Zulassungsbescheinigung Teil I (GJ mit Eintragungen: Reifen, Spurverbreiterungen, Schwellerrohre, Fahrwerksfedern)

  • Dank dir für die Info.

    E-Mail an Suzuki ist raus.

    Dann harren wir mal der Dinge die da kommen.

  • Suzuki stellt die Bescheinigung immer nur für das spezielle Fahrzeug aus, mit Fahrgestellnummer.

    Das Ganze dauert dann auch etwas länger, kommt aber an.

    Dann ist das aber auch für den TÜVler brauchbar.

    Hat das kürzlich jemand machen lassen? Wäre über einen Kontakt oder Ansprechpartner dankbar#

    Ich habe den bei mir zuständigen Werkstattmeister bei meinem Freundlichen darum gebeten und er hatte sich dafür meinen Fahrzeugschein kopiert.

    Aus hier bekannten Gründen meide ich die Kontaktaufnahme mit Suzuki Deutschland lieber.

  • Das ist mir bekannt, sagt aber leider nix über die Steigfähigkeit aus.;)

  • E-Mail an Suzuki ist raus.

    Dann harren wir mal der Dinge die da kommen.

    So, die Antwort von der Kundenbetreuung ist da.


    Sehr geehrter Herr ...,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Bitte beachten Sie, dass der Preis der M1G-Bescheinigung 30€ beträgt.

    Sollten Sie hiermit einverstanden sein, bitten wir Sie dies zu bestätigen.

    Nach Erhalt der Rechnung bitten wir Sie diese umgehend zu überweisen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird die M1G-Bescheinigung angefordert und geht Ihnen ebenfalls per Post zu.

    Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    IWONA ....

    Kundenbetreuung Automobile

  • So hab ich das heute auch bekommen :thumbup:

  • Und weiter geht's


    Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Die Angelegenheit wurde an die Fachabteilung weitergeleitet und befindet sich in Bearbeitung. Ihre Rechnung erhalten Sie erst nach der Bearbeitung.

    Wir bitten um noch etwas Geduld und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    IWONA ...

    Kundenbetreuung Automobile

  • zur Steigfähigkeit habe ich auch schon mal im Internet etwas recherchiert, aber nichts gefunden

    Nicht, dass ich's unbedingt brauche, einfach mal aus Interesse...


    Irgendwo war mal ein Filmchen, welches ca. 40 ° und / oder ca. 90% zeigen soll, habe aber keine Erinnerung mehr daran.


    Man kann die theoretische Steigfähigkeit ausrechnen, wenn man maximale Leistungen / Drehmoment, Drehzahl und Übersetzungsverhältnisse kennt.


    Weiß aber grad nicht mehr wie es geht, Physik ist schon sooo lange her...:/


    Vielleicht gibt's ja jemand der das noch im Öberstübchen parat hat.

  • Man kann die theoretische Steigfähigkeit ausrechnen, wenn man maximale Leistungen / Drehmoment, Drehzahl und Übersetzungsverhältnisse kennt.


    Weiß aber grad nicht mehr wie es geht, Physik ist schon sooo lange her... :/

    Das hat der Pedant doch in #27 vorgerechnet. ;)

  • Man kann die theoretische Steigfähigkeit ausrechnen, wenn man maximale Leistungen / Drehmoment, Drehzahl und Übersetzungsverhältnisse kennt.


    Weiß aber grad nicht mehr wie es geht, Physik ist schon sooo lange her... :/

    Das hat der Pedant doch in #27 vorgerechnet. ;)

    Danke für den Hinweis, das hatte ich nicht mehr in Erinnerung :thumbup:

    Und danke für die Pedant isch gute Berechnung :thumbup:

  • Habe zwar kein Verständnis dafür, dass beim GJ die Möglichkeit für 30€ besteht und bei meinem älteren FJ nicht. Aber gut... wär auch zu einfach gewesen :(

  • Interessant ist, das Suzuki schreibt:


    Differentialsperre (Wirkung): über Bremseingriffe der Traktionskontrolle


    Und sich nicht auf die starre Verbindung beim zuschaltbaren Allrad als Sperrenersatz bezogen wird.


    Das wird wahrscheinlich der Grund sein warum mein FJ abgelehnt wurde... Habe noch kein ESP...

  • (...)

    Das wird wahrscheinlich der Grund sein warum mein FJ abgelehnt wurde... Habe noch kein ESP...

    deshalb bleibt es ja trotzdem ein Geländefahrzeug - an dem kann es aus meiner Sicht nicht liegen 🤔🤔🤔


    ich würde also hartnäckig bleiben 🙂👍

  • Ich habe heute den Schrieb bekommen, E-Mail am 14.4. mit der bitte um Überweisung von 30,- und heute im Kaste:

    Bei mir kam die Rechnung mit der Post. Warte jetzt auf die Bescheinigung.

    Kann ich dann mit dieser Bescheinigung gleich zur Zulassungsstelle zum Umschreiben von M1 auf M1G oder muss ich vorher noch zum TÜV?

  • Ich habe heute den Schrieb bekommen, E-Mail am 14.4. mit der bitte um Überweisung von 30,- und heute im Kaste:

    Bei mir kam die Rechnung mit der Post. Warte jetzt auf die Bescheinigung.

    Kann ich dann mit dieser Bescheinigung gleich zur Zulassungsstelle zum Umschreiben von M1 auf M1G oder muss ich vorher noch zum TÜV?

    Nach einer Terminvereinbarung kannst du damit direkt zur Zulassungsstelle.