Frage zu: Anhängerkupplung am GJ nachrüsten

  • Wollen wir mal hoffen, dass diese Art von Profis nicht den Jimny wegen der Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage als neues lukratives Objekt der Begierde entdecken und sich weiter mit X5, Range Rover und ähnlich teuren Konsorten beschäftigen. =O

  • Hallo,


    da mein Würfel jetzt bald geliefert kommt, bat ich den Händler sicherzustellen, dass bei der Zulassung 'M1G' und nicht 'M1' eingetragen wird. Jetzt sagte er mir, dass in der CoC der letzten gelieferten GJs nur noch M1 stünde, früher wäre da noch 'Geländewagen' mit dabei gestanden jetzt steht da 'M1 Kombilousine'. damit ist späterer Ärger z.B. nach Höherlegung schon garantiert. Ich bat ihn sich an Suzuki Deutschland zu wenden. Hier im Forum wurden ja schon 'Fahrzeugscheine' vom GJ mit M1G Eintragung gezeigt. Stand da noch M1G in der CoC? Frage, wie bekomme ich jetzt die M1G Eintragung, wenn das nicht in der CoC steht?

  • Nach meinem 1. Jojo mit der Zulassungsbehörde - in meinem Auftrag vom Händler durchgeführt,

    ist mir aufgrund einer nur teilweisen Übernahme (nur M1 statt M1, M1G) in meinem Brief und Schein

    auch das 'G' verloren gegangen... ;(


    Da ich aber ein 'Monk' bin, habe ich Brief und Schein darufhin wieder ändern lassen - habe wieder einen

    'M1G' :mrgreen:

    Der wesentliche Unterschied ist wohl bei der AHK, die bei Fahrzeugen ohne 'G' auf maximal 42cm Höhe begrenzt ist.

  • Dann hat Suzuki die Kupplung weiterentwickelt. Die Sicherung für den Entriegelungshebel ist der rote Schieber (Bild 2). Der muss erst zurückgeschoben und festgehalten werden, dann kann der Entriegelunghebel bewegt werden. Die Kappe hat für die Verriegelung keine Funktion, sie verhindert bestenfalls den direken Zugriff auf die Bedienelemente und die Verschmutzung der Mechanik.


    Die Kappe geht meines Wissens nur bei korrekter Verriegelung aufzuschieben somit hat sie zumindestens eine mittelbare Funktion ;)

  • Dann hat Suzuki die Kupplung weiterentwickelt. Die Sicherung für den Entriegelungshebel ist der rote Schieber (Bild 2). Der muss erst zurückgeschoben und festgehalten werden, dann kann der Entriegelunghebel bewegt werden. Die Kappe hat für die Verriegelung keine Funktion, sie verhindert bestenfalls den direken Zugriff auf die Bedienelemente und die Verschmutzung der Mechanik.


    Die Kappe geht meines Wissens nur bei korrekter Verriegelung aufzuschieben somit hat sie zumindestens eine mittelbare Funktion ;)


    Korrekt, dass die Kappe drauf geht bedeutet, dass richtig verrieget ist, wenn dee Hebel nicht ganz eingerastet ist, geht die Kappe nicht drauf.


    Grüse

  • Zitat

    Ich habe mal geguckt und in der COC steht beides, bei mir im Brief M1G

    Das ist das, was mir mein Händler sagte!

    Bei den zuletzt gelieferten Fahrzeugen aber nur M1. Meine Papiere sind zwar noch nicht da, ich fürchte aber dort steht auch nur M1.

  • Hallo,


    da mein Würfel jetzt bald geliefert kommt, bat ich den Händler sicherzustellen, dass bei der Zulassung 'M1G' und nicht 'M1' eingetragen wird. Jetzt sagte er mir, dass in der CoC der letzten gelieferten GJs nur noch M1 stünde, früher wäre da noch 'Geländewagen' mit dabei gestanden jetzt steht da 'M1 Kombilousine'. damit ist späterer Ärger z.B. nach Höherlegung schon garantiert. Ich bat ihn sich an Suzuki Deutschland zu wenden. Hier im Forum wurden ja schon 'Fahrzeugscheine' vom GJ mit M1G Eintragung gezeigt. Stand da noch M1G in der CoC? Frage, wie bekomme ich jetzt die M1G Eintragung, wenn das nicht in der CoC steht?


    Voraussetzungen für die Fahrzeugklasse M1G stehen in der Anlage 29 der StVZO, Abschnitt1, Nr. 4.1:



    4. Geländefahrzeuge (Symbol G)
    4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
    - mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
    - mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
    Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
    -
    der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
    - der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.


    Da der GJ alle Voraussetzungen erfüllt, sollte man mit der Zulassungsstelle reden und darauf bestehen das M1G eingetragen wird.;)

  • Malouk,


    danke, geredet hab ich schon. Die Zulassungsstelle trägt M1G nur ein, wenn das in der COC steht oder ein TÜVgutachten vorliegt.

    Weshalb, sofern mein Händler richtig gelesen hat, Suzuki nicht mehr M1G angibt ist mir schleierhaft. Also werde ich dem Händler sagen, er soll vom TÜV das Gutachten besorgen, damit M1G eingetragen werden kann. Eine vollkommen überflüssige Aktion! Schliesslich hat Suzuki die Kiste ausführlich als Geländefahrzeug beworben,

  • Nicht nur beworben, sondern auch so gebaut.

    Da sollte man mal bei Suzuki nachfragen warum jetzt im COC nicht mehr M1G steht.;)

  • Könnte es evtl. was mit der späteren Zulassung zu tun haben wegen Abgasvorschriften usw.?


    Greta will keine Geländewagen und oder SUV‘s

    Ich denke nicht das es was mit Abgasvorschriften zu tun hat, dann müsste es ja auch eine aktuelle Änderung der StVZO in der Anlage 29 geben.:/

  • In dem Zusammenhang:

    Wenn der Wagen (später) höher gelegt wird, muss ja auch die AHK neu eingetragen werden. Unabhängig von M1G/M1 Klasse ist dann zu erwarten, dass der Hänger am Originalhaken nicht mehr in der Waage steht. Also müsste man einen niedrigeren montieren. Umbau am Hänger kommt für mich nicht in Frage, der Hänger wird auch noch an anderen Fahrzeugen benutzt. Weiss jemand einen Ersatz, der an die Original abnehmbare Suzukikupplung passt? Dann wäre für mich das M1G/M1 Thema erledigt.

    Von Suzuki habe ich noch nichts gehört. Überrascht mich aber nicht, leider.

  • Kann mir bitte jemand sagen welchen D-Wert in kN die Anhängerkupplung hat?


    Warum die Frage? Ich benötige eine mit 8,0 KN, dann dürfen wir mit dem Jimny 1.750 kg ziehen :) Gutachten gibt es schon!