nur die Polizei darf Autos stilllegen.
Das ist so nicht korrekt!
Die Polizei darf ein Fahrzeug wegen Mängel beschlagnahmen und schnellst möglich einen Gutachter mit der Feststellung der Mängel beauftragen.
Wenn die Mängel offensichtlich sind, dann dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Fahrzeug unter dem Begriff "Zwangsstilllegung" automatisch abmelden und das Zulassungssiegel abkratzen/zerstören und somit darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
Die Polizei darf nur im Rahmen der Amtshilfe ein Fahrzeug entsiegeln, die eigentliche Stilllegung ist zuvor durch das zuständige Strassenverkehrsamt schon erfolgt.
Ebenfalls ist es möglich, dass der zugelassene KFZ-Gutachter nach einem Gutachten die eigentlich noch gültige "TÜV-Plakete" abkratzt/zerstört und so den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Strassen untersagt.
Übrigens das "Sicherstellen" der Kennzeichen durch die Polizei, sofern diese nicht gestohlen sind und regulär zum Fahrzeug gehören, ist bei in der BRD zugelassenen Fahrzeugen ein Diebstahl, da das Kennzeichen Eigentum des Halters ist.