HJ Versicherung und Zulassung

  • Was ist daran unverständlich?

    Jeder kann sich ein Nutzfahrzeug kaufen!

    Die versicherungsrechtliche Frage, die dann besteht ist folgende:

    Wird das Nutzfarzeug "gewerblich" oder nur rein "privat" genutzt?

    Davon hängt dann der Versicherungstarif ab, da es einen gewaltigen Unterschied gibt, ob ein Fahrzeug als Firmenfahrzeug oder als Privat-KFZ genutzt wird und bei Firmenfahrzeugen großteils auch keine speziellen Fahrer benannt werden, weil Pool-Fahrzeuge oder es zu viele Personen gibt, die das Fahrzeug im Rahmen ihres Jobs fahren müssen!


    Was jedoch wirklich kriminell ist, da ist eine Umschlüsselung auf M1/M1G beim Nutzi und nur wenn dies durch einen Fehler der Versicherung begangen wurde, dann hat man als Halter nicht die A.-Karte.

  • Mein HJ wurde Anfang d.J. versichert und ich kann daher die Diskussionen nicht so wirklich nachvollziehen. Bei mir lief das so:


    Ich überlies dem Händler die Zulassung, deshalb bat er kurzfristig um Nachweis des Versichtungsschutzes und gab gleich eine Empfehlung für einen Versichungsvertreter mit. Meine Frau rief diesen an und die HUK. DIe HUK erwies sich als deutlich preiswerter. Das Ganze war in weniger als einer Stunde erledigt, die Unterlagen wurden vorab gemailt und von mir an den Händler weitergeleitet. Die Originale trudelten später ein. (Fast) Alles normal.


    Dennoch gab es folgende Besonderheiten:

    • Ja, online geht nicht, diese exotische Variante privates Nutzfahrzeug ist nicht hinterlegt. Personell ist es kein Problem.
    • Kein "Rabattschutz" möglich oder Nachlässe auf eine Einschränkung des Personenkreises. Den HJ darf "jeder" fahren.
    • Dafür ist der Fahrer noch einmal zusätzlich versichert ^^


    Preis ist naheliegend individuell, bei mir sind es knapp 350 EUR für Haftpflicht und Vollkasko mit 1.000 EUR Selbtsbeteiligung. Kfz-Steuer, wie bereits erwähnt, 90 EUR pro Jahr. Wollen wir jetzt mal hoffen, daß im Gegenzug niemand irgendwann MAUT haben möchte ... dagegen spricht derzeit noch das Gewicht :evil:

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

  • Die Maut würde eg erst ab 3,5t greifen. Also wäre unser Leichtgewicht nicht dabei

    :fahren: :fahren: :fahren:

    Wenn diesen Figuren aus Brüssel nicht noch einfällt, dass auch diese (für uns schöne) kantige Form aufpreispflilchtig wird. Ich trau den Dam- u. Herrschaften der EU zwischenzeitl. alles mögliche zu. ;) ;)

  • Geländewagen sind doch noch schlimmer als die gerade in einigen Gemeinden als Melkkuh auserkorenen SUV. Auch wenn sie kleiner sind als ein Polo und kaum gößer als ein Lastenrad. Also immer rauf mit den Gebühren. :evil:

  • Mein HJ wurde Anfang d.J. versichert und ich kann daher die Diskussionen nicht so wirklich nachvollziehen.

    Da ich nunmehr folgenden Beitrag gelesen habe, der die Grenze SF30 nennt, erschließt sich mir nun die hartnäckige Diskussion:


    Überschlagen würde das bei mir derzeit 25 EUR p.a. ausmachen, Tendenz (hoffentlich) steigend. Ich werde das jetzt / im November wohl nicht mehr zu ändern versuchen. Aber, interessantes Thema ...

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

  • Ich muß hier passend noch mal nachhaken:


    Kfz-Steuer:

    Ich stellte in einem anderen Thread fest: "Ich zahle für meinen HJ, auch als NZF(!) zugelassen, Bj. 2023, lediglich 90 EUR ... siehe auch hier: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuer/" / "Ich sehe eben, als "normaler" Pkw wurde er 216 EUR statt 90 EUR kosten, mithin "spare" ich 126 EUR p.a., die ich theoretisch in einem verbesserten Versicherungsschutz "angelegen" könnte ;)


    Versicherung:

    @Kanarie schrieb in einem anderen Thread: "Bei NFZ ist bei SF 30 Schluss, bei PKW konnte ich "Oldie" meinen SF 43 voll nutzen".


    Ist es nicht so, daß die Zulassung über die Kfz-Steuer bestimmt und da ist ein NFZ deutlich günstiger und niemand stellt es in Frage. Anschließend geht man jedoch zur Versicherung und meint, daß es nunmehr doch ein "normaler" Pkw wäre, weil ich dann spätestens nach der SF 30 weiter sparen kann ... das Beste aus beiden "Welten"?!


    Habe ich das richtig verstanden?

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

  • Habe ich das richtig verstanden?

    Hast Du.

    Da gibt es einen Thread zu.

    Steuer sparen wollen und bei der Vers....................................................................

    Erzeugt manchmal Neid und wenn nicht dann blöde Kommentare. ;)

  • Ist es nicht so, daß die Zulassung über die Kfz-Steuer bestimmt und da ist ein NFZ deutlich günstiger und niemand stellt es in Frage. Anschließend geht man jedoch zur Versicherung und meint, daß es nunmehr doch ein "normaler" Pkw wäre, weil ich dann spätestens nach der SF 30 weiter sparen kann ... das Beste aus beiden "Welten"?!


    Habe ich das richtig verstanden?

    Ja, weil es sich hier um eine Grauzone handelt!

    Warum Grauzone?

    Nun PKW ist in der Regel ein privat genutztes Fahrzeug, kann auch als Firmenwagen (für Aussendienstler usw.) genutzt werden, da bei Firmenfahrzeugen mehrere Personen zum Teil das Auto nutzen ist die Prämie höher als bei einem Privatwagen.

    Bei Nutzfahrzeugen gehen die Versicherungen in der Regel davon aus, dass das Fahrzeug als Firmenfahrzeug angemeldet wird und hat höhere Prämien und wohl auch eine höhere minimal SF-Einstufung, gegenüber was bei Privat möglich wäre.

    Wenn man nun ein Nutzfahrzeug als Privatperson anmelden/zulassen will, dann kann die Versicherung selbst entscheiden, ob sie den Firmen- oder Privat-Tarif verlangt.

    Jedoch ist darauf zu achten, das im Vertrag angegeben ist, dass der Halter ein Nutzfahrzeug rein privat nutzen will und daher den Privatkundentarif bekommt!

    Das ist für den Fall der Fälle, einer Schadensregulierung, wichtig, denn wenn da irgendwo der Verdacht eines Betruges wegen Privattarif und eigentlicher Nutzung eines NFZ erkannt wird, dann hilft nur der schriftliche Nachweis, das man bei Vertragsabschluß daruaf hingewiesen hat man nutze ein als NFZ eingestuftes Fahrzeug als Privat-PKW.

    Ansonsten bleibt man halt auf den Kosten komplett sitzen, muss erst jahrelange Prozesse führen oder bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.

  • Ob die Tabelle nun bis SF30 oder 40 geht, ist nicht entscheidend. Das variiert auch zwischen den verschiedenen Versicherern. Wichtig ist, mit welchen Prozentsatz die Schadensfreiheitsklasse hinterlegt ist und natürlich, was 100 Prozent bei dem einen und dem anderen Versicherer kosten. Und wenn man gerade am vergleichen ist, darf man auch gerne den Leistungsumfang dazunehmen.

    Bei meiner Versicherung geht es bei PKW bis SF35, entspr. 20%. Beim Motorrad ist bei SF 20 Schluß, sind aber 20%.

  • Wenn irgendetwas bei irgend jemanden "Neid" erzeugt, so liegt das wohl eher an dem Charakter des Neiders als an dem fragenden Forumsteilnehmer.

    Richtig, man muss auch gönnen können ;)

    Blacky+ Genau das mache ich, ich gönne ( auch den Ickes );) Kannst also Deinen Lacher zurücksetzen.

    Mein Post war der Hinweis das ich hier zu dem Thema schon anderes gelesen habe.

  • Der bzw. die Threads bzgl. der Versicherungseinordnung des HJ haben schon was von den allseits beliebten ÖL-Threads.


    Irgendwie wurde alles zum Thema schon gesagt, nur halt noch nicht von jedem.......

  • Richtig, man muss auch gönnen können ;)

    Blacky+ Genau das mache ich, ich gönne ( auch den Ickes );) Kannst also Deinen Lacher zurücksetzen.

    Mein Post war der Hinweis das ich hier zu dem Thema schon anderes gelesen habe.

    Hallo Jimnyfreund, mein Lacher bezieht sich genau darauf, dass hier schon so viel und anderes über einen möglichen Pkw-Tarif bei einem Nfz geschrieben wurde.

    Erinnert mich an die "Neverending Story", das Motoröl oder die Bereifung betreffend.

    Jeder hat eben andere Ansprüche und Vorstellungen.

    Es ist rein der Assekuranz überlassen ob sie bei einem rein privat genutztem Nfz den Pkw-Tarif anwenden oder sich dagegen entscheiden, da die Bewertung des Schadenrisikos eine andere ist.

    Wenn die Versicherungspolice auf einen Pkw-Tarif ausgestellt ist, gibt es für den Versicherungsnehmer keine Problem, es sei denn, er benutzte das Fahrzeug bei dem zu begleichenden Schaden doch gewerblich.

    So, jetzt könnte die Diskussion über gewerblich beginnen, wenn es nicht im Gesetz eindeutig geregelt wäre 😎