Neues Waldgesetz und Veröffentlichen von Routen

  • Derzeit ist ein neues Bundeswaldgesetz in Arbeit, hier der Referentenentwurf vom November letzten Jahres:

    https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2024-01/BWaldG%20Entwurf%202023_11_09.pdf


    Interessant für uns ist ggf. der neue § 33 (Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald). Demnach bedürfe zukünftig das erstmalige Veröffentlichen (Anzeigen digital angelegter Routen oder Trails) "der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde", so § 33 Abs. 3 BWaldG_neu (S. 34 und 149). Diese "Besucherlenkung ist ein wichtiges Instrument, um den Wald, seine Schutzgüter und Ökosystemleistungen vor erheblichen Beeinträchtigungen sowie um berechtigte Anliegen der Waldbesitzenden zu schützen".

    1986 - 1992 - Trabant 601 - diverse Straßenfahrzeuge - 2024 JIMNY HJ

    Ich bin kein Schrauber mehr, sondern der typische Scheckbuch-Fahrer.

  • Das Gesetz heisst dann doch bestimmt: das gute Wald-Klima-Rettungsgesetz :D


    Scherz beiseite: Das erstmalige (warum eigentlich nur das erstmalige? - da wird sich sowieso jeder rausreden, er sei gar nicht der erste....) Veröffentlichen von digitalen Routen und Trails von Zustimmungen abhängig zu machen, ist absolut ok.

    Wobei man sich ja schon fragt, warum da eine Behörde (welche denn??) mitmischen soll/darf. Das kann doch nun wirklich der Eigentümer selbst entscheiden.


    Bei uns auf der Jagd stehen an bestimmten Punkten regelmäßig WoMo's über Nacht auf den gesperrten Waldwegen, um den schönen Ausblick ins Rheintal zu genießen, besonders die Sonnenuntergänge locken diese an. "Gelenkt" werden diese "Besucher" durch Apps, die auf diese Leckerbissen hinweisen.

    Diese Form von Tourismus braucht man nicht - insbesondere, wenn das nahe Gebüsch dann zur Toilette wird. Aber da würde dann ja auch § 80 oder § 81 in Verbindung mit §20 Abs.3 künftig greifen: Es ist verboten, Substanzen in den Waldboden einzubringen 8o

  • Der Paragraph wurde nicht vollständig zitiert. Er heisst im Original:

    Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf ...


    Das entscheidende ist doch hier "von nicht vorhandenen Pfaden".

    Man darf also nicht einfach _neue_ Trampelpfade anlegen und dann auch noch veröffentlichen.

  • Der Paragraph wurde nicht vollständig zitiert. Er heisst im Original:

    Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf ...


    Das entscheidende ist doch hier "von nicht vorhandenen Pfaden".

    Man darf also nicht einfach _neue_ Trampelpfade anlegen und dann auch noch veröffentlichen.

    Nein, ich habe das m.E. entscheidende Wört "oder" im Zitat hervorvorgehoben. Das Wort folgt noch mehrmals und steht für Alternativen. Mithin steht dort: "Das erstmalige digitale Anzeigen (...) bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde". Meine Auffassung wird gestützt durch die Erläuterung zum genannten Paragrafen auf S. 148f.:


    "Seit einigen Jahren kommen verstärkt auch digitale Routen- und Tourenempfehlungen hinzu. Alle diese Markierungen und Empfehlungen führen zu einer verstärkten Frequentierung dieser Wege und Routen bzw. zu einem erhöhten Aufkommen von Waldbesuchenden. (...) Im Ergebnis werden derart ausgewiesene und markierte Wege und Routen im Wald stärker von Waldbesuchenden frequentiert als andere Waldwege. Allerdings erfolgt das Markieren von Wegen und Routen im Wald (...) oftmals bei digital angelegten Routen oder Trails, durch Waldbesuchende selbst. (...) § 33 schließt diese Regelungslücke durch eine bundeseinheitliche Regelung, die der Besucherlenkung [durch Erlaubnis und Genehnigung; Maxxe] einen rechtlichen Rahmen gibt."


    Es geht mitnichten um "einfach _neue_ Trampelpfade anlegen". Es hat schon seinen Sinn, daß sich die Erläuterung fast nur um das "Anzeigen", sprich die "Besucherlenkung" dreht. Spannend wird es schon, vor einer banalen Veröffentlichung herauszufindenden, ob man der Erste ist und dann den Waldbesitzer und die zuständige Behörde zu finden und von denen die jeweilige Erlaubnis zu erhalten.


    Kurz: Es wird keine neuen (legalen) Veröffentlichungen mehr geben. Kann man gut oder schlecht finden.

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  • Macht doch einfach die Schranken zu, auch wenn jemand noch im Wald ist. Wer dort was zu schaffen hat, hat auch einen Schlüssel.

    Ja, aber es geht auch um Wanderer, da hülfe nur ein großer Zaun.

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  • Diese Form von Tourismus braucht man nicht - insbesondere, wenn das nahe Gebüsch dann zur Toilette wird. Aber da würde dann ja auch § 80 oder § 81 in Verbindung mit §20 Abs.3 künftig greifen: Es ist verboten, Substanzen in den Waldboden einzubringen 8o

    Guter Hinweis: Die Waldstreifen in der Nähe von Autobahnraststätten sehen nicht selten furchtbar aus.


    Aber auch hier mein Hinweis auf die Erläuterungen, auf S. 123 steht explizit: "Dieses Verbot umfasst insbesondere das Auf- oder Einbringen von Bioabfällen (siehe Bioabfallverordnung), (...)". Hier heißt es: "Bioabfall ist nach § 2 Nr. 1 BioAbfV aber nur Abfall tierischer oder pflanzlicher Herkunft. Abfälle menschlicher Herkunft sind nicht erfasst".


    Boha, ein zukünftiger Tummelplatz für Juristen, hier um das Wort "insbesondere" :D

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  • Hier wird schon fleißig über einen Gesetzentwurf, welcher noch in der Findungsphase zu sein scheint, diskutiert mit jeder Menge Argumente pro & contra.


    Aber über das wieso weshalb und warum hat sich hier noch keiner geäußert, obwohl dies mal wieder typisch deutsch ist und sehr an die europaweit steigenden Verbote für Camper/Wohnmobile/Wohnwagenanhänger mich erinnert!


    Es soll demnächst nur noch auf den ausgewiesenen Wegen der Wald genossen werden, da durch (in meinen Augen) rücksichtslose Geocacher, Mountainbiker zu viel Blödsinn betrieben wurde und nun mittles Gesetzen, da zu wenig Kontrollen durchgeführt werden/wurden, in den mitlerweile bestehenden Auswüchse zu stoppen!


    Bin ich dafür?

    Ja & nein, denn wenn man Kontrollen durchführen würde und gewisse Vorfälle ahnden würde, dann würden die Chaoten schnell die Lust verlieren, auch wäre es doch prima, wenn man für gewisse Gruppen in bestimmten Bereichen besondere Aktivitäten anbieten würde, wo man legal dem Hobby nachgehen darf, aber diese Angebote werden leider nicht angeboten, bzw. geprüft ob und wie man diese anbieten/umsetzen könnte.


    Übrigens wenn dieses Gesetzes mit dem kompletten Blödsinn, den manche aus dem Entweurf herauslesen kommt, dann ist es bestimmt auch nicht mehr lange bis uns allen, die das Offroaden lieben auch noch die letzte legale Fahrmöglichkeit wegen irgendwelchem Schutzbedürfnis verboten wird!

  •  Hier heißt es: "Bioabfall ist nach § 2 Nr. 1 BioAbfV aber nur Abfall tierischer oder pflanzlicher Herkunft. Abfälle menschlicher Herkunft sind nicht erfasst".


    Da kann ich also meine Schwiegermutter entsorgen, interessanter Gedanke :/


    Sorry aber diese Steilvorlage musste ich jetzt einfach nutzen.

    Gruß Roland


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    Look into my eyes, you'll see who I am

    My name is Lucifer, please take my hand

    (N.I.B. by Black Sabbath, 1970)