Hallo,
mit welchem Reifendruck fahrt ihr die BFG 215/75/15 bei überwiegender Straßennutzung? bei 2.o bar finde ich sie optisch etwas platt und "walzig".
Danke und Grüße!
JK
Hallo,
mit welchem Reifendruck fahrt ihr die BFG 215/75/15 bei überwiegender Straßennutzung? bei 2.o bar finde ich sie optisch etwas platt und "walzig".
Danke und Grüße!
JK
Hy JK
Also ich bin mit den 2,0 bar sehr zufrieden, finde nicht das die platt ausschauen.
Bein noch mehr Druck wird's im Nassen bestimmt abenteuerlich.
In der Bescheinigung für den Eintrag von BFGoodrich-Reifen mit Datum 09.11.2018 steht für die Reifengröße LT215/75R15 100/97S M+S All-Terrain T/A K02 ein Mindestfülldruck an Vorder- und Hinterachse von 2.0 bar.
Vielen Dank!
In der Bescheinigung für den Eintrag von BFGoodrich-Reifen mit Datum 09.11.2018 steht für die Reifengröße LT215/75R15 100/97S M+S All-Terrain T/A K02 ein Mindestfülldruck an Vorder- und Hinterachse von 2.0 bar.
Musstest du deine Reifen eintragen lassen?
Bei meiner TÜV-Abnahme hieß es, da ich nur ein Teilegutachten für die Felgen dabei hatte, ich solle mir die ABE für die Felgen besorgen und mit der Reifenfreigabe mitführen, dann bräuchte ich die neue Kombination nicht extra eintragen lassen.
Die „Reifenfreigabe“ des Reifenherstellers bezieht sich nur auf die Verträglichkeit von Reifen und Felge, nicht aber auf Reifen, Felge und Fahrzeug. Sag ich jetzt mal als Laie ins Unreine.
Meine sind jedenfalls eingetragen.
In der Bescheinigung für den Eintrag von BFGoodrich-Reifen mit Datum 09.11.2018 steht für die Reifengröße LT215/75R15 100/97S M+S All-Terrain T/A K02 ein Mindestfülldruck an Vorder- und Hinterachse von 2.0 bar.
Musstest du deine Reifen eintragen lassen?
Bei meiner TÜV-Abnahme hieß es, da ich nur ein Teilegutachten für die Felgen dabei hatte, ich solle mir die ABE für die Felgen besorgen und mit der Reifenfreigabe mitführen, dann bräuchte ich die neue Kombination nicht extra eintragen lassen.
Da würde ich aber nochmal genau nachfragen und mir das dann ggf. vom TÜV so bescheinigen lassen.
Diese Reifenfreigabebescheinigung des Reifenherstellers besagt nur das dieser Reifen in der Größe 215/75R15 in Verbindung mit einer Felge der Größen 5,5 bis 7 x 15 / Messfelge 6 die entsprechenden Anforderungen des GJ hinsichtlich Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit erfüllt und die Verwendung prinziepiell möglich ist. Eventuelle andere Auflagen der jeweiligen Rad-ABE bzw. des entsprechenden TÜV-Prüfberichtes sind zu beachten, die erforderliche Freigängigkeit muss gewährleistet sein.
Da der GJ leider nur die eine Reifengröße 195/80R15 im COC-Papier stehen hat, muss jede andere verwendete Reifengröße entweder mit einem TÜV-Prüfbericht eingetragen werden oder es gibt für diese Größe eine Felge mit einer ABE in der der GJ aufgelistet ist und dort auch noch die gewünschte Reifengröße für den GJ freigegeben ist. Eventuelle genannte Auflagen in der ABE für diese Reifengröße auf dem GJ sind dann zu beachten.
Ich habe für Reifen eine Freigabe des Herstellers, für die Felgen eine ABE und das Gutachten der TÜV-Anbauabnahme.
Auf dem Gutachten vom TÜV steht, wie beim Gutachten der DEKRA bezüglich meiner Rockslider, eine Eintragung in die Fahrzeug-Papiere kann erfolgen ist aber nicht notwendig!
Meinst Du mit "Gutachten der TÜV-Anbauabnahme" den "Nachweis gemäß §19 Abs.4 Satz 1 StVZO" und die "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs.3 StVZO"?
Upps!
Das Gutachten ist für die Seilwinde gemäß Nachweis gemäß §19 Abs.4 Satz 1 StVZO und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs.3 StVZO, aber ich hatte dort auch wegen der Felgen und Reifen meinen Würfel zeitgleich vorgestellt.
Für den Prüfer war die Felgen-Reifen-Kombination in Ordnung und ich bräuchte anstatt des Teilegutachten der Felgen die ABE und bräuchte es nicht eintragen zu lassen, da alle notwendigen Daten in der Felgen-ABE und der Reifenfreigabe zu finden wären.
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Upps!
Das Gutachten ist für die Seilwinde gemäß Nachweis gemäß §19 Abs.4 Satz 1 StVZO und die Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs.3 StVZO, aber ich hatte dort auch wegen der Felgen und Reifen meinen Würfel zeitgleich vorgestellt.
Für den Prüfer war die Felgen-Reifen-Kombination in Ordnung und ich bräuchte anstatt des Teilegutachten der Felgen die ABE und bräuchte es nicht eintragen zu lassen, da alle notwendigen Daten in der Felgen-ABE und der Reifenfreigabe zu finden wären.
Na dann musst Du mal schauen ob in der ABE der Felge auch die E-Nr. deines GJ mit der von dir gewünschten Reifengröße zu finden ist und dein GJ alle ggf. dazugehörigen Auflagen und Hinweise erfüllt. Wenn ja, dann ist alles ok wenn Du die ABE immer dabei hast, wenn nein, dann darfst Du diese Reifengröße nicht auf dem GJ fahren.
Die ABE sieht erstmal sehr gut aus.
Nur wenn Du die Reifengröße 215/75R15 verwendest sind die Reifenbezogenen Auflagen und Hinweise A01, A12 und G01 auf Seite 7 zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Somit braucht man bei Reifen der Größe 215/75R15 eine Bestätigung der Änderungsabnahme und einen Nachweis der korrekten Anzeige des Geschwindigkeitsmessers.
Wenn Du diese beiden Bestätigungen vom Prüfer hast ist alles ok.
Die Tachoprüfung ist doch für den Prüfer, der die Änderungsabnahme macht. Wenn der die Geschwindigkeitsanzeige als ausreichend geprüft ansieht und seinen Stempel auf dem Abnahmeprotokoll macht, muss daneben kein weiteres Papier mitgeführt werden. Ob er einen Prüfstandtest sehen will, selbst eine Runde zum GPS-Abgleich fährt oder meint, dass beim Serientacho eh genug Luft in der Anzeige ist, entscheidet er. Auch bei Umrüstungen, die den Eintrag in die Papiere erfordern, lässt sich der Gutachter die erforderlichen Unterlagen vorlegen und dann geht es nur mit dem Prüfergebnis zur Zulassungsstelle.
Bei einer anderen Felge aus dem Zubehör ist für die Reifengröße 215/75R15 die ABE der Felge nicht gültig und bei der Seite wo ich mir die Infos für Felgen und Reifen geholt habe wurde mir daher auch bei den von mir erworbenen Felgen bei 215 nur die 215/70R15 Variante angezeigt.
Meine Toyo sind 215/70R15 und haben in der Freigabe folgenden Text:
Unbedenklichkeits-/Freigabebescheinigung A56815
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir, dass gegen die Montage unserer TOYO-Reifen unter den folgenden
Bedingungen unsererseits keinerlei Bedenken bestehen.
7102 AEW000023 Höchstgeschwindigkeit (inkl. TÜV-Toleranz): 154 km/h
Angaben zur Vorderachse Angaben zur Hinterachse
Achslast: 680 kg
Maximaler Sturz: 2 Grad 0 min
Reifen: 215/70 R15, 98T TL
Profil: Open Country A/T plus
Felge: 5.5 J x 15 H2
Mindestluftdruck: 2.0 bar
Achslast: 880 kg
Maximaler Sturz: 2 Grad 0 min
Reifen: 215/70 R15, 98T TL
Profil: Open Country A/T plus
Felge: 5.5 J x 15 H2
Mindestluftdruck: 2.0 bar
Die Reifenkombination ist ABS/ASR geeignet, da die Differenz der Abrollumfänge in allen Geschwindigkeitsbereichen weniger als 1,3 % beträgt.
Obige Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz der Reifen im öffentlichen Straßenverkehr gem. § 36 STVO und kann zur Vorlage beim TÜV oder anderen prüfenden Instanzen verwendet werden. Im Übrigen müssen die Auflagen des TÜV-Gutachters und/oder die ABE des KFZ-Herstellers erfüllt sein; auf ausreichende Freigängigkeit und Radabdeckung ist zu achten.
Mit freundlichen Grüßen
Toyo Tire Europe GmbH
Bei möglichen An- & Umbauten schaue ich immer nach ob diese "legal" sind und eine ABE oder eine Möglichkeit zur Eintragung besteht und ich dann auch zukünftig mit Rennleitung und Prüforganisationen oder der Versicherung keine Probleme bekomme.
Ah ok, Du hast die 215/70R15 drauf, dann brauchst Du das ja auch nicht. Ich hatte ja geschrieben das die von mir genannten Hinweise nur für die 215/75R15 gelten.