Frage an die Gemeinde, steht in den neuen Zulassungen jetzt obligatorisch bei Fahrzeugklasse N1G? Beim GJ schien ja zum Schluß nur ein M1 zu stehen und man mußte bei Suzuki ein Schreiben beantragen, um die Erweiterung zu bekommen? Geht mir hierbei um die AHK in Verbindung mit Höherlegung.
Denke, um zu bewerten, ob es obligatorisch N1G ist, gibt es noch zu wenig NFZ in unseren Reihen.
Bei mir steht steht definitiv N1G drinnen.
Bei meinem HJott steht auch N1G drin.