Neuer Jimny 2021

  • Soweit ich es mal gehört habe darf man eine feste Rück-/Trennwand nicht entfernen.

    Das Gitter dürfte man entfernen, aber dies kann im Falle eines Falles gehörigen Ärger mit der/den Versicherung(en) geben.

    Bei einem Tx/Sprinter & Co. dürfte man aber die Wand so umbauen, dass man von der Fahrerkabine ohne Aussteigen nach hinten in den Laderaum gelangen kann.


    Es ist nicht alles verboten, was man an Veränderungen vornehmen kann, aber bei einem Unfall kann die vorgenommene Änderung für viel Ärger mit den Versicherungen sorgen, da diese dann mit vorsätzlicher Eigengefährdung argumentieren.

  • Soweit ich es mal gehört habe darf man eine feste Rück-/Trennwand nicht entfernen.

    Das Gitter dürfte man entfernen, aber dies kann im Falle eines Falles gehörigen Ärger mit der/den Versicherung(en) geben.

    Bei einem Tx/Sprinter & Co. dürfte man aber die Wand so umbauen, dass man von der Fahrerkabine ohne Aussteigen nach hinten in den Laderaum gelangen kann.


    Es ist nicht alles verboten, was man an Veränderungen vornehmen kann, aber bei einem Unfall kann die vorgenommene Änderung für viel Ärger mit den Versicherungen sorgen, da diese dann mit vorsätzlicher Eigengefährdung argumentieren.

    Das zeigt wieder einmal wie idiotisch solche Gesetze sind. Ich der Schweiz muss ich z.B. im Winter keine Winterpneu montieren, aber wenn ich mit Sommerpneu einen Unfall auf Schnee habe bekomme ich ärger mit der Versicherung. Könnte man also direkt Winterpneu vorschreiben. Bim Gitter wäre es ja das gleiche, ich darf es wegnehmen, aber wenn was passiert bin ich schuld. Heisst also Klartext man darf es nicht wegnehmen wenn das was du gehört hast stimmt.

  • ?( Lordmungg: die Thematik ist nicht diejenige, ob eine Vorschrift/ein Gesetz/eine Verordnung sinnhaft erscheint (das sind sie auch in meinen Augen oftmals nicht). Aber wie Dir sicher nicht entgangen ist kann der Jimny in D in der derzeitigen Konstellation mit diesem Motor NUR noch als Nfz zugelassen werden. Das bedeutet im Umkehrschluß: entfernst du die Merkmale, welche ein Nfz von einem PKW unterscheiden, dann hat das Fahrzeug defacto keine Zulassung mehr. Hierbei ist es m.E. unerheblich, auf welche Art und Weise z.B. das Gitter befestigt ist. Du kannst z.B. auch die Radlaufverbreiterungen abschrauben (sind ja nicht verschweißt, um mal bei der Argumentation zu bleiben), dennoch sind anschließend die Räder nicht mehr richtig anbgedeckt und das ist eben nicht zulässig! Ebenso könntest du Gurte, Airbags oder eine Auspuffanlage abbauen, auch hier alles Schraubteile! Dennoch darfst du das nicht wenn Du im Bereich der StVZo unterwegs bist.

    Viele Grüße


    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von *Wolfgang* () aus folgendem Grund: Schreibfehler weggemacht

  • Es ist nicht alles verboten, was man an Veränderungen vornehmen kann, aber bei einem Unfall kann die vorgenommene Änderung für viel Ärger mit den Versicherungen sorgen, da diese dann mit vorsätzlicher Eigengefährdung argumentieren.

    Das zeigt wieder einmal wie idiotisch solche Gesetze sind. Ich der Schweiz muss ich z.B. im Winter keine Winterpneu montieren, aber wenn ich mit Sommerpneu einen Unfall auf Schnee habe bekomme ich ärger mit der Versicherung. Könnte man also direkt Winterpneu vorschreiben. Bim Gitter wäre es ja das gleiche, ich darf es wegnehmen, aber wenn was passiert bin ich schuld. Heisst also Klartext man darf es nicht wegnehmen wenn das was du gehört hast stimmt.

    Wo kein Kläger, da kein Angeklagter :aetsch:

    Wir leben alle in einer "freien Welt":maulkette: :kerze: , wo eigentlich alles erlaubt ist :aetsch::fahren:

    Wenn aber etwas passiert wird gefragt, was hast Du zur Verminderung des Schadens beigetragen :keule::rtfm:

  • Lordmungg: die Thematik ist nicht diejenige, ob eine Vorschrift/ein Gesetz/eine Verordnung sinnhaft erscheint (das sind sie auch in meinen Augen oftmals nicht). Aber wie Dir sicher nicht entgangen ist kann der Jimny in D in der derzeitigen Konstellation mit diesem Motor NUR noch als Nfz zugelassen werden. Das bedeutet im Umkehrschluß: entfernst du die Merkmale, welche ein Nfz von einem PKW unterscheiden, dann hat das Fahrzeug defacto keine Zulassung mehr. Hierbei is es m.E. unerheblich, auf welche Art und Weise z.B. das Gitter befestigt ist. Du kannst z.B. auch die radlaufverbreiterungen abschrauben (sind ja nicht verschweißt, um mal bei der Arumentation zu bleiben), dennoch sind anschließend die räder nicht mehr richtig anbgedeckt und das ist eben nicht zulässig! Ebenso könntest du Gurte, Airbags oder eine Auspuffanlage abbauen, auhc hier alles Schraubteile! Dennoch darfst du das nicht wenn Du im Bereich der StVZo unterwegs bist.

    Macht Sinn, danke. Wie die Zulassung in der Schweiz funktioniert bei solchen Fahrzeugen weiss ich nicht, aber wenn die "Wand" drin bleiben muss ist das Auto für mich unbrauchbar. Ich werde also bei meinem FJ bleiben, einen normalen GJ kaufen oder auf ein anderes Auto umsteigen.

  • Wo kein Kläger, da kein Angeklagter

    Das ist richtig!


    Aber die Versicherungen suchen immer Wege um Geld zu sparen!

    Solltest du jetzt einen Unfall haben und du hast Verletzungen, weil die Ladung dich von hinten wegen dem fehlenden Gitter verletzt hat, dann wird die Versicherung genau hinsehen warum die Ladung dich verletzt hat und sehen die Gutachter dann das fehlende Gitter werden die in den Einsatzberichten nachsehen, ob die Rettungskräfte das Gitter weggenommen haben und wenn sie dort nichts finden daraus schließen, dass du das Gitter mal entfernt hast.

    Danach wird die Versicherung mit dem Argument "durch das Entfernen der Laderaumabtrennung wurden die Verletzungen grob fahrlässig begünstigt!" und schon werden die sich weigern irgendetwas zu zahlen!


    Mit der Winterreifen-Pflicht hier kam es ja auch nur wegen der vielen Klagen vor den Gerichten, weil sich die Versicherungen jedesmal weigerten, wenn ein Unfall unter winterlichen Bedingungen auf Sommerreifen geschahen.

  • Nicht nur: wenn Du in eine ganz normale Polizeikontrolle kommst und der Beamte Zweifel an der Vorschriftmäßigkeit Deines Fahrzeugs hegt, dann gehts ab zum TÜV, der stellt fest daß da was geändert wurde und Du zahlst den ganzen Batz (incl. TÜV-"Gutachten", Strafe, Steuerhinterziehung, Neuvorführung Deines Autos, Stilllegung und Wiederzulassung, und allem anderen)

  • Fast alle Jimnys, die ich so sehe hier in der Umgebung haben

    das Trenngitter verbaut, wer benötigt denn jeden Tag die hintere

    Sitzbank (welche auch noch wirklich beschissen zu erreichen ist)?

    Und genau das wird sich Suzuki auch gedacht haben....

    Fragt mal eure Händler nach der Verfügbarkeit, unser örtliche

    hat nach Aussage des Verkäufers sofort mindestens 30 Käufer.

    Ich freue mich auf die NFZ Variante und sage nochmal, für

    zwei Erwachsene und Hund super. Könnte mir nur vorstellen,

    das Gitter mal gegen ein stabiles Gepäcknetz zu tauschen.


    Michael

  • Das Trenngitter kann durchaus modifiziert werden, halbhohe Gitter oder Klappen zum durchladen auf den Beifahrerplatz sind bei Kangoo und co Standard, auch kann man das sicher etwas ändern, um die Lehne weiter nach hinten zu bekommen, es muss nur eine Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum da sein, das interessiert eh nur beim TÜV oder im Falle eines Unfalls, wenn Ladung Personenschäden verursacht hat...

  • zum Trenngitter / Ladungssschutzgitter / ...


    Zur Zeit ist vieles Spekulation, manches auch länderspezifisch.


    Meiner Meinung nach kommt es darauf an, was in den Papieren steht:


    a) Ist genau DAS Suzuki Trenngitter vorgeschrieben? Mit genauer Bezeichnung?


    b) Ist EIN Gitter vorgeschriebenen? Egal welches?


    c) Ist lediglich eine Trennung vorgeschrieben ? Art egal: Gitter, Wand, Netz, ...


    d) ...

  • In D ist einzig die Beschaffenheit ausschlaggebend. Wenn nur 2 Sitze verbaut sind und hinten nur Ladefläche und keine Sitze und Gurte und auch keine Anhaltspunkte dafür, das Gurte und Sitze verbaut werden können, ist es kein Pkw. Für die Betriebssicherheit sieht das anders aus, da die Ladung niemanden gefährden darf. Wenn also genug Zurrzeug verbaut ist, welche ein Verrutschen verhindert benötigt man keine Trennwand, -netz o.ä.

    So lese ich es. Hier allerdings die nachträgliche Umschreibung

    Kraftfahrzeugssteuerrechtliche Einstufung PKW oder LKW (ra-kotz.de)

  • In D ist einzig die Beschaffenheit ausschlaggebend. Wenn nur 2 Sitze verbaut sind und hinten nur Ladefläche und keine Sitze und Gurte und auch keine Anhaltspunkte dafür, das Gurte und Sitze verbaut werden können, ist es kein Pkw. Für die Betriebssicherheit sieht das anders aus, da die Ladung niemanden gefährden darf. Wenn also genug Zurrzeug verbaut ist, welche ein Verrutschen verhindert benötigt man keine Trennwand, -netz o.ä.

    So lese ich es. Hier allerdings die nachträgliche Umschreibung

    Kraftfahrzeugssteuerrechtliche Einstufung PKW oder LKW (ra-kotz.de)

    Ich hatte damals ebenfalls einen T3 Bus und auch bei mir war die halbhohe Trennwand drin. Zwecks Umschreibung von PKW nach LKW musste ich den oberen Teil ebenfalls verschließen (war leicht möglich, da es das Teil so von VW gegeben hatte)

  • Ist aber definitiv mit diesem Urteil nicht notwendig. Wenn es schon als N1 zugelassen ist, kann die Trennwand raus, da sie kein festgeschriebenes Merkmal ist, sondern nur der Sicherheit dient. Und wer seinen umschreiben lassen möchte muss Sitze und Gurte so ausbauen, dass keine Einbaumöglichkeit mehr zu erkennen ist

  • Ist die Trennwand verschraubt, darf und kann sie entfernt werden.

    Ist sie verschweisst, ist sie bestandteil des Fahrzeugs und darf nicht entfernt werden.

    nein, in heutigen Transportern sin Trennwände aus Kunststoff verbaut, die sind logischerweise verschraubt ;)

    und die Abtrennung ist Bestandteil der Nutzfahrzeugzulassung.

  • Ist die Trennwand verschraubt, darf und kann sie entfernt werden.

    Ist sie verschweisst, ist sie bestandteil des Fahrzeugs und darf nicht entfernt werden.

    nein, in heutigen Transportern sin Trennwände aus Kunststoff verbaut, die sind logischerweise verschraubt ;)

    und die Abtrennung ist Bestandteil der Nutzfahrzeugzulassung.

    Wichtig ist das was in den CoC Papieren steht.

    Das wird dann automatisch in die Fahrzeugpapiere übernommen.


    Ich vermute mal, dass die besonderen Jimny NFz-Auflagen in der ZB eingetragen sind.


    Bei Veränderungen erlischt die Betriebserlaubnis.