Gewehrhalterung Suzuki Jimny HJ

  • Liebe Community,


    ich bin seit knapp einer Woche stolzer Besitzer eines HJ Fiskal im schönen Dunkelgrün. Da der Wagen zwar mein Alltagsauto ist aber auch im Revier verwendet wird bin ich nun auf der Suche nach einer geeigneten Halterung für meine Waffe. Die Waffe sollte hierbei leicht zugänglich sein und der Hund und eine Wildwanne ebenfalls platz finden im Kofferraum. Gewehrlänge beträgt 121cm. Freu mich auf alle hilfreichen Antworten und auch über andere Tipps um den Guten besser im Revier ausnutzen zu können.


    Weidmannsheil

    JimnyHJAustria

  • Wo soll denn die Waffe sich im Fahrzeug befinden?

    Gitter Fahrerseite, Gitter Kofferraumseite, a la US Cops stehend hinter den Sitze oder am Armaturenbrett Beifahrerseite, bzw. liegend in einer Schublade im Kofferraum?


    Damit dir die hier im Forum vertretenden Jäger dir bessere Tipps geben können, da wäre es nett zu wissen, wie du dir bisher den Transport vorstellst!

    Ob es so wie du dir denkst machbar ist, auch wegen der rechtlichen Seite, das kann dir jedoch wahrscheinlich nur ein Jagdberechtigter aus Österreich genau beantworten.


    Nutze mal die Suchfunktion!

    Ich bin kein Jäger, aber habe schon mehrfach solche Threads hier entdeckt.

  • Da hast du mehrere Möglichkeiten, ich komme allerdings aus DE und übernehme daher keine Haftung für die Rechtslage.


    1) Wildlanddrivers umbau.

    Da hast du eine schublade im Kofferraumausbau wo du die Waffe hineinlegen kannst.


    Sowas ist natürlich auch als Selstbau realisierbar


    2) gibt Gewehrhalter bei Frankonia die "universell" sind, den könntest du im Fahrgastraum montieren.

    Allerdings müsstest du dann vermutlich den Beifahrersitz nach vorne schieben oder ins Armaturenbrett bohren.


    3) beim Schlosser einen halter anfertigen lassen, den du in der zubehörverschraubung vorne im Fahrgastraum neben dem Radio montierst.

    Das wäre meine erste Wahl, weil du damit den Sitz nicht verstellen musst und die Waffe gut erreichbar steht.

    Sieht halt etwas doof aus wenn keine Waffe da ist. 😄

  • Wenn ich denn mal während der Jagd mit dem Auto im Revier verlege, wird die Waffe in Beifahrerfußraum gestellt, auf die Sitzkante abgelegt und dort mit dem Gurt gesichert. Irgendwelche militärischen oder US Cop Lösungen sehen martialisch aus, bringen aber wenig praktischen Nutzen (es sei denn man möchte aus dem Auto heraus jagen, was in D nicht erlaubt und sicher auch in Ö mindestens unweidmännisch ist). Hund(ebox) und Wildwanne im Kofferraum ist auch kompromissbehaftet, es sei denn, der Hund ist sehr klein. Ein Heckträger bietet sich bei der Fahrzeuggröße an.

  • Ich habe mir eine Gewehrhalterung für das Trenngitter gebaut. Allerdings ist mein Gewehr nur 107 cm lang. Bei 121 müssten die Halter viel länger sein, damit die Maximallänge nicht links und rechts durch die Rahmenrohre limitiert wird. Gut zu sehen ist auch, dass der Kofferraum mit einer Wildwanne voll ist, ein Hund hätte da keinen Platz. Heck-Pack ist da wohl die beste Lösung. Hund in Kofferraum, Gewehr stehend auf Beifahrerseite mit Gummistrapse.


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  • Moin

    Am besten machst du dich bei der für dich zuständigen Waffebehörde schlau,

    was für Waffenrechtliche Vorraussetzungen zu schaffen sind um eine Waffe legal transportieren zu dürfen.

    Bin da nicht mehr ganz Up to Date, aber so wie früher Flinte auf der Rücksitzbank und ab ins Revier ist heute in D auch nicht mehr erlaubt.

    gruss nobi

  • Bei der berechtigten Jagdausübung darf die Waffe, auch zum Revier und nach Hause, geführt werden. Außerhalb vom Revier allerdings UNGELADEN.

    Das ist allen hier klar!

    In diesem Thread geht es um die Art des Transportes der Waffe(n) und ja da gibt es hier in der BRD auch ganz bestimmende rechtliche Regelungen einzuhalten!

    Jedoch hat sich bisher hier kein Jagdberechtigter aus Österreich gemeldet und alle Kommentatoren haben daher explizit darauf hingewiesen, dass der TE doch bitte mal die bei sich gültigen Bestimmungen zum Transport ansieht/erfragt und uns dann bezüglich der dortigen Vorgaben informiert um ihm dann die möglichen Lösungen aufzeigen zu können!

  • In D gilt, im Auto, auch im Revier immer ungeladen (UVV Jagd). Komplett, nicht nur Patronenlager frei. Gibt trotzdem immer wieder Unfälle, bei denen Jäger sich selbst beim Fummeln mit der geladenen Waffe im Auto erschießen. Gab auch schon Hunde, die den Abzug der Waffe auf dem Rücksitz betätigt haben.

  • Aus Interesse mal etwas recherchiert. So unterschiedlich sind die Bestimmungen nicht. Das Jagdgesetz verbietet auch dort den Schuß aus dem Auto, Die Waffe darf nur bei der unmittelbaren Ausübung der Jagd geladen sei (was ja aus den Auto nicht erlaubt ist) und es gibt auch UVV, die das Entladen der Waffe beim Einsteigen ins Auto im Rahmen von Gesellschaftsjagden fordern.

    Möglichkeiten, eine Langwaffe im Jimny unterzubringen, sind länderunabhängig dargestellt worden und die Entscheidung für eine Variante liegt nun beim TE.

    Persönlich transportiere ich mein Gewehr unabhängig von Dürfen und Müssen auch zur Jagd und bei längeren Fahrten durchs Revier im Futteral. Da ist es gut geschützt.

  • [quote='Tante Ute','https://www.suzuki-jimny.info/forum/index.php?thread/36878-gewehrhalterung-suzuki-jimny-hj/&postID=588978#post588978']

    Moin

    Am besten machst du dich bei der für dich zuständigen Waffebehörde schlau,

    was für Waffenrechtliche Vorraussetzungen zu schaffen sind um eine Waffe legal transportieren zu dürfen.

    Bin da nicht mehr ganz Up to Date, aber so wie früher Flinte auf der Rücksitzbank und ab ins Revier ist heute in D auch nicht mehr erlaubt.

    gruss nobi

    [/quote]

    Darf ich fragen woher du diese Info hast?
    VG



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  • Moin

    Hatte vor Jahren für einen Bekannten seinen Lada Waidgerecht umgebaut inklusive einer Abschließbaren Waffenbox.

    Er meinte, das die Waffen nur noch unter Verschluss ins Revier und wieder zurück Transportiert werden dürfen.

    Deshalb ja auch mein Hinweis auf Behörde.

    Gesetze werden geändert und nicht jeder bekommt es mit.

    gruss nobi

  • Siehe §13 (6) Waffengesetz. Das Führen ist auch im Zusammenhang mit der eigentlichen Jagd erlaubt. Außerhalb des Reviers nicht schußbereit. Wie weit der "Zusammenhang" geht, ist natürlich Auslegungssache und da muss man es nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Wer als Jäger einer Einladung zur Gesellschaftsjagd folgt und dafür zwei Stunden mit dem Auto anreist, wird sich darauf wohl nicht mehr berufen können. :)

  • [quote='Che Grillvara','https://www.suzuki-jimny.info/forum/index.php?thread/36878-gewehrhalterung-suzuki-jimny-hj/&postID=589039#post589039']

    […]
    a5c33deaa3d1a9b526436d948ae10468.jpg


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    Welche Grösse ist den der Gehetec?

    [/quote]

    Das müsste der 890x580x180 sein.


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  • [quote='TJtoGJ','https://www.suzuki-jimny.info/forum/index.php?thread/36878-gewehrhalterung-suzuki-jimny-hj/&postID=589049#post589049']

    Passt das 120cm Gewehr auch so rein?

    [/quote]

    Was meinst Du mit "so"? Falls Du meinst, ob ein Gewehr mit 120cm Länge in meinen Halter passen würde: Nein.


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