Zulassungsbescheinigung Teil I (GJ mit Eintragungen: Reifen, Spurverbreiterungen, Schwellerrohre, Fahrwerksfedern)

    • Offizieller Beitrag

    Meiner ist auch noch ohne ESP. Trotzdem stand bei mir im CoC M1/M1G. Es war zwar insgesamt eine 6-STÜNDIGE Aktion aber letztlich wurde er umgeschlüsselt. Als Sperre, weil ich damals noch keine in den Diffs hatte, habe ich denen klar gemacht, dass der Jimny im Allradbetrieb eine Sperre hat, weil ja kein Mitteldifferntial vohanden ist und der Antrieb damit durchgehend, also gesperrt ist.

  • Wenn ein Techniker, der für solche Eintragungen zuständig ist, das Allradsystem eines Suzuki Jimny nicht durchschaut, dann ist er aus meiner Sicht wohl absolut fehl am Platz 🙈🙈🙈

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ein Techniker, der für solche Eintragungen zuständig ist, das Allradsystem eines Suzuki Jimny nicht durchschaut, dann ist er aus meiner Sicht wohl absolut fehl am Platz 🙈🙈🙈

    Nee, das war ja nicht beim TÜV. Ich dachte, den kann ich mir auch sparen und fahre direkt zur Zulassungsstelle. 3 Stunden gewartet und dann ging die Diskutiererei los. Die sagten erst ich solle erst zum TÜV. Dem entgegnete ich, dass es ja bereits im CoC steht und der TÜV ja auch nichts anderes sagen/schreiben kann, als da stünde. Ging dann zum Teamleiter weiter. Der meinte deren System schmeiße bei der KBA Angabe nur M1 raus. Dann erstmal wieder raus. Mit dem KBA telefoniert. Die bestätigten meine Auffassung und waren bereit mit dem Teamleiter zu sprechen. Ich also an allen vorbei wieder rein. Direkt zum Teamleiter, er möge bitte beim KBA Frau X anrufen, die würde ihm sagen, wie die Eintragung vorgenommen werden könne. Hat er dann auch gemacht und nach !6 Stunden! hatte ich's dann schwarz auf grün...
    Zumindest habe ich mir so den Obulus für den TÜV gespart. :mrgreen:

  • Es war zwar insgesamt eine 6-STÜNDIGE Aktion aber letztlich wurde er umgeschlüsselt.

    Habe ich bei meiner Recherche im Forum schon gelesen gehabt. Macht ja auch Sinn, habe aber leider keine COC Papiere... Und in einem der Threads stand auch das Suzuki wohl 180€ für die Papiere haben will...

    Ich werde erst mal den Prüfer so zu überzeugen... der starre zuschalt Allrad ersetzt ja definitv die Mitteldifferentialsperre.


    Aber wahrscheinlich sagt er mir, dass ich erst die 100€ für die Eintragung blechen darf und dann ist es natürlich OK dass der Kugelkopf höher ist :rolleyes::thumbdown:

  • In der Definition M1G 31992L0053-Richtlinie-1992-53-EWG steht:


    "4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und

    Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

    - mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie

    gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

    - mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung

    gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen

    durch Rechnung.

    Ausserdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:

    - Der vordere Überhangwinkel muß mindestens 25 Grad betragen,

    - der hintere Überhangwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,

    - der Rampenwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,

    - die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muß mindestens 180 mm betragen,

    - die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muß mindestens 180 mm betragen,

    - die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen."


    Deshalb hat sich Suzuki auf die Wirkung bezogen, da keine klassische Diffsperre verbaut ist.;)

  • Jaja ich weiß doch. Aber mindestens eine Differentialsperre meint ja in der Regel die Mitteldifferentialsperre siehe Lada, Landcruiser etc... und beim Würfel haben wir ja eine Einrichtung mit einer sehr ähnlichen Wirkung. Den zuschaltbaren Allrad und die damit einhergehende starre Verbindung.
    Die Traktionskontrolle würde ja eher eine „ähnliche“ Wirkung wie eine Front- oder Hecksperre haben.


    Hatte mich eben nur gewundert warum den Umweg über die Traktionskontrolle bei der Argumentation?

  • So heute nocheinmal beim TÜV gewesen. Fahrwerk und Reifen sind jetzt eingetragen, aber laut dem Prüfer kann er keine Umschlüsselung auf M1G machen. Dafür seien Papiere vom Hersteller notwendig, weil die Bremsanlage andere Bedingungen erfüllen müsse. Ich glaube der Prüfer hatte einfach nicht so viel Plan von Geländewagen aber gut sonst war er überall relativ zuvorkommend und da ich die AHK momentan nicht zum ziehen benutze ist da auch erstmal nicht so wichtig...


    Im Gutachten ist jetzt vermerkt: "Bei Anbau AHK, max. höhe 420 beachten" ^^. Natürlich eigentlich etwas überflüssig, weil das ja sowieso Bedingung für M1 ist. Aber besser als wenn drinstehen würde "nur zum Rangieren und für Fahrradträger".

  • So war heute bei der Zulassungsstelle und Upps habe zuhause erst einen Fehler bemerkt!

    Bei der Eintragung für die Federn wurde die Korrektur der Höhe (Punkt 20) vergessen.

    Die SPV und die neue Reifengröße 215/75 R15 wurden ebenfalls eingetragen.

    Auch gelang mir die Umwidmung von M1 zu M1G, was dafür notwendig ist und was nicht, das könnt ihr hier nachlesen!


    41123650lt.jpg

  • Meiner ist übrigens BJ 2019 und hat schon M1g eingetragen :thumbup:.

    So mir bekannt, sind die ersten Würfel alle M1G. Warum das geändert wurde verstehe ich nicht, denn die Bauart ist ein klassischer Geländewagen und kein SUV. Evtl. möchten die Ämter Gelder generieren 🤣🤣🤣

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  • Meiner ist übrigens BJ 2019 und hat schon M1g eingetragen :thumbup:.

    So mir bekannt, sind die ersten Würfel alle M1G. Warum das geändert wurde verstehe ich nicht, denn die Bauart ist ein klassischer Geländewagen und kein SUV. Evtl. möchten die Ämter Gelder generieren 🤣🤣🤣

    Es hängt wohl mit den Zulassungsbestimmungen und Sonderregegelungen zusammen!

    Im Jahre 2018 sollen wohl einige sogar als G1 hier zugelassen worden sein, aber vielleicht musste Suzuki für die Modelle mehr bezahlen als für M1G und als ihnen dies zu teuer wurde haben sie dann auf M1 umgeschwenkt und deshalb kommt ja jetzt der N1.

  • Hallo Kai,


    ich habe mal deine ZB1 mit meiner verglichen,

    ist das ein Comfort ?

    Ich habe da einige "andere Eintragungen".


    Grüße

    Kai ( SCHOKO-(Kai)ser)

    🤗

  • z.B. andere Schadstoffklasse,


    2.2

    14.1 sind auch anders,

    bei K die letzte Ziffer

    habe keine Erklärung dafür, ich habe auch den C+


    Vlt weist du ja mehr.

  • SCHOKO-Kaiser

    kannst du ein Bild deiner ZB1 posten?

    Ich verstehe dich so leider nicht, außer Punkt 22 (Kommentare) + Punkt 16 (Nr. ZB2) und halt Punkt J (wegen Umwidmung auf M1G) ist alles so wie bei der alten ZB1.

    Sorry, ist gerade nicht möglich, da ich unterwegs bin.

    Ist jetzt aber nicht so wichtig, ich habe auch M1G eingetragen.

    Und vielleicht liegt es daran, weil meiner 10/19 zugelassen wurde.


    Trotzdem danke.