Das heißt jeder der seinen Jimny mit AHK modifiziert fährt illegalerweise mit dieser rum?
Du musst die Anhängerkupplung dann eintragen lassen, da die ABE nicht mehr gültig ist.
Das heißt jeder der seinen Jimny mit AHK modifiziert fährt illegalerweise mit dieser rum?
Du musst die Anhängerkupplung dann eintragen lassen, da die ABE nicht mehr gültig ist.
wird nicht nur gerne so gelöst, Traktionskontrolle ist zwingend Bestandteil von ESP.
Die Reihenfolge ist so:
1. ABS
2. ABS + Traktionskontrolle
3. ABS + TCS + Stabilisierung = ESP
4. ESP + Berganfahrhilfe
SO gibt es das Zeugs bei Bosch, TRW-Conti und Co zu kaufen
aber back to Topic - es gibt den Jimny als M1 und M1G was prinzipiell ziemlich egal ist;-)
Du musst die Anhängerkupplung dann eintragen lassen, da die ABE nicht mehr gültig ist.
Ok, wird bei den meisten aber wohl theoretischer Natur bleiben.
Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg... ...Ende Gelände...
Gruß Pedant
Gelöscht.
Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg... ...Ende Gelände...
Gruß Pedant
Bei Geländewagen bin ich überfragt, aber im Falle einer Krise kann der Bund auf private LKW zurückgreifen, um die Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Das ist u. a. der Grund dafür, dass es die Werkverkehrsdatei gibt...
Das nannte sich auch mal TOL und TOB ( Transportorganisation des Bundes und der Länder). Ich glaube jetzt fällt das alles in den Bereich zivile Notfallvorsorge. Zuständig ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)....
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Noch ein Hinweis: Bei der Homologation - Vorbeifahrtsmessung darf M1G 1 Dezibel lauter sein.
Wird beim Jimny net ganz so relevant sein wie bei schwereren Geländewägen, wo schon das Abrollgeräusch recht dominant sein kann.
LG
Bernhard
Habe bei der Stadt angefragt...
Umschlüsselung ist wohk kein Problem...
Fahre nächste Woche mal hin...
PS: Ich habe noch kein ESP und keine Achssperre... Sperre über Antriebsstrang bei 4x4
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@ pkcologne
Und du schreibst wegen was genau um? AHK Höhe oder einfach so weils geiler ist?
Alles anzeigenHabe bei der Stadt angefragt...
Umschlüsselung ist wohk kein Problem...
Fahre nächste Woche mal hin...
PS: Ich habe noch kein ESP und keine Achssperre... Sperre über Antriebsstrang bei 4x4
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Bitte berichten wies lief!
Ich fahre Freitag zum Amt, aber beim Hamburger Kundenservice, kann ich glaube ich keine nette Auskunft erwarten...
Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg... ...Ende Gelände...
Gruß Pedant
Genau genommen, kann jedes Fahrzeug eingezogen werden.
OT on:
Auch ein umgangssprachlich genannter "Wehrdienstverweigerer" kann zum Wehrdienst herangezogen werden, nämlich dann, wenn er die Bundeswehr z. B. logistisch oder ähnlich unterstützen muss. Er ist ja nur ein "Kriegsdienstverweigerer mit der Waffe". Also ohne Waffeneinsatz durchaus für den Kriegsdienst einzusetzen.
OT off.
Es ist sinnvoller, einen reinen Geländewagen zu konfiszieren. Aber für Kuriertätigkeiten, Sanitätsdienst und anderen Fällen können durchaus auch andere Fahrzeuge herangezogen werden.
Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg... ...Ende Gelände...
Gruß Pedant
Vor allem hätte der "Bund" dann ein Fahrzeug welches auch funktionieren und fahren würde.
Ist ja heute wohl nicht mehr selbstverständlich bei dem "Wartungsstau" vom Bund.
Vor allem hätte der "Bund" dann ein Fahrzeug welches auch funktionieren und fahren würde.
Ist ja heute wohl nicht mehr selbstverständlich bei dem "Wartungsstau" vom Bund.
die Frage ist, ob die verbaute Klimaanlage auch die Grenzwerte für Schwangere einhält
@ pkcologne
Und du schreibst wegen was genau um? AHK Höhe oder einfach so weils geiler ist?
Beides!
Anmerkung (weils erwähnt wurde) die RiLi 94/20/EG (zu den Verbindungseinrichtungen) wurde durch ECE-R 55 abgelöst....
Für Munitionstransporte IN den SCHÜTZENGRÄBEN wäre der Jimny hervorragend geeignet
Hier ist der andere Thread zum Thema M1 vs. M1G
Vielleicht kann das ja jemand (Micha ) zusammenführen...