Da blutet das Herz

  • Wenn du die komplette reperatur im vorraus bezahlst werden sie sicher bestellen. Aja Anspruch auf kostenlosen oder bezahlten Leihwagen hat mann als unfallgeschädigter auch nicht. Ist heutzutage sehr traurig...

  • Da ich nicht eingeschränkt bin und ich auch mit eingedrückter Haube fahren kann sehe ich es nicht so dramatisch in meinem Fall. Habe aber auch nicht explizit gefragt ob er es schon im Voraus bestellen kann. Würde mein Händler aber sicherlich machen. Ich lass dort schon genug Geld liegen ;)

  • Wenn du die komplette reperatur im vorraus bezahlst werden sie sicher bestellen.


    Aber warum denn das ????


    Was hat die komplette Reparatur denn damit zu tun, daß ich meinen Händler beauftrage, das defekte Teil schon immer mal zu bestellen ?


    Im Grenzfall würde ich das sogar im voraus bezahlen - das Teil, versteht sich, nicht die Reparatur.

    Aja Anspruch auf kostenlosen oder bezahlten Leihwagen hat mann als unfallgeschädigter auch nicht

    Das kommt noch immer auf die gewählte Versicherung und hier auf den gewählten Tarif an.


    Auch der ADAC bietet unter bestimmten Voraussetzungen kostenlosen Leih-/Mietwagen an.

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Hier kann man von schwereren Verletzungen ausgehen. Hoffentlich ohne Folgen für die Insassen.

    Der Würfel ist so was von verformt, daß lediglich Kleinteile (keine sicherheitsrelevanten) noch verwendet werden können. Motor und Getriebe kann man erstmal ins Regal legen.

  • Hinten sitzen ist keine gute Idee!


    Hoffentlich ist niemand ernsthaft zu Schaden gekommen.

    Dieser Beitrag ist 100% umweltfreundlich, weil er aus recycelten Buchstaben und Wörtern von gelöschten e-Mails erstellt wurde und daher voll digital abbaubar ist! 8)



  • Motor und Getriebegehäuse sind auch nicht so wichtig. Aber die Innereien.

    Aber wer legt noch soviel Geld für den Teilespender auf den Tresen ?

  • Die Karre ist total Schrott...

    Nun, die entsprechende Versicherung sah das augenscheinlich anders und hat einen theoretischen Restwert angesetzt.


    Ob man den erzielt, ist eine andere Frage.

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Üblicherweise werden nicht mehr reparaturwürdige Unfallfahrzeuge in eine Restwertbörse für Händler und Verwerter eingestellt. Die dort abgegebenen Gebote sind für die Kaufinteressenten verbindlich und das höchste ist gleichzeitig der dann gar nicht mehr theoretische Restwert, der bei der Regulierung von der Versicherung angesetzt wird. Ob man als Eigentümer des Unfallwagens das Angebot annimmt oder andere Pläne verfolgt, ist dafür unerheblich. Aus eigener Erfahrung als Unfallgeschädigter kann ich sagen, dass auch so ein Auto wie der gezeigte Jimny durchaus wieder als Gebrauchtwagen ohne Hinweis auf Unfallschäden in den Handel kommen kann.

  • Mit Sicherheit kann er das...

    Es gibt nichts was man nicht wieder reparieren kann!

    Vier Wochen nach Polen und das Teil sieht aus wie neu.

    Voraussetzung ist natürlich das es Ersatzteile dafür gibt!

    ...es gibt Dinge die braucht man nicht! Wege zum Beispiel...!

  • dass auch so ein Auto wie der gezeigte Jimny durchaus wieder als Gebrauchtwagen ohne Hinweis auf Unfallschäden in den Handel kommen kann.

    Ganz sicher nicht -jedenfalls nicht in Deutschland.


    Was ist ein relevanter Unfallschaden?

    "...Diese Frage klärte unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10.10.2007 (VII ZR 330/06). Demnach muss ein Autoverkäufer potenzielle Käufer über jeden Unfallschaden aufklären, der über einen „Bagatellschaden“ hinausgeht. Bagatellschäden sind nach Ansicht des BGH nur „ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden“. Mit solchen Schäden müsse der Käufer eines Gebrauchtwagens rechnen und diese hinnehmen, weshalb sie nicht mitteilungspflichtig seien...." (Quelle)

    Was passiert, wenn ein Gebrauchtwagen nicht als Unfallfahrzeug deklariert wird?

    " ... Haben Sie oder Ihr Gebrauchtwagenhändler es versäumt, ein Unfallfahrzeug trotz erheblicher Schäden als ein solches auszuweisen, darf der Käufer auch dann vom Kauf zurücktreten, wenn er bereits einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat. Dies gilt selbst dann, wenn im Vertrag jede Gewährleistung ausgeschlossen ist.

    Es kann nämlich sein, dass der Käufer von einem Unfallschaden erst dann erfährt, wenn er den Wagen in einer Werkstatt untersuchen lässt. Dann kann er nachträglich vom Verkäufer Schadensersatz fordern oder veranlassen, dass dieser den Wagen gegen den Kaufpreis wieder zurücknehmen muss. Wenn ein Unfallschaden absichtlich verschwiegen wurde, ist es sogar möglich, den Verkäufer wegen Betrugsversuchs anzuzeigen...!

    *"Auf lange Sicht wolle sie auf keinen Fall in Deutschland leben, sagt sie, zu viele Menschen auf zu engem Raum ... "*
    (Schlepper-Kapitänin (ohne Patent !) C. Rackete im SPIEGEL-Interview, 27.09.2019)


    *Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.*
    (Kurt Tucholsky, 1921)

  • Ich danke für die Ausführungen, aber ich schrieb nicht über die Rechtstheorie. Zu glauben, dass sich alle an die Regeln halten, ist eher naiv als gutgläubig. Mir wurde ein Auto geschrottet, das von dem Aufkäufer einige Wochen später zu einem Preis auf den einschlägigen Internetportalen angeboten wurde, der den Ankauf zum Restwert und eine halbwegs seriöse Reparatur selbst mit Gebrauchtteilen nicht annähernd abdedeckt hat. Ohne Hinweis auf einen Unfallschaden. Eine Bekannte ist auf so einen verschwiegenen Unfallschaden bei einem Markenhändler hereingefallen. Der Rechtsstreit zieht sich schon über zwei Jahre. Ganz sicher ist nur, dass auf dem Gebrauchtmarkt eine trotz einschlägiger Rechtsnormen eine Reihe Betrüger unterwegs sind.

  • Die Karre ist total Schrott...

    Nun, die entsprechende Versicherung sah das augenscheinlich anders und hat einen theoretischen Restwert angesetzt.


    Ob man den erzielt, ist eine andere Frage.

    Der Gutachter der Versicherung, der hier bestimmt zum Einsatz kam, stellt das Fahrzeug automatisch in die "Restwertbörse". Die dann abgegebenen Angebote (meist von Händler), sind nur 7-10 Tage gültig. Verkauft man dann nicht zum Höchstgebot oder man wartet zu lange und bekommt weniger, zieht das die Versicherung von der Regulierungssumme ab!