Derzeit ist ein neues Bundeswaldgesetz in Arbeit, hier der Referentenentwurf vom November letzten Jahres:
https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2024-01/BWaldG%20Entwurf%202023_11_09.pdf
Interessant für uns ist ggf. der neue § 33 (Anlage und Markierung von Wegen und Routen im Wald). Demnach bedürfe zukünftig das erstmalige Veröffentlichen (Anzeigen digital angelegter Routen oder Trails) "der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde", so § 33 Abs. 3 BWaldG_neu (S. 34 und 149). Diese "Besucherlenkung ist ein wichtiges Instrument, um den Wald, seine Schutzgüter und Ökosystemleistungen vor erheblichen Beeinträchtigungen sowie um berechtigte Anliegen der Waldbesitzenden zu schützen".