Welche Ganzjahres Bereifung auf die Serien LM-Felge

  • ..hat Sprotte in Beitrag #44 schon erledigt...


    Übrigens mit anderer Achslast.......der empfohlene Reifendruck ändert sich hinten auf 2,1 bar bei 880kg


    P.S. danke Sprotte für die Daten!

  • Ich war gerade mit dem Moped beim TÜV und hab da wegen der Reifen gefragt...
    Scheint alles nicht mehr so einfach zu sein...
    Größerer Umfang ist kein Problem, aber bei 2cm mehr Breite geht es dann um Einfluss auf den Schadstoffausstoß, Belastung der Bremsen, usw....
    Der Prüfer sagt, wenn ich für 125€ ein Gutachten kaufen kann, soll ich das machen, wird billiger als die Einzelabnahme....


    Von BFG kam auch ne Abfuhr, keine Freigabe für die Umbereifung


    Zum ersten Punkt: Dies bezieht sich nur auf das WLTP Thema - sobald der Wagen zugelassen ist, kann "noch" nach deutschem Recht eingetragen werden.
    Zu BFG: Abfuhr, was heisst das? Begründung?


    Habe gerade mit Michelin telefoniert und der Kollege am Telefon war sehr freundlich, hat alle Daten aufgenommen und meinte das sollte passen.
    Das ganze geht jedoch an eine "Freigabeabteilung" und ich erhalte innerhalb 2 Tagen eine Rückmeldung.
    Schau ma moi...

  • Also hier nochmal rechtliche Fakten zum nachlesen:


    4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .


    Quelle: StVZO §57 Absatz 2 Anhang II Richtlinie 75/443/EWG
    hier nachzulesen



    Da sich rechnerisch aber nunmal eine Abweichung von 1,52% ergibt (195/80 R15 vs. 215/75 R15)
    muss man nur noch was schriftliches haben das der Tacho wirklich voreilt.


    Ich habe auch schon von 4% gelesen...die bezögen sich aber auf die maximale Abweichung des Kilometerzählers vs. echte Kilometer (§57 Abs. 3)


    Stellt sich also immer noch die Frage wie kommt man an eine Tachoprüfung mit schriftlichem Ergebnis?
    ADAC hab ich jetzt schon öfter gelesen....aber nix auf deren Seite gefunden.



    Mit diesen Informationen, der schriftlichen Tachoprüfung, und der Freigabe vom Reifenhersteller bewaffnet
    kann es ja für keinen Prüfer einen Grund geben nicht in die Papiere was einzutragen....und zwar klar für unter 100€.

  • Bei einer so geringen Abweichung ist der Nachweis des Tachos normal nicht notwendig. Bei meinem anderen Fahrzeug habe ich Nachrüstfelgen mit ABE aufgezogen, welche um 2% abweichen. Dafür hat der Felgenhersteller eine ABE erhalten, da es noch innerhalb den Toleranzen liegt.
    Es ging imho "nur" um den Nachweis, dass die Reifendimension für die Felgen (in dem Fall von Suzuki) geeignet ist.
    BTW: Der Yokohama G15 ist als AT Reifen noch sehr gut auf der Strasse und hat dazu die Winterreifenzulassung. Hat jemand die montiert und bereits ein Bild auf dem Jimny?

  • Zur Frage Tachoprüfung ADAC: Klick


    Zum Grund, warum der Prüfer bei mir noch rumgetan hat: Er will das Auto ausgiebig probefahren, ob auch alle Systeme (ABS, ESP, Bremsen bla...) noch so funktionieren, wie sie sollen. das würde dauern und deswegen kosten.

  • Also hier nochmal rechtliche Fakten zum nachlesen:


    4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .


    Quelle: StVZO §57 Absatz 2 Anhang II Richtlinie 75/443/EWG
    hier nachzulesen


    Das bedeutet , dass die "Eieruhr" mit der die im Tacho angezeigte Geschwindigkeit des Fahrzeuges geprüft wird, eine Anzeigegenauigkeit von +/- 1% des angezeigten Wertes haben muss. Das hat mit dem Tacho im Fahrzeug nichts zu tun. Und mit Abweichungen durch abgenutzte Reifen auch ncihts.


    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Zur Frage Tachoprüfung ADAC:


    ...ich weiss gar nicht wozu ich die noch bezahle.
    T-Prüfung ist da bei denen nie aufgeführt.
    Habe also angerufen.
    Fazit: in meinem Umkreis PLZ40xxx gibt es nur Prüfstellen in Oberhausen und Köln....beide können keine Tachoprüfungen mehr durchführen....


    Das doofe ist halt, wenn man darauf vertraut das man mit den 1,5% durchkommt, es aber nicht schafft weil der Prüfer schlechte Laune hat, gondelt man ohne Versicherungsschutz durch den Winter....grrrrrrr...


  • Zu BFG: Abfuhr, was heisst das? Begründung?


    Habe gerade mit Michelin telefoniert und der Kollege am Telefon war sehr freundlich, hat alle Daten aufgenommen und meinte das sollte passen.
    Das ganze geht jedoch an eine "Freigabeabteilung" und ich erhalte innerhalb 2 Tagen eine Rückmeldung.
    Schau ma moi...


    Das ist doch mal was!!
    Gerade noch mit Michelin telefoniert und schon die Freigabe in der Mail :D


    http://www.suzuki-jimny.info/s…782&viewfull=1#post386782

  • Also hier nochmal rechtliche Fakten zum nachlesen:....


    Die Fundstelle ist ja schon mal gut, jetzt nur bis zum Ende lesen. Pkt.4.4 bedeutet übersetzt, dass die Geschwindigkeitsanzeige 10% plus 4Km/h der tatsächlichen Geschwindigkeit voreilen darf. Für den Wegstreckenmesser beträgt die zulässige Abweichnung +/- 4% (§57 Abs.3 StVZO).
    Bei Änderung der Bereifung gibt es hinsichtlich Tacho keine 2% Grenze. Es ist nur zu prüfen, ob die obigen Grenzen eingehalten werden. Die Toleranz ergibt sich aus der "Serienabweichung" des Geschwindigkeitsmessers. Kritischer wird es bei dem Thema Abgasgutachten. Bislang galt dort eine Änderung des Abrollumfangs von 6%, ab der eine Prüfung des Einflusses auf das Abgasverhalten nötig war. Was als Einzelfallprüfung machbar, aber kaum wirtschaftlich vernünftig ist. Daher der Rückgriff auf ein Gutachten. Da heute nach dem neuen Meßverfahren je nach Ausstattung eines Fahrzeugs (Reifenbreiten, elektrische Verbraucher wie Klimaanlage etc.) bei gleichen Modellreihen unterschiedliche CO2 Werte herauskommen können und sich damit die Grundlage für die Besteuerung ändert, dürfte der Spielraum nochmals enger sein.
    Die 31er Reifen gegenüber den 215/75 R15 Serie beim Wrangler habe ich eingetragen bekommen, weil ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers für die Rad-/Reifenkombination hatte und das Gutachten eines Felgenherstellers, dass die Abgaswerte bei Verwendung eines 31er Reifens auf seiner Felge im erlaubten Rahmen bleiben. Das wurde dann auch für Reifen eines anderen Herstellers und die Seriefelge akzeptiert. Es gilt natürlich, dass der Prüfer Lust haben muss, sich mit der Materie zu beschäftigen.

  • Das bedeutet , dass die "Eieruhr" mit der die im Tacho angezeigte Geschwindigkeit des Fahrzeuges geprüft wird, eine Anzeigegenauigkeit von +/- 1% des angezeigten Wertes haben muss. Das hat mit dem Tacho im Fahrzeug nichts zu tun. Und mit Abweichungen durch abgenutzte Reifen auch ncihts.


    Gruß Manfred


    Im Bezug ist das Kontrollgerät der Tacho im Kfz.


    Es geht in der StVZO nicht um Kalibriervoschriften für Tachometer ;)

  • voreilen darf..


    "darf" oder "muss"


    4.4: Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h.


    40 +4 10,00% (abzgl. 1% Tachotoleranz)
    80 +4 5,00% (abzgl. 1% Tachotoleranz)
    120 +4 3,33% (abzgl. 1% Tachotoleranz)




    Bei 120 km/h bist du wieder bei den 1,52% vom Reifen.
    Das wiederrum bedeutet der Prüfer muss ohne Tachoprüfung (zumindest in Bezug auf die Umfangfrage) blind eintragen - hat also keine Ahnung wenn er das ablehnt....


  • BTW: Der Yokohama G15 ist als AT Reifen noch sehr gut auf der Strasse und hat dazu die Winterreifenzulassung. Hat jemand die montiert und bereits ein Bild auf dem Jimny?


    Ich, in Originalgröße.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Liegen mit Sommerreifen im Keller.


    Bei Übergabe waren keine Alufelgen verfügbar bzw. der Händler konnte noch keine bestellen.

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

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  • Hallo,
    Hat der Händler sie einen Preis für die original Alufelge genannt?
    Meiner könnte das letze Woche nicht. Er meinte beim Vorgängermodell hätte der Preis bei etwa 230 pro Felge gelegen.



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