Wie weit kommt man mit Heckantrieb?

  • Wieso eigentlich Nebelscheinwerfer??? Auf den Bügel gehören ordentliche Fernscheinwerfer.


    Das ist schnell erklärt.
    Beim Kauf gab es die Auswahl zwischen Nebelscheinwerfern und Fernlichtern. Habe mich für die Nebellichter entschieden, weil man diese ständig an haben kann. Dadurch werden die originalen Sparlampen etwas unterstützt und den wirklichen Gebrauch von Arbeitsscheinwerfern habe ich nicht. Dazu kommt, dass das Fahren mit Fernlicht auch nur seltend möglich ist und wenn, dann reichen die Originalen aus. =]


    MfG.
    Henning

  • Zitat

    Habe mich für die Nebellichter entschieden, weil man diese ständig an haben kann.


    na nicht wirklich, jedenfalls früher war das nur bei nebel und schnee erlaubt und zwar nur ausserorts bei sichtweite unter 50meter oder so. hab ich so in erinnerung.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • nun ja das liegt im ermessen des Beamten die haben da so ein abreisszettel der bis 25 euro geht und fängt wenn man lieb ist bei 10 euro an. und wenn die schonmal dabei sind kontrolieren die auch noch andere sachen gleich. ob auch alles seine ordnung hat.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • ach das geht sogar bis zu 35 euro wer gegen die beleuchtungsvorschriften verstösst, bei sichtweiten unter 50 meter muss auch 50km/h gefahren werden wenn keine niedrigere geschwindigkeit angegeben wird.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • Jo...... und anschnallen musst du dich, nicht telefonieren, verbandskasten musst du dabei haben, Reifen dürfen nicht abgefahren sein, Tüv muss man haben, Saufen darf man nicht, zu schnell fahren darf man nicht usw usw usw usw.

    Gruß Ranger


    Tja wenn du keinen Jimny hast, dann hast du keinen Jimny :aetsch:

  • ja alles nicht so einfach. ich will keinem was unterstellen oder was anhängen aber wenn man eventuell etwas dran oder dabei hat was nicht so sein darf, denn sollte man auch nicht direkt mit wehenden fahnen und leuchtpfeile über dem dach die auf den wagen zeigen herum fahren, wenn man nicht auffällt wird man in der regel auch nicht angehalten.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • Die Notwendigkeit vom Allradantrieb ist nicht zu unterschätzen,
    das ist nur eine gefrorene Pfütze mit 3cm Schnee,
    nicht wundern das er von selbst fährt, mein Jimny ist ein Automatik und steht auf D


    Grüße von Greystar


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    Durch'n Wald is kürzer als außen rum !

  • Auf einer richtigen Eisplatte bringt dir auch der Allrad nichts mehr. Da helfen nur noch Äste, Kies, Fußmatten oder in deinem Fall Schnee vor den Reifen.

  • ach das geht sogar bis zu 35 euro wer gegen die beleuchtungsvorschriften verstösst, bei sichtweiten unter 50 meter muss auch 50km/h gefahren werden wenn keine niedrigere geschwindigkeit angegeben wird.


    Was du meinst, Werner71, sind die roten, bei guter Sicht den nachfolgenden Verkehr blendenden, Nebelschlussleuchten. Die dürfen nur bei Nebel oder Schneefall und Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden.
    Nebelscheinwerfer dürfen in Verbindung mit Abblend- oder gar nur Standlicht bei Beeinträchtigung der Sicht benutzt werden, aber es gilt hier keine Sichtweitenbegrenzung. Deshalb ist Henning wohl auch noch nie angehalten worden, weil er sie einfach einschalten darf.


    LG Stephan

  • Nebelscheinwerfer sind bei Nebel und schnee oder regenwitterungsverhältnissen anzumachen. bei strahlendem sonnenschein würd ich ihn anhalten. mit sachbeschädigung sind es 35 euro.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • Nun ja, Werner71, es ist halt alles immer Ansichtssache.
    Natürlich hätte ein engstirnig eingestellter Paragraphenreiter bestimmt die rechtliche Handhabe, einen Autofahrer, der bei strahlendem Sonnenschein mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fährt, mit einem Ordnungsgeld zu belangen.
    Wäre ich Verkehrspolizist, würde ich mir immer überlegen, egal was die Paragraphen sagen, geht von dem Verhalten eine Gefahr aus. Und da käme ich zweifellos zu dem Schluss, dass bei strahlendem Sonnenschein Nebelscheinwerfer niemanden blenden, es sei denn die sind völlig zu hoch eingestellt. Im Gegenteil, bei strahlendem Sonnenlicht mit starkem Schattenwurf und damit verstärkten Kontrasten, können die eingeschalteten Nebelscheinwerfer frühzeitig auf ein Auto aufmerksam machen, was sonst in der Landschaft untergeht, und damit Gefahren mindern. Stichwort Tagfahrlicht, bzw. die guten Erfahrungen der Skandinavier, bei denen immer das Abblendlicht eingeschaltet sein muss, um auf ein herannahendes Auto aufmerksam zu machen.
    Und zum Glück bist du kein Polizist, der wegen solcher Nichtigkeiten Autofahrer drangsalieren kann, die öfter Unfälle vermeiden als verursachen.
    Klar, wenn die Blendung mit dem Scheinwerfer einen Unfall verursacht, dann muss der Fahrer mit den blendenden Scheinwerfern belangt werden. Aber dann ist die Ursache für den Unfall eine falsche Einstellung der Scheinwerfer, und nicht die Tatsache, dass die eingeschaltet waren.

  • nee die nebelscheinwerfer, die mir abends endgegen kommen obwohl kein nebel oder regen oder schnee liegt blenden ganz einfach. ich sehe keinen mopedfahrer mehr, der noch 20 meter vor dem wagen fährt nichts, ich muss immer warten bis der vorbei ist um abbiegen zu können, obwohl ich eigentlich schon hätte fahren können, dann gibt es noch experten, die mit tagfahrlicht abends fahren und mit tagfahrlicht in der abenddämmerung und teils dunkelheit nur mit tagfahrlicht fahren, und das unheinmlich cool finden, naja, die gehören rausgezogen und abkassiert.

    2 slow 4 you :p

    »Du siehst das so und ich sehe es anders, und wir lassen das einfach mal so stehen«.

  • Naja, wie gesagt, es gibt da zum Glück unterschiedliche Meinungen.
    Wie gesagt, richtig eingestellte Nebelscheinwerfer können nicht blenden. Und dass das Tagfahrlicht bei nacht nicht ausreichend ist, da bin ich ja völlig bei dir. Bei Dunkelheit braucht es einfach das Abblendlicht.
    Wenn du dich so oft und so sehr von andern Autofahrern geblendet fühlst, obwohl Nebelscheinwerfer nicht blenden können (immer die richtige Einstellung vorausgesetzt), und wenn du meinst dass so viele Autofahrer noch in der Abenddämmerung mit Tagfahrlicht unterwegs sind, obwohl schon das viel mehr blendende Abblendlicht angesagt wäre (Indikator dafür ist ja nun mal die Einschaltung der Straßenbeleuchtung), würde ich an deiner Stelle mal ernsthaft darüber nachdenken, deine Augen auf Lichtempfindlichkeit hin überprüfen zu lassen.
    Wenn von völlig korrekt eingestellten Nebelscheinwerfern allgemein eine Blendgefahr ausgehen würde, dann würde wohl viel stärker darauf geachtet werden, dass diese nur bei wirklich widrigen Witterungsverhältnissen eingeschaltet werden.
    Das scheint nicht so zu sein.
    Wenn du dich also, durch deiner Meinung nach, an verkehrt benutzter Beleuchtungseinrichtungen an anderen Fahrzeugen extrem gestört fühlst, die allgemein nicht als störend wahrgenommen werden, würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob du, zu deiner eigenen Sicherheit, nicht lieber auf Dunkelheitsfahrten verzichten solltest.
    Also ich fände es sehr bedenklich, wenn ich wegen der eingeschalteten Nebelscheinwerfer eines andern Verkehrsteilnehmers, Mopedfahrer übersehe. Auch würde ich mich sehr irritiert fühlen, wenn mir nachts ein Auto mit Tagfahrlicht engegen kommt, und ich die Verkehrssituation nicht richtig einschätzen kann.
    Bitte tue dir und allen anderen den Gefallen, und lass deine Augen auf Nachtsichttauglichkeit hin überprüfen. Nur um sicher zu gehen, dass von dir keine Gefahr für dich selbst und andere Verkerhsteilnehmer ausgeht.


    Bitte denke an deine eigene Sicherheit. Ich bin ein wenig erschocken, bei dem Gedanken, dass es Verkerhsteilnehmer gibt, die sich durch Nebelscheinwerfer bei Sonnenschein und durch Tagfahrlicht bei Dämmerung so irritieren lassen, dass sie andere Verkehrsteilnehmer übersehen könnten.


    Wäre es so, dass das für alle Autofahrer gelten würde, dann würde wohl auch ganz anders und ganz restringtiv dagegen vorgegangen werden. Es scheint aber so, als sei das ein sehr seltenes Problem zu sein. Deshalb, bitte, lass überprüfen, ob du zum Führen eines Autos in der Lage bist.


    LG Stephan