Für dein Ego als echter Offroader.
Wer will schon ein "M1" Personenwagen wenn er ein Geländefahrzeug "M1G" fahrt.
Das hat z.B. den Vorteil, dass bei Höherlegungen die Prüfstelle, die das eintragen soll, kein Fass mehr wegen der Höhe des Anhänger-Kugelkopfes über der Standfläche aufmachen kann. Das führte beim FJ nämlich häufig zu Diskussionen. M1G Fahrzeuge sind bei dieser Vorgabe der StVZO explizit ausgenommen.