Zulassung M1G

  • wird nicht nur gerne so gelöst, Traktionskontrolle ist zwingend Bestandteil von ESP.


    Die Reihenfolge ist so:
    1. ABS
    2. ABS + Traktionskontrolle
    3. ABS + TCS + Stabilisierung = ESP
    4. ESP + Berganfahrhilfe


    SO gibt es das Zeugs bei Bosch, TRW-Conti und Co zu kaufen


    aber back to Topic - es gibt den Jimny als M1 und M1G was prinzipiell ziemlich egal ist;-)

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

    Einmal editiert, zuletzt von RacingOutOfMoney ()

  • Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
    Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg...:schlumpf: ...Ende Gelände...


    Gruß Pedant

    • Offizieller Beitrag

    Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
    Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg...:schlumpf: ...Ende Gelände...


    Gruß Pedant

    Bei Geländewagen bin ich überfragt, aber im Falle einer Krise kann der Bund auf private LKW zurückgreifen, um die Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Das ist u. a. der Grund dafür, dass es die Werkverkehrsdatei gibt...
    Das nannte sich auch mal TOL und TOB ( Transportorganisation des Bundes und der Länder). Ich glaube jetzt fällt das alles in den Bereich zivile Notfallvorsorge. Zuständig ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)....


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  • Noch ein Hinweis: Bei der Homologation - Vorbeifahrtsmessung darf M1G 1 Dezibel lauter sein.
    Wird beim Jimny net ganz so relevant sein wie bei schwereren Geländewägen, wo schon das Abrollgeräusch recht dominant sein kann.


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

  • @ pkcologne


    Und du schreibst wegen was genau um? AHK Höhe oder einfach so weils geiler ist?


  • Bitte berichten wies lief!


    Ich fahre Freitag zum Amt, aber beim Hamburger Kundenservice, kann ich glaube ich keine nette Auskunft erwarten...

  • Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
    Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg...:schlumpf: ...Ende Gelände...


    Gruß Pedant

    Genau genommen, kann jedes Fahrzeug eingezogen werden.


    OT on:


    Auch ein umgangssprachlich genannter "Wehrdienstverweigerer" kann zum Wehrdienst herangezogen werden, nämlich dann, wenn er die Bundeswehr z. B. logistisch oder ähnlich unterstützen muss. Er ist ja nur ein "Kriegsdienstverweigerer mit der Waffe". Also ohne Waffeneinsatz durchaus für den Kriegsdienst einzusetzen.


    OT off.


    Es ist sinnvoller, einen reinen Geländewagen zu konfiszieren. Aber für Kuriertätigkeiten, Sanitätsdienst und anderen Fällen können durchaus auch andere Fahrzeuge herangezogen werden.

    Der Pessimist sieht nur Dunkelheit im Tunnel, der Optimist sieht Licht im Tunnel, der Realist sieht das Licht von einem Zug und der Lokführer sieht 3 Idioten auf den Gleisen.:cool:

  • Mal was gaaaanz anderes im Bezug auf Fahrzeugklasse M1 bzw. M1G...
    Man berichtige mich, wenns nicht mehr so ist, aber als ich beim Bund war, war es so, daß alle echten Geländewagen im Verteidigungsfall von den Behörden als Hilfsfahrzeug beschlagnahmt werden konnten....der V-Fall wird zwar hoffentlich niemals eintreten ....aber gerade dann, wenn ein GW evtl. mal wirklich von Nutzen sein könnte, wäre er dann weg...:schlumpf: ...Ende Gelände...


    Gruß Pedant


    Vor allem hätte der "Bund" dann ein Fahrzeug welches auch funktionieren und fahren würde.
    Ist ja heute wohl nicht mehr selbstverständlich bei dem "Wartungsstau" vom Bund.

  • Vor allem hätte der "Bund" dann ein Fahrzeug welches auch funktionieren und fahren würde.
    Ist ja heute wohl nicht mehr selbstverständlich bei dem "Wartungsstau" vom Bund.


    die Frage ist, ob die verbaute Klimaanlage auch die Grenzwerte für Schwangere einhält :und_weg:

    • Offizieller Beitrag

    @ pkcologne


    Und du schreibst wegen was genau um? AHK Höhe oder einfach so weils geiler ist?


    Beides! :mrgreen:



    Anmerkung (weils erwähnt wurde) die RiLi 94/20/EG (zu den Verbindungseinrichtungen) wurde durch ECE-R 55 abgelöst.... ;)

  • Für Munitionstransporte IN den SCHÜTZENGRÄBEN wäre der Jimny hervorragend geeignet :mrgreen:

    Manche haben das gewisse Etwas. ....Ich so eher das ungewisse Nichts