zyklonansauger auf dem schnorchel? wer hat erfahrung damit?
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Da gehts aber um Federn und Radaufhängungen
Gruß
Thomas
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Da gehts aber um Federn und Radaufhängungen
Gruß
Thomas
Die Ansaugverlängerung ist u.a. erwähnt.
- Die Richtlinie definiert die Beschaffenheit, aber nicht die Eintragungspflicht.
- TÜV Austria ist nicht für Rosenheim - oder sonstwo in Deutschland relevant.Bezogen auf NOPs Links auf Seite 2.
Viele Grüße
Onkelchen -
Es geht mir nicht um die Richtlinie, sondern um das Gutachten. Das bezieht sich halt auf Fahrwerksteile und nicht auf Schnorchel...
Gruß
Thomas
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In einer älteren Ausgabe der OFFROAD wurde mal im Rahmen einer Leserfrage die Eintragung von Schnorcheln aufgegriffen. Ergebnis war dass Schnorchel eintragungspflichtig sind. Die Argumentation war glaube ich ähnlich wie die von NOP zitierte Quelle.
Mir wurde allerdings auch schon vom Prüfer gesagt dass die Eintragung nicht nötig ist. -
Eines zeigen ich euch noch, es war der letzte StVO Erlass 2012 bei uns
Schnorchel ist ein Anbauteil - Veränderung am Fahrzeug? Ja
Splittert der? Bricht der, wenn ein Fußgänger vorbei geht/hängen bleibt/ Schnorchel bricht und der Typ verblutet? Weiß keiner
- eh klar, übertrieben, aber der abrasierte Schädl bei einem Frontaunfall wird sich schon ausgehen..
Bei der HU haftet der Aussteller dafür in Österreich, wenn er ein Pickerl ausstellt.Dafür gibt es den TÜV - der prüft und haftet dafür.
Geht mal zur HÜ'ler und fragt ihn wegen dem Schnorchel, er wird sagen, ich dachte der ist eingetragen. Die haben doch keine Ahnung und wenn was passiert, seit ihr dran und könnt net sagen- aber der hat doch gsagt.Ja, ist ein ÖSI Blatt - wird es in Deutschland anders sein? Kannst du dir Hörner aus Kunststoff auf die Haube montieren? Is glaub ich nichts anders
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In einer älteren Ausgabe der OFFROAD wurde mal im Rahmen einer Leserfrage die Eintragung von Schnorcheln aufgegriffen. Ergebnis war dass Schnorchel eintragungspflichtig sind. .
Die hier?
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Ja, genau den meinte ich.
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ich hab heut beim tjm geschaut,
die schreiben: "wird ohne Gutachten ausgeliefert, das heisst Einzelabnahme"... -
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Es wäre interessant herauszufinden , ob der Zyklon über ein extra Teilegutachten verfügt , und er daher mit dem Snorkel - auch den Bestimmungen entsprechend - kombinierbar ist oder nicht , ( s. Teil römisch 3 Hinweise zur Kombinierbarkeit )
denn in dem TJM Taubenreuter Gutachten ist unter diesem Punkt sogar aufgeführt , wie und mit welchen Befestigungsschrauben zusätzlich zur Befestigungsschelle , der originale TJM Lufteinlasskorb zu montieren ist .
Werde mal diese Tage mit dem Teilegutachten bei einer Prüforganisation vorsprechen und mal erfragen , wie sich der Sachverhalt bei einer evt . Zyklonmontage auf der Luftführung sich erneut darstellt und ob alle Kriterien die im Teilegutachten abgefordert werden , weiterhin erfüllt werden könnten . -
Wenn der Schnorchel schon in den Papieren eingetragen ist, würd ich einfach den Zyklon draufmachen und gut. Das weiß/merkt doch niemand, dass da nen anderer Ansauger oben drauf ist...
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So ein exakt abgefasstes Teilegutachten bietet keinen Spielraum für Interpretationen und Auslegungen .
Vor diesem Hintergrund endete mein Gespräch mit dem Dipl . - Ing . einer amtlich anerkannten Prüforganisation sehr ernüchternd . -
Peinlische Hirnis halt. Das schlimme ist die merken nichtmal wie lächerlich die sich auf ihre Paragraphen und Satzungen Beziehen...einfach mal lockerer werden, dann klappt es auch mit der ehefrau.
Mal was anderes, kann man so einen Zyklonen auch Horizontal verbauen? also eher liegend?
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xenosch
Hat das Thema aus dem Forum FJ - Tuning nach FJ - Technik verschoben.