Die Örtlickeit : eine Einmündung einer Nebenstraße in eine Hauptstraße. Ein Radweg der erlaubtermaßen in beide Richtungen befahren werden darf. Die Hauptstraße außerdem ausdrücklich auch von Radfahrern benutzbar erwünscht. Vor dem Radweg ein breiter Fußgängerweg. Man befährt/kommt die/aus Nebenstraße und möchte in die Hauptstraße abbbiegen.
Man muß also als Abbieger auf 3 mögliche Radfahrer aus 2 Richtungen, auf Fußgänger aus 2 Richtungen und Pkws nur aus einer Richtung achten und aufpassen. Sorry, aber daß sind insgesamt 6 Begebenheiten an einer Auffahrt/Einfahrt auf die man gleichzeitig/gleichwertig achten muß. Damit fühle ich mich i.d.R. meistens überfordert; man will doch nur nichtvorfahrtsberechtigt inne Hauptstraße abbiegen. Bin ICH neuerdings etwa blöde oder zu alt ??