Wohn/Schlafwagen Bamby3 von nanoCaravan

  • Das fahrfertige Leergewicht gewogen Wiegekarte beträgt 280 kg. Verbrieft wurden 290 kg. Modellspezifiziert. Das zulässige Gesamtgewicht des Bamy ist 500 kg.
    das sind 210 kg Zuladung. Der Jimny darf ungebremst 350 kg ziehen. Da das jedoch weniger ist als das zulässige Gesantgewicht des Bamby darf nur in solchen fällen lt.Paragraph 42 StVZO die höhe der jeweiligen Stützlast in dem Fall 75 kg hinzu addiert werden. Im Fall Jimny sind das dann 425 kg. Ich darf dann 135 kg zuladen.
    Fahrzeuge wie zb . mein Skoda hat 450 Kg. Ungebremst plus Stützlast 50 kg macht insgesamt das was der Bamby als zulässige Gesamtmasse hat.

  • Da das jedoch weniger ist als das zulässige Gesantgewicht des Bamby darf nur in solchen fällen lt.Paragraph 42 StVZO die höhe der jeweiligen Stützlast in dem Fall 75 kg hinzu addiert werden. Im Fall Jimny sind das dann 425 kg. Ich darf dann 135 kg zuladen


    Das ist ja eine eigenartige Regel und entbehrt, wenigestens für mich, jeglicher Logik. Ich habe deshalb mal den Artikel nachgelesen, kann aber nichts dergleichen finden. Meinst du vielleicht diesen Satz:
    "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen."


    Diese Aussage hat aber keinen Einfluss auf die angegebene Gesamtanhängelast. Die wird nicht durch die Stützlast erhöht.


    Hier ist der LInk zum entsprechenden Artikel: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…tal_nrw.cgi?xid=137480,97


    So wie ich es sehe bleibt es bei 350Kg Anhängelast. Da bleibt beim WW noch 60Kg Zuladung plus etwas Toleranz. Ich meine das köntne schon reichen. 60Kg sind noch erheblich für so einen kleinen WW. Ein paar Kleider, Lebensmittel und sonstiges Kleinzeug, da kann man noch viel reinpacken bis man 60Kg Zuladung hat.

  • Ich versuchs mal zu erklären:
    Wenn du den Wohnwagen komplett auf eine Waage stellen würdest (Achse und Stützrad), dann hätte dieser ein Gewicht von 425kg
    Jetzt hast du den Hänger genau so beladen, das genau 75kg auf dem Kugelkopf und 350kg auf der Achse sind.
    Dann würde die Stützlast dem max. Fahrzeuggewicht angerechnet werden. (Beim Jim glaube ich 1400kg incl. Fahrer)
    Der Hänger mit 350kg währe die max. Last die als Gespanngewicht zulässig ist.


    Es kommt also nicht nur auf die zulässige Anhängelast an. Sondern auch das max. Gespanngewicht!

  • OK. Deine Erklärung kann ich nachvollziehen. Kein Problem. Aber ich bringe es nicht überein mit dem Gesetzestext. Im weiteren ist es unlogisch. Egal wie hoch die Stützlast ist, das Gewicht das von hinten schiebt bleibt sich gleich. Und genau das will man ja kontrollieren mit der zulässigen Anhängelast. Deshalb fehlt mir auch das Verständnis was eine solche Regelung im Gesetz bringen sollte. Den die Anhängelast hat doch keinen kausalen Zusammenhang mit der Stützlast.


    Das Gesamtgewicht des Zuges ist auch eine vorgegebene Grösse. Die ist aber eine maximale Grösse die vorgegeben ist und hat nicht spezifisch mit dem Fahrzeug zu tun. Sondern dort geht es hautpsächlich darum mit welchen Führerschein du welches Gespann bewegen darfst. Das ist also eine administrative Grösse und nicht eine technische.


    Wenn ich aber im Unrecht bin und falsch liege, was durchaus möglich ist, dann bitte referenziere auf die entsprechenden aussagekräftigen Passagen im Gesetz. Denn das ist ein sehr relevanter Punkt!

  • Hallo Rocky. Dir wurde schon von anderen Mitgliedern zu anderen Themen ähnliches gesagt , ich mache es noch einmal. Wenn du weder Fakten zu einem Thema noch freundlich geäussertes beizutragen hast empfehle ich dringend Dieter Nuhr's Empfehlung zu folgen...


    Ich weiß nicht was Du von mir willst.


    Fakt ist, auf der HP des Herstellers steht:
    295 Kg Leergewicht
    500 Kg zul. Gesamtmasse.


    Damit darf man mit dem Jimny den ungebremsten Bamby leer ziehen, voll beladen jedoch nicht.


    Macht also
    350kg max. zul. ungebremste Anhängelast
    -295kg Leergewicht
    +50 kg Stützlast lt. HP des Herstellers
    ______________________________
    105kg max. Zuladung im Wohnwagen


    Laut ADAC darf die Stützlast bei höherem zGG des Anhängers als die max zu. Anhängelast dazu gerechnet werden.
    https://campingfuehrer.adac.de…-bei-caravangespannen.php


    Oftmals werden Wohnwagen überladen.


    Der Jimny hat von Haus aus schon ein begrenztes Kofferraumvolumen und nur eine max Zuladung von 285kg, wozu dann auch Beifahrer und evtl. Übergewicht des Fahrers usw zählen.


    Ist alles nicht viel fürs Camping.

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...

    9 Mal editiert, zuletzt von Rocky1964 ()









  • Ohne viel weiteren Text, die Deichsel die wir haben anbauen lassen ist auf 75 kg ausgelegt und auch eingetragen incl. 290 kg Leergewicht.
    Bezüglich Stützlast, Anhängelast, Reifen, Geschwindigleiten, Komninationen gibt es eine ganz tolle Seite. Kuhnert Anhänger-Service , Unterpunkt Information, alles sehr gut erklärt.


  • Der Jimny hat von Haus aus schon ein begrenztes Kofferraumvolumen und nur eine max Zuladung von 285kg, wozu dann auch Beifahrer und evtl. Übergewicht des Fahrers usw zählen.
    Ist alles nicht viel fürs Camping.


    Da die Stützlast des Anhängers dem PKW zugerechnet wird, mußte die auch noch abziehen. Mit wie viel kg ist der Fahrer veranschlagt? Ich glaube, 70 kg?
    Sind also 285 kg minus der 75 kg Stützlast = 210 kg Minus Übergewicht des Fahrers oder Plus Untergewicht des Fahrers. Da der Jim aber meist mehr wiegt, ist es am besten, auf eine Waage zu fahren, die Stützlast draufrechnen und gucken, was an Zuladung noch übrig bleibt.


    @Thema: nettes Wägelchen, aber ich will im Wohni stehen können (konnte ich im kleinen Niewiadow auch nicht) und der Hund muß sich auch drin umdrehen können. Wäre mir daher zu klein. Ich schleppe zwar tüchtig an meinem, aber die Standzeit ist ja doch meist höher als die Fahrzeit, daher hab ich lieber mehr/ausreichend Platz, eine Toilette undsoweiter.