Da mich Fragestellung zum Gitter aufgrund der Sitzeinstellungsmöglichkeiten für meine lang geraten Freundin treffen könnte - sofern der 2-Sitzer als Automatik zu haben sein sollte (wie mir ein Vertragshändler zugesichert hatte) - ist das Trenngitter tatsächlich gemäß der behördlichen Regularien für diese Nutzfahrzeugklasse eindeutig vorgeschrieben?
Habe selbst im Frühjahr einen Kastenwagen (L3H2) neu gekauft zwecks Womo-Selbstausbau. Die Kasten kann man ab Werk mit und ohne Trennwand, optional mit Gitter erwerben, und egal in welcher der genannten Formen ist das immer ein Nutzfahrzeug gleicher Klasse.
Auch kaufen viele Selbstumbauer solche gebrauchte Kastenwagen mit Trennwand, entfernen diese (i.d.R. nur Schraubverbindungen), ohne dass deswegen die Betriebserlaubnis erlöschen würde oder das beim TÜV beanstandet wird.
Die dabei meist aus wirtschaftlichen Gründen angestrebte Umschreibung auf die Fahrzeugart Wohnmobil hängt auch nicht vom Vorhandensein oder Fehlen von Trennwänden ab.
Daher bliebe die o.g. Frage, ob so ein Trenngitter in der Nutzfahrzeugklasse in welcher sich der Jimny bewegt, zweifelsfrei vorgeschrieben ist, oder ob Suzuki mit dem Gitter womöglich nur eine visuelle Abgrenzung zur bisherigen Fahrzeugausführung schaffen möchte?