Anhängerkupplung mit Höherlegung

  • Was ein Schwachsinn technisch gesehen sind FJ und GJ gleich im großen und ganzen. Jetzt nur wegen anderer Buchstaben so einen Aufriss zu machen ist echt lächerlich. Möchte nicht mit euch tauschen.

  • Sodala, der Drops is nun gelutscht...


    Das Gute vorneweg, es wurde alles abgenommen und eingetragen :D:love::thumbup:

    Allerdings kann ich nicht ganz genau sagen, wie er das gemacht hat. Ich habe die Dokumente für eine Abnahme nach §19(2) und §21.

    In der Auflistung steht, dass die Zugvorrichtung den Vorschriften entspricht :/


    Ich musste nach der Abnahme neue Papiere holen und da ist der Würfel immer noch ein 01.


    Wenn ich das im Vorgespräch richtig verstanden habe, ist es nicht möglich einen länderspezifischen Fahrzeugschlüssel in einen europäischen umzuwandeln.

    Ich gehe daher davon aus, dass die Abnahme anhand der Vorgaben aus der Rili 2007/46/EG; Anhang II; Nr. 4.1 als Einzelabnahme erfolgt ist.

    Jedenfalls hab ich keine Einschränkungen o.ä. bekommen.


    Ich hätte Euch gerne mehr Details geliefert, aber leider habe ich den Prüfer nicht mehr persönlich getroffen.


    Wenn ich das jetzt noch mit den Bildern gebacken bekommen, dann stell ich Euch meinen kleinen im Raptor-Kleid noch im Detail vor :S

  • So, gerade zurück von der Zulassungsstelle, was für ein Drama. Sechs mal einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt bis alles geklärt war.

    Aber jetzt ist die Höherlegung drin, die Begrenzung der Anhängerkupplung wieder draußen und der Jimny ist auf M1G zugelassen.

    An alle die eine Anhängerkupplung haben und eine Höherlegung eintragen wollen, schaut das beim Tüvtermin gleich M1G eingetragen wird und nehmt eine Versicherungsnummer von eurer Versicherung mit. Bei der Umschlüsselung verlangt die Zulassungsstelle eine neue EVB Nummer eurer Versicherung.

  • Hallo zusammen,


    ich hole den Thread mal hoch, weil er mir auch geholfen hat.


    Bei mir das gleiche Thema: 2016er FJ (M1 ohne G laut Fahrzeugschein) mit AHK und Trailmaster Fahrwerk +5cm und 215/75/15 General Grabber AT3. Heute auf der Prüfstelle gewesen. Das Gute vorweg: alles eingetragen bekommen. Aber: er hat die Höhe der AHK gemessen und zunächst bemängelt. Wir haben dann kurz diskutiert, ich hatte diese Vorinformationen hier und konnte ihn dann überzeugen, dass er das Thema Max-Höhe der AHK einfach ausblendet.


    Wenn ich demnächst zur Zulassungsstelle laufe, um dort die Abnahme eintragen zu lassen, werde ich gleichzeitig auf M1G umschlüsseln lassen bzw. es versuchen ;) .


    Also: vielen Dank für diesen wertvollen Informationsaustausch hier.

  • Dann schau mal bitte in das COC-Dokument deines FJott, ob da neben M1 auch M1G drinsteht!

    Ansonsten benötigst du eine schriftliche Freigabe von Suzuki, die allerdings was kostet.

  • Nach einer Anfrage von mir im März 2022 erteilt Suzuki Deutschland nach meinem Kenntnissstand keine Freigaben mehr für den FJ von M1 auf M1G. Stattdessen bekommt man eine arrogante ablehnende Antwort des zwischengeschalteten Kundendienst-Dienstleisters ALLYSCA (Absender der Antworten) ohne technische oder rechtliche Begründung.


    Gruß Manfred


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    Chronologie:


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    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in der Zulassungsbescheinigung für meinen Jimny wird unter Ziffer J die Fahrzeugklasse nur als M1 beschrieben. Im COC-Zertifikat werden M1 und M1G genannt. Gemäß der Aussage der für mich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle offenbar eine Nachlässigkeit des KBA.


    Können Sie mir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsstelle bezüglich der Fahrzeugklasse M1G ausstellen?



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    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Nach Rücksprache mit unserer zuständigen Fachabteilung Homologation der SUZUKI DEUTSCHLAND GMBH weicht M1G von der Genehmigung des Serienfahrzeuges nicht ab, wie dieses in der Zulassung durch das KBA per Typdatensatz freigegeben wurde. Einer Umschlüsselung zu M1G oder einer Erstellung einer derartigen Bescheinigung wird daher nicht stattgegeben.


    Mit freundlichen Grüßen


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    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.


    Wenn meine Fahrzeug sowohl als M1 und auch als M1G durch Suzuki homologiert wurde, dies im COC-Zertifikat bestätigt wurde, in den Fahrzeugpapieren aber nur M1 genannt wurde stellt sich mir die Frage, wie ich zu einer M1G Klassifizierung in meinen Fahrzeugpapieren komme.


    Haben Sie darauf eventuell ein Antwort? Ich weiß von einigen Jimny FJ inetwa gleichen Baujahres mit ebenfalls fehlender M1G Klassifizierung, deren Fahrzeughalter eine dementsprechende Bestätigung seitens Suzuki Deutschland erhalten haben.


    Mit freundlichen Grüßen



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    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    In der Vergangenheit wurden tatsächlich derartige Bestätigungen seitens der SUZUKI DEUTSCHLAND GMBH. Im letzten Jahr wurde der Sachverhalt jedoch abschließend mit dem Kraftfahrtbundesamt erläutert und geklärt. Im Ergebnis daher die Ihnen zugegangene Antwort.


    Mit freundlichen Grüßen

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • Viehlosoof

    Wenn in deinem COC neben M1 auch M1G drin steht, dann kann die Zulassungsstelle eine Änderung vornehmen!

    Die Bescheinigung von Suzuki bezüglich einer Umwidmung von M1 zu M1G wird nur benötigt, wenn im COC nur M1 angegeben ist und die Möglichkeit M1G nicht eingetragen ist.


    Bei den ersten GJotts stand im COC M1 & M1G, bei meinem aus 2020 steht nur M1 und daher brauchte ich eine kostenpflichtige Bescheinigung von Suzuki für die Umwidmung meines GJott von M1 zu M1G.


    pkcologne hatte mal Ärger mit der Zulassungsstelle wegen der Umwidmung zu M1G seines FJott, er telefonierte mit dem KBA und die sagten da es in dem COC drinsteht sei eine Umwidmung ohne sonstige Dokumente möglich, nach einer Beschwerde bei der Zulassungsstelle telefonierte diese mit dem KBA und ca. 5 Minuten später war die Umwidmung erfolgreich, aber bis dahin sind wohl mehrere Stunden vergangen.

  • Hallo BlackCat,


    dann erkläre das mal einem Verwaltungsbeauftragten ohne endgültige Entscheidungsbefugnis!


    Bevor ich bei Suzuki angefragt habe, habe ich mich zuerst mit meiner Kfz-Zulassungsstelle in Verbindung gesetzt. Der Mensch, den ich am Telefon hatte, wusste es nicht und hat mir versprochen meine Frage zu notieren und inkliúsive meiner Telefonnummer seinem Chef auf den Schreibtisch zu legen, der war zu diesem Zeitpunkt krank. Zwei Tage später hat mich dieser Chef zurückgerufen und mir gesagt, dass die Daten zu Fahrzeugen, die die Zulassungsstellen im Computer abrufen können vom KBA kommen. Und er hat auch mal beim KBA nachgesehen und dort wird der Jimny FJ als M1 angegeben. Jedenfalls bis Datum 16.05.2017. Erst ab 13.04.2018 als M1G. Und iese Einstufung wäre für ihn verbindlich, auch wenn er nicht ganz versteht warum der Jimny FJ kein M1G sein soll. Er würde entweder eine Bescheinigung des Herstellers benötigen oder ein Gutachten einer Prüfstelle (RÜV und Derivate (meine Formulierung)).


    Nachzulesen beim KBA:

    Kraftfahrt-Bundesamt - CoC-Daten und Fahrzeugtypdaten

    Download der PDF-Datei für Klasse M - Seite 638 - Hersteller Schlüsselnummer 7102


    Und wie der Meister der Arroganz für Suzuki mir ja mitgeteilt hat, wurde das "früher" mal so gehandhabt, mitterweile aber nicht mehr. Wenn ich mal wieder bezüglich arroganter Antworten Entzugserscheinungen habe, werde ich mal beim KBA anfragen warum deutsches Recht vor EU-Recht kommt.


    Zwischenzeitlich überlege ich mir, ob ich meine geplanten Erweiterungen, für die ich schon alle Teile da habe, an meinem Jimny noch ausführe oder die Teile verkaufe, den Jimny verkaufe oder den Jimny als Aktionskunst anzünde und den Film ins Internet stelle. Vorher will ich aber erst noch rausfinden was mir das meiste Geld einbringt.


    Gruß Manfred




    Gruß Manfred

    Lass Dir kein X für ein U vormachen. Sei auf der Hxt!

  • .... einfach darüber freuen das oft etwas unerwartet und plötzlich doch noch unkompliziert einvernehmlich geregelt werden kann! Das ist hierzulande leider nicht an jedem Ort und zu jeder Zeit möglich. Bewahre die Hoffnung bis zu Letzt!


    Habe Fahrzeuge für die der Hersteller gar keine Antwort zu technischen Fragen mehr beantworten möchte.

    "Fragst du nach für Fahrzeug aus Bj 2003. Lautet die Rückmeldung es sei nicht mehr in der Datenbank da vor 2004!!"

    "Fragst du nach für Fahrzeug aus Bj 2004. ...... nicht mehr in der Datenbank da vor 2005!"

    -das Modell ist zwischen 2003 und 2005 als MOPF millionen-fach weltweit verkauft worden-


    Aber eine Konformitäts-Urkunde bunt und für Laien vollkommen unverständlich zu lesen beeindruckt auch die Fachleute bei den Prüforganisationen nicht mehr. Steht ja auch nur verschlüsselt drinne für welche Dinge das angeblich umfassend und immer gültig sei.

    Manchmal glaube ich das im Alltag nur noch mit Bildern und likes über f-book & Co abgestimmte einen Platz findet ....

  • Das Thema mit M1G hab ich auch schon durch! Bei der hiesigen Zulassungsstelle wurde auf stur geschaltet trotz entsprechender COC-Papiere! Dort will man, wie schon von Manfred erwähnt, eine zusätzliche Bescheinigung einer Prüforganisation haben.

    Also hab ich das Ganze jetzt erst mal auf Eis gelegt. Sollte es nochmals zu einer Begutachtung (Reifen oder so) am Jimny kommen, dann wird diese bürokratische Schmierenkomödie auch miterledigt.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Bei meinem Würfel hat es der TÜV ganz unproblematisch auf M1G umgeschrieben. Nur mit dieser Umschreibung war die Zulassungsstelle willig dieses auch so einzutragen.

    Hi Albstadt,

    welche Unterlagen hast du hierzu mit zum TÜV genommen? Ich habe mir das Trekfinder Höherlegungssatz 40mm, härteverstellar zugelegt und muss, für den Anhängerbetrieb meinen Jimny ebenfalls auf M1G umwidmen.

    Ich habe allerdings gar keinen Plan wie man da vorgehen muss.

    Erst TÜV bzw. irgendeine andere Prüfstelle, dann zur Zulassungsstelle?

    Welche Unterlagen sind hierzu erfoderlich? :/


    Vorab vielen Dank für deine /eure Hilfe! ^^

  • Lies dich mal hier durch, da müsstest du die nötigen Infos finden :)

    Ich habe da meinen erfolgreichen Weg zur Umwidmung beschrieben.

    Hallo Panda,

    vielen Dank für den Hinweis. Ich hoffe, dass ich das auch irgendwie halbwegs reibungslos über die Bühne bekomme.

    Ich mache mich mal schlau und hake bei meinem potentiellen Prüfer mal nach.:thumbup:

  • Guten Abend,

    habe gestern mein Trekfinder Höherlegungssatz, die Spurverbreiterung und die Umwindmung auf M1G eingetragen bekommen! :thumbup: :D


    Ich war bei GTÜ, die haben mir ein Einzelgutachten geschrieben. Ich habe in dem Zug dort darauf hingewiesen, dass ich auch, wegen der Anhängerkupplung eine Umwindmung auf M1G benötige. Die Voraussetzungen sind beim Jimny ja gegeben.

    Das haben sie so mit in das Gutachten aufgenommen. Das Ganze habe ich dann Online mit dem entpsrechenden Formular und dem Teilegutachten des Herstellers zur Bündelungsbehörde nach Fulda geschickt. Die hatten noch eine Kleinigkeit (Formsache) am Gutachten zu bemängeln, was sie direkt mit dem Gutachter bei GTÜ geklärt haben.

    Nach knapp 2 Wochen kam per Einschreiben die Erteilung der Betriebserlaubnis nach §21STVO.

    Mit dem Einschreiben, dem Originalgutachten, dem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bin ich dann zur Zulassungsstelle. Dort haben sie mir einen neuen Brief ausgestellt und alles in den neuen Fahrzeugschein, inkl. M1G eingetragen. :good_job:

  • Ich hatte vor ca. anderthalb Jahren meinem FJ mit AHK das Höherlegungsfahrwerk, einen Lenkungsdämpfer und 215/75/15 spendiert und damals vergessen bzw. nicht bedacht, die Änderung der Fahrzeugart auf M1G vom TÜV in einem mit eintragen zu lassen. Der damalige freundliche Prüfer hatte mich lediglich darauf hingewiesen, dass mit der AHK nun ein Problem mit den Maßen bestehen würde und ich eigentlich einen tieferen Kugelkopf bräuchte ......


    Als jetzt die HU anstand, hat mir der freundliche Prüfer das gerade noch unbürokratisch mit erledigt. Und damit hat die Eintragung samt Umschreibung auf M1G bei der Zulassungsstelle total unproblematisch geklappt.