TÜV bei "Entkernung" des Würfels

  • Habe in den Foren schon viel gelesen und gesehen, was den Innenausbau des Jimny betrifft. Aber wie ist das mit dem TÜV, wenn ich da ohne Rücksitzbank und ohne hintere Sicherheitsgurte auftauche? Und stattdessen mit Trenngitter und amateurmäßigem Holzausbau. Muß man bei den eingesetzten Materialien was beachten: Mechanische Festigkeit, Schutz gegen Feuchte usw. ?
    Über diese Aspekte hab ich bislang nichts gefunden - oder bin ich einfach zu "deutsch" bei diesem Thema...


    Schönen Gruß
    aus der Oberpfalz
    Rolf

  • Ärger würdest du eventuell nur bekommen wenn du sitze drin hast ohne Gurt, weil das ja schon Serienausstattung ist. Obwohl bei mir fehlt hinten ein Gurt trotz das der Sitz drin ist und es wurde nicht gemeckert. Dein Holzausbau solltest du aber schon so befestigt haben das er bei einer Vollbremsung nicht nach vorn rutschen kann. Ansonsten ist da nix weiter.
    Viel Spass beim TÜV!



    mfg ocho

    Am Computer arbeiten ist wie U-Boot fahren!!!!!!!!!!! Wenn man die Fenster öffnet beginnen die Probleme!!!!!!!!!!!

  • Hi Berrie1,


    also das mit der Rücksitzbank gibt ein Problem. Und das nicht erst seid der 47. Änderungsverordnung, die seit dem 01.07. diesen Jahres in Kraft getreten ist.


    Unter Feld S.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest du die eingetragene Anzahl der Sitzplätze. Diese ist beim Jimny mit 004 eingetragen. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind verbindlich bei der HU.
    Das Fehlen der Rücksitzbank ist ein eM (erheblicher Mangel) und führt zum Nichtbestehen der Untersuchung.
    Solltest du dauerhaft über den Ausbau nachdenken, müssen die daraus resultierenden fehlenden Sitzplätze ausgetragen werden.
    Das darf aber nur der TÜV über §21 StVZO (Einzelabnahme), zumindest in Westdeutschland, da es sich um eine Änderung der Fahrzeugart handelt.
    Ist ne relativ kostspielige Sache, da nach zeitlichem Aufwand des aaS abgerechnet wird und die Änderung auch sofort in die Zulassungsbescheinigung übernommen werden muss. Heißt nach der Änderung seitens des TÜVs auch noch den Gang zur Zulassungsstelle, um neue Papiere ausstellen zu lassen.


    Mit den Sicherheitsgurten ist es das selbe Spiel. Nicht vorhanden, d.f. eM!!!


    ocho:


    Schwein gehabt!!!:yay:


    Ist wahrscheinlich einfacher zum Untersuchungstermin Rücksitzbank und Gurte präsentieren zu können!!!
    Was du vor- und nachher mit dem Auto machst, liegt in deiner Halterverantwortung. Führt halt im schlimmsten Fall zum Erlöschen der BE!


    Viele Grüße


    Marc

  • Wenn du das Ding als 9 -Sitzer kaufst,kannst du doch die Sitze nach deinem Bedarf entfernen. Solltest du allerdings ein Wohnmobil daraus machen,ist eine Abnahme natürlich unumgänglich. Beim Würfelchen kann das doch nicht anders sein.
    Aber ich lasse mich gerne belehren!!

    Wo Taunusschnecke draufsteht,........ ist Taunusschnecke drin !!

  • Hi Berrie1,


    also das mit der Rücksitzbank gibt ein Problem. Und das nicht erst seid der 47. Änderungsverordnung, die seit dem 01.07. diesen Jahres in Kraft getreten ist.


    Unter Feld S.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest du die eingetragene Anzahl der Sitzplätze. Diese ist beim Jimny mit 004 eingetragen. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung sind verbindlich bei der HU.
    Das Fehlen der Rücksitzbank ist ein eM (erheblicher Mangel) und führt zum Nichtbestehen der Untersuchung.
    Solltest du dauerhaft über den Ausbau nachdenken, müssen die daraus resultierenden fehlenden Sitzplätze ausgetragen werden.
    ....


    Ach was - komisch ...


    Bei unserem Jimny sind die hinteren Sitze quasi von Anfang an draußen und jetzt Ende September wurde neuer TÜV nach drei Jahren OHNE Beanstandung und schon gar nicht wegen dem Fehlen der hinteren Sitze gemacht ...


    Grüße :D

  • Bei meinem Jimny waren die Sitze ausgebaut und die Gurtschlösser auch und dennoch bei der HU keine Mängel festgestellt....


    Bei meiner Rennsemmel(Kadett C) habe ich früher mal Hosenträgergurte eingebaut,der Tüv hat mir daraufhin die hinteren Sitze ausgetragen und im Schein 2 Sitzer eingetragen.


    Das gefiehl mir nicht da es normal ein Fünfsitzer war.Mit dem Tüv war aber nicht zu verhandeln.


    Ein anderer Tüv hat mir anstandslos einen Dreisitzer eingetragen,was der erste Tüv generell ablehnte.


    Es war auch recht günstig und wurde nicht nach Zeitaufwand berechnet.


    Soviel zum Thema Tüv.....

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Kann euch leider auch nur sagen wie das der Gesetzgeber sieht:


    Zum Thema Sicherheitsgurte:


    HU Richtlinie Punkt 7 (Sonstige Ausstattung):


    Mangelbeschreibung 701:
    Sicherheitsgurt nicht vorhanden, beschädigt, fehlen, unbrauchbar, nicht genehmigte Ausführung, blabla...


    Mangeleinstufung


    EM bis VU

  • Was den hier los


    gibt es jetzt hier nen Foreneigenen TÜV Beauftragten ????


    Jeglicher Gegenstand der in einem Fahrzeug montiert wird und rückbaubar ist, ist schlussendlich als Ladung zu betrachten, ebenso ist das mit dem Ausbau.
    Die eingetragene Anzahl der Sitzplätze ist dahingehend relevant das man in einem 4 Sitzer nicht mit 6 Personen fährt, anders würde es sich verhalten wenn ich die Gurtaufnahmen zuschweisse, das ist "nicht Rückbaubar" und muss in dem Falle ein, bzw. Umgetragen werden


    Macht es doch nicht immer soooooo schwierig

  • Laut der Aussage dürfte dann ja nicht mal das original Suzuki Hundegitter mit grosser Wildwanne montiert werden, da im montierten Zustand die Sitze nicht nutzbar sind


    und nichts anderes ist der Ausbau des Kofferraum, er ist jeder Zeit zurückrüstbar

  • gibt es jetzt hier nen Foreneigenen TÜV Beauftragten ????


    Noch nicht. Aber wir könnten einen ernennen! Ich schlage Danny78 vor, als Vertreter (und TÜV-Sonderbeauftragten für das Land Hessen) harald-hans :und_weg: :mrgreen:


    Macht es doch nicht immer soooooo schwierig


    Einfach wäre ja auch einfach ....


  • Zumindest in der Praxis hatte mein TÜV-Prüfer mit den fehlenden Sitzen und der stattdessen montierten Platte keinerlei Probleme :)


    Gruß


    Thomas

  • ich hatte bei meinen vorherigen jeep wrangler ebenfalls die rücksitzbank ausgebaut,war damit 5 x beim tüv.
    den prüfer hat das überhaupt nicht intersessiert.
    ist ja auch kein sicherheitsrelevantes teil.
    und wie gesagt es ist jederzeit rück bau bar.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry Jung ... Soweit ich weis hat Danny78 recht.
    Wenn man die Rücksitze bzw. die Gurte ausbaut muss man die Anzahl der Sitzplätze in den Zulassungspapieren ändern lassen.
    Gerade wenn man z.b. einen festen Laderaumeinbau vornimmt.
    Wenn die Sitze bzw. die Gurte montiert sind aber durch ein Brett oder dergleichen nicht genutzt werden können interessiert das nicht ... es geht nur um den Einbau/Zustand.
    Das sich die Prüfer bei der HU nicht unbedingt daran stören liegt an deren Ermessensspielraum....eigentlich müssten die das als Mangel aufnehmen.


    Und bei Fahrzeugen mit herausnehmbarer dritter Sitzbank(9-Sitzer) ist das so in der Betriebserlaubnis aufgenommen.

  • Entweder bin ich jetzt zu blöd oder einfach nur blind.:schimpfred:
    Kann mir einer mal gerade bitte verraten wie ich hier Bilder oder ne pdf vom Rechner hochladen kann?!
    Vielen Dank.

  • Also bei mri ist die Rückbank aufgrund eines festen Einbaus eines LPG Tanks dauerhaft ausgebaut. Die Anlage wurde selbstverständlich vom TüV abgenommen und eingetragen. Das die Rückbank nicht da war ist abolut nicht beanstandet worden. Ein Sitzplatzreduzierung in den Papieren ist auch nicht vorgenommen worden.

    Jimny Fahrer sind Männer großer Muskelkraft, mit gesunden Organen.
    Jimny Fahrer sind Männer hoher geistiger Kraft, von Verstand und einwandfreier Moral." frei nach Bubblewatcher 2011