätigt werden, sofern die Referenzzahl von 100 nicht überschritten wird.


    Ansonsten faher erneut zu diesem Prüfer und filme diesmal seine Arbeit und Aussagen, dann reiche beim TÜV Bayern oder wo du warst eine offizielle Beschwerde ein und verlange ein Statement auf Basis welcher Regelungen die Aussagen des Prüfers erfolgten!


    Oder lasse den Prüfer links liegen und fahre einfach zu einer anderen Prüforganisation.


    An Alle

    Wer meinen BlackCube kennt, der weiß welche Zusatzbeleuchtung ich alles an meinem Würfel habe, bei einer persönlichen Klärung mit dem TÜV in Köln meinte der Prüfer mit spezieller Berechtigung auch, dass der Würfel zu viel Beleuchtung hätte.

    Nach meiner Aussage dies seien Arbeitslichter mit Extra-Schaltern, da war das Thema für ihn erst einmal durch.


    Zur Zusatzbeleuchtung kann höchstens

    • die fehlende Abdeckung, um eine Verwendung im öffentlichen Verkehr unmöglich zu machen
    • eine defekte / nicht funktionierende Arbeitsleuchte

    vom Prüfer bemängelt werden.


    Wer sich über die Rechtslage schlau machen will, der schaue sich mal die für uns Jimnystis interessanten Video des YT-Kanal Scheinwerfer Luxx an oder frage unser Mitglied AchwasAchwo er ist von Scheinwerfer Luxx.

  • Nur mal als Bsp.

    War letztes Jahr mit meinem Hänger bei Dekra am neuen Wohnort. Angemeldet im Büro, ja der Prüfer kommt gleich. Ich am Auto gewartet, Prüfer kommt auf mich zu und sagt das könne ich vergessen. AM LIEBSTEN WÄRE ICH GLEICH WIEDER GEFAHREN.

    Ich, warum ?🤔

    Er, die Spurverbreiterung geht gar nicht ohne Kotflügelverbreiterung.

    Ich, bin nur wegen dem Hänger hier, mit dem Auto fahr ich woanders hin 🤭

    Er daraufhin wo ?

    Ich wieder, zu meinem alten Wohnort und zeigte Ihm den Dekra Prüfbericht zur Eintragung.

    Er wieder, kramte in seiner Tasche und holte die Plakete raus, klebte sie aufs Nummernschild vo Hänger ohne Beleuchtung zu prüfen oder den Hänger einmal anzufassen.

    Soviel zu Prüf Organisationen 🧐

  • @Alle

    hat den Threadersteller die Sprachlosigkeit übermannt - oder warum lässt er uns (fast) alle hier in wilden Spekulationen versinken???

    Soll er doch erst einmal klarstellen, um was für Zusatzscheinwerfer es sich handelt... (ich glaub, ich wiederhole mich!)

    Vor allem kann man sich ja auch schlau über so ein Thema machen, bevor man zu einer Prüfstelle fährt (sich notfalls mit aussagekräftigen Unterlagen eindecken und diese mitnehmen), dann kann man auch in aller Ruhe mit dem entsprechenden Prüfer darüber reden / diskutieren.

    Nachher jammern, sich über diesen und jenen beschweren und das (fast) gesamte Forum rebellisch machen, ist meiner Meinung nach der falsche Weg.


    Ich finde, um zum Thema zurückzukommen, Stator soll erst einmal klar sagen, welche Art Zusatzbeleuchtung er denn überhaupt an seinem Würfel hat, das sollte doch nicht so schwierig sein...???


    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)

  • Ich finde, um zum Thema zurückzukommen, Stator soll erst einmal klar sagen, welche Art Zusatzbeleuchtung er denn überhaupt an seinem Würfel hat, das sollte doch nicht so schwierig sein...???

    Moin,


    nun ja, er hat geschrieben das "Lightbars" montiert waren. Aber welche, wofür und wo und vor allem wieviele verbaut waren mit oder ohne Prüfzeichen hat er nicht erwähnt. Da finde ich schon das es wichtig ist erstmal abzuwarten was denn tatsächlich los war.


    Wenn er nun einen Flutlichtmast aus dem BVB Stadion auf dem Auto hatte würde ich mir auch Gedanken machen, aber letztendlich darf man erst urteilen wenn man alle Fakten kennt. Alles andere wäre nur Hetzerei.


    Grundsätzlich bin ich also bei Dir, warten wir halt mal ab was hier noch so passiert.


    Gruß, Olaf

  • Gruß an alle!


    1. Es tut mir sehr leid, dass ich mich nicht schon früher gemeldet hatte - privat/beruflich/gesundheitlich - alles auf ein Mal..


    2. Es sind zwei OSRAM LEDriving LIGHTBAR VX500-SP (mit ECE für paarweise Installation) vorne und zwei quadratische no name - Teile hinten. Alles am Horntools-Korb befestigt.


    Plakette habe ich nur bekommen, weil die gesamte Zusatzbeleuchtung zZ der Prüfung nicht an der Batterie hing.


    Vor zwei Jahren ist es niemand aufgefallen, zumindest war es dem Prüfer kein Kommentar wert.

    Vor vier Jahren hatte mich der Prüfer lediglich gewarnt, den Schalter zu nah am Fahrersitz zu befestigen.


    Ich wollte noch die entsprechenden Normen anführen, kam aber zum Prüfer nicht mehr durch..

  • Servus Markus,


    deine Osram's haben eine Referenzzahl von 50.

    D.h. um sie, wenn man Onroad unterwegs, ist legal als Fernscheinwerfer betreiben zu können muß das Fernlicht in den Hauptscheinwerfern aus sein, da die Referenzzahl-Summe nicht größer als 100 sein darf.


    Ich würde einen verdeckten Wechselschalter einbauen um einen wahlweisen Betrieb von 2 oder 4 Scheinwerfern zu ermöglichen.

  • 1. Es tut mir sehr leid, dass ich mich nicht schon früher gemeldet hatte - privat/beruflich/gesundheitlich - alles auf ein Mal..


    2. Es sind zwei OSRAM LEDriving LIGHTBAR VX500-SP (mit ECE für paarweise Installation) vorne und zwei quadratische no name - Teile hinten. Alles am Horntools-Korb befestigt.

    Zu 1.

    Kein Problem! Zumindest ich habe dafür Verständnis.


    Zu 2.

    Wenn die Aussage von OffRoad-Ranger korrekt ist, dann ist es dir überlassen, ob du die Osram als Fernlicht anschließt und dafür das Fernlicht der Hauptscheinwerfer stilllegst.

    Hast du einen separaten Schalter für die Osram und du lässt sie im öffentlichen Strassenverkehr aus, bzw. kannst sie nicht mit dem Schalter für das Fernlicht betätigen, dann sind sie Arbeitslichter.

    Plakette habe ich nur bekommen, weil die gesamte Zusatzbeleuchtung zZ der Prüfung nicht an der Batterie hing.

    Dann ist der Prüfer in meinen Augen ein Fachidiot!

    Denn bei der HU muss alles leuchten was an Beleuchtung vorhanden ist!

    Nur die STVZO-konforme Beleuchtung, also Fernlicht im Hauptscheinwerfer + Zusatzfernlicht (sofern die R-Zahl 100 nicht überschritten wird), ansonsten nur das Zusatzfernlicht - Fernlicht im Hauptscheinwerfer, darf mit den bordeigenen Schaltern/Lenkstockhebel bedient werden.

    Die Arbeitslichter müssen über separate Schalter an- & ausgehen.

    Ärger hat man normalerweise bei der HU wegen der Arbeitslichter nur, wenn diese zum Zeitpunkt der Fahrzeug-Prüfung defekt sind, getreu dem Motto "Was an Arbeitslicht verbaut ist, das muss auch leuchten!".

  • Ärger hat man normalerweise bei der HU wegen der Arbeitslichter nur, wenn diese zum Zeitpunkt der Fahrzeug-Prüfung defekt sind, getreu dem Motto "Was an Arbeitslicht verbaut ist, das muss auch leuchten!".

    Hallo,

    Muss ich leider wiedersprechen, da Arbeitsleuchten für die Stvo nicht relevant sind, solang sie regelgerecht verbaut sind.

    Laut meinem Prüf (Inspektor).

  • Hallo,

    Muss ich leider wiedersprechen, da Arbeitsleuchten für die Stvo nicht relevant sind, solang sie regelgerecht verbaut sind.

    Laut meinem Prüf (Inspektor).

    Mit regelgerecht verbaut ist auch das sie funktionieren gemeint.

    Heißt sie müssen leuchten, ob ein Prüfer dies prüft oder nicht liegt wohl vielleicht im Ermessen des Prüfers, aber wenn der Prüfer sie testet und sie funktionieren dann nicht, da gibt es im Anschluß die Ansage "Die Leuchte funktioniert nicht und muss weg!".


    Bei meinem BlackCube, als er wegen einer Servicearbeit in der Werkstatt war, wollte mal ein Prüfer meine Arbeitslichter in Funktion sehen, da die Mechaniker sich nicht mit dem Ganzen auskannten wollte der Prüfer die Demontage der Leuchten anordnen, in dem Moment kam ich mit dem Meister in die Werkstatt und ein Mechaniker sagte uns "Die Arbeitslichter müssen weg, da sie nicht funktionieren, er habe einige Schalter ohne Erfolg ausprobiert!".

    Der Mechaniker wusste zu dem Zeitpunkt nichts vom verbauten NATO-Knochen, an dem neben der Winde auch sämtliche Arbeitslichter angeschlossen sind und dass dieser auf Aus geschaltet war.


    Daher meine von dir zitierte Aussage.

  • Kann ich gut verstehen, aber da sind wir wieder bei der Prüforganisation wo immer mehr Korintenkacker ( Hochdeutsch sollte jeder verstehen ) sitzen.

    Laut meinem Prüfer, solange nichts absteht, Personenaufprallschutz gegeben ist und getrennt zur Fahrzeugbeleuchtung geschaltet ist, ist es egal ob die Leuchte funktioniert oder nicht, da sie im öffentlichen Straßenverkehr sowieso nicht benutzt werden darf.