• Wenn ich Suzuki wäre, würde ich in direkt bei 22k€-24k€ einpreisen. Im Endeffekt muss ja auch der Umbau für den verhältnismäßig kleinen EU-Markt durchgeführt werden und die Nachfrage rechtfertigt eine Preisanpassung in jedem Fall.

  • Vielleicht wird die commercial Variante auch weltweit angeboten, bei Ausrüstung direkt im Werk ist das nicht teurer als die PKW Variante, wenn natürlich ein normaler Jimny erst in Wilhelmshaven umgerüstet wird, geht da nochmal etwas an Kosten zusätzlich rein, aber auch nur maximal 500,-€ , Sitze raus, Platte und Gitter rein, das machen die in unter einer Stunde....

  • Vielleicht wird die commercial Variante auch weltweit angeboten, bei Ausrüstung direkt im Werk ist das nicht teurer als die PKW Variante, wenn natürlich ein normaler Jimny erst in Wilhelmshaven umgerüstet wird, geht da nochmal etwas an Kosten zusätzlich rein, aber auch nur maximal 500,-€ , Sitze raus, Platte und Gitter rein, das machen die in unter einer Stunde....

    Und was machen die mit den ausgebauten Sitzen in Bremerhaven?


    Zurückschicken???:D:D

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Soviel geändert hat dich dann ja nicht. Scheiben rundum bleiben alles bestens. Man spart sich so gleich die Arbeit mit Rücksitz und Bodenplatte.

    Genau mein Gedanke.
    Frage mich jetzt, ob ich den Frontrunner Boden, oder dann doch den von Suzuki ordern werde.

  • Vielleicht wird die commercial Variante auch weltweit angeboten, bei Ausrüstung direkt im Werk ist das nicht teurer als die PKW Variante, wenn natürlich ein normaler Jimny erst in Wilhelmshaven umgerüstet wird, geht da nochmal etwas an Kosten zusätzlich rein, aber auch nur maximal 500,-€ , Sitze raus, Platte und Gitter rein, das machen die in unter einer Stunde....

    Und was machen die mit den ausgebauten Sitzen in Bremerhaven?


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    Von Haus aus keine drin.

  • Also meines Wissens nach, muss ein Fahrzeug für eine LKW-Zulassung im Laderaum verblecht (also keine Fenster) und zum Fahrgastraum hin mechanisch (Wand oder Gitter) abgetrennt sein.

    Sollte man diese Vorrichtungen nachträglich ändern, fährt man ein Fahrzeug ohne Zulassung.

    Ist das nicht so?

  • Also meines Wissens nach, muss ein Fahrzeug für eine LKW-Zulassung im Laderaum verblecht (also keine Fenster) und zum Fahrgastraum hin mechanisch (Wand oder Gitter) abgetrennt sein.

    Sollte man diese Vorrichtungen nachträglich ändern, fährt man ein Fahrzeug ohne Zulassung.

    Ist das nicht so?

    Mein Mann hat einen Landrover Defender mit LKW Zulassung, mit Fenster und ohne Wand.


    Edit: Vorausgesetzt war, das hinten keine Sitzgelegenheit ist.

    Hochdeutsch: Lieber Zeitgenosse, wärst Du bitte so nett, mir einen Augenblick Deine Aufmerksamkeit zu schenken? Dafür bereits jetzt ein herzliches Danke.
    Ruhrpott: Hömma!

  • Fenster sind erlaubt, man kann man auch alle Transporter ab Werk mit Fenstern ordern, Abtrennung ist Pflicht, kann aber klappbar sein, mindestens halbe Höhe ist glaube ich gefordert...

    Ob das Fehlen des Gitters bei der Rennleitung beanstandet wird, glaube ich kaum, zur HU muss das aber drin sein.

  • So kenne ich das auch. Hab meinen Bus zum LKW umgerüstet. Scheiben durften bleiben, Gurtpunkte mussten dauerhaft verschlossen werden, Trennwand zw. Laderaum und Fahrgastraum war ebenfalls vorgegeben.


    Kann aber alles voneinander abweichen. Der Zoll (vorher: Finanzamt) ist ja nicht mal bei der Besteuerung an die Angaben in den Fahrzeugpapieren gebunden, die können das nach Gutdünken und Erscheinungsbild des Fahrzeugs selbst festlegen :cursing:


    Trotzdem finde/fände ich`s natürlich gut, wenn der GJ wieder auf den Markt kommt. Besser so als gar nicht.

  • Bin auch gespannt wie die KFZ Besteuerung dann tatsächlich sein wird. Schon die Forderung das der Gütertransportraum größer als der Fahrgastraum sein muß sehe ich nicht gegeben.

  • Fenster sind erlaubt, man kann man auch alle Transporter ab Werk mit Fenstern ordern, Abtrennung ist Pflicht, kann aber klappbar sein, mindestens halbe Höhe ist glaube ich gefordert...

    Ob das Fehlen des Gitters bei der Rennleitung beanstandet wird, glaube ich kaum, zur HU muss das aber drin sein.

    Aus persönlicher Erfahrung kann ich das so bestätigen. Wurde mal mit dem Crafter rausgezogen, als der noch als LKW und nicht als WOMO eingetragen war. Trennwand war nicht mehr gegeben und Fenster schon nachgerüstet. Wollten nur noch Warndreieck, Warnwesten + Verbandskasten gezeigt bekommen:rolleyes:.


    Davon abgesehen kann man die beiden GJ Varianten von außen jetzt nicht wirklich unterscheiden... Denke nicht dass man da Probleme bekommen würde, außer eben evtl. bei der HU.

  • Ob das Fehlen des Gitters bei der Rennleitung beanstandet wird, glaube ich kaum, zur HU muss das aber drin sein.

    Wir haben beim Landy das Gitter raus genommen. Hat seit 4 HUs keiner beanstandet.

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  • Kann aber alles voneinander abweichen. Der Zoll (vorher: Finanzamt) ist ja nicht mal bei der Besteuerung an die Angaben in den Fahrzeugpapieren gebunden, die können das nach Gutdünken und Erscheinungsbild des Fahrzeugs selbst festlegen :cursing:

    Kann ich so bestätigen. Seinerzeit wollte die Versicherung unseren Landy nicht als PKW - den Teil habe ich leider nicht mehr im Kopf, aber auf jeden Fall wollte das Finanzamt ihn nicht als LKW, obwohl alle Bedingungen gegeben waren. Wir haben den dann da vorgeführt. Hat keine 5 min gedauert.

    Hochdeutsch: Lieber Zeitgenosse, wärst Du bitte so nett, mir einen Augenblick Deine Aufmerksamkeit zu schenken? Dafür bereits jetzt ein herzliches Danke.
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