Anhängerkupplung mit Höherlegung

    • Offizieller Beitrag

    Kann er nur streichen wenn im Fzg. Schein M1 (SUV) eingetragen ist. Wenn wie bei Jimny M1G (Geländewagen) steht ist lt. StVZO die Höhe des Kugelkopfes irrelevant. Irgendwer hatte mal den Paragraphen gepostet aber sollte mit der Sufu auch in der StVZO zu finden sein.


    M1G steht leider oft nicht in den Papieren sondern nur im COC Dokument. Dort sind nämlich beide Arten angegeben und die erste M1 wurde übernommen.

    Dazu müsste man erstmal die Papiere ändern was ein wenig Lauferei zur Zulassungsstelle und Diskussion dort benötigt.

    • Offizieller Beitrag

    Asci78 : Sehr gut! Von solchen Beiträgen lebt das Forum! :up:

    Zu Rest:
    So ist das nunmal... Um die Diskussionen wird man je nach Höherlegung wohl nicht umherkommen. Entweder mit dem Prüfer oder mit der Zulassungsstelle.
    Auch weil die vorgeschriebene Kugelkopfhöhe von 390-420mm Fahrbahn-Kugelkopfmitte im beladenen Zustand gemessen wird und man ja meistens nicht vollbeladen zum TÜV fährt.

    Meiner wird ja seit einiger Zeit als M1G geführt. Hier ist es so, dass die EG-Typengenehmigung des AKH-Sysrtems anerkannt wird. Nur dass der Kugelkopf höher sein darf. Hab' da neulich nochmal mit einem aaS drüber gesprochen...



  • Hallo,

    wo finde ich denn genau in den Papieren die Bezeichnung M1 bzw. M1G?

    In der Zulassungsbescheinigung II finde ich bei Fahrzeugklasse nur 01 und im "Schein" gar nix dazu...


    Wie kann man denn das Fahrzeug ggf. zu M1G umschlüsseln lassen?

    Laut EG-Verordnung fordert das ja eine Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung...


    Ich frage, weil ich demnächst beim TÜV-Termin wahrscheinlich genau mit diesem Problem konfrontiert sein werde ;(


    Ich will zwar keine schlafenden Hunde wecken, aber falls der Onkel vom TÜV nicht mitspielt, hätte ich natürlich gerne schon das entsprechende Pulver in den Rohren.


    Danke und Gruß

    Greifi

  • Hmm, da steht bei mir auch nur 01... ;(


    Gibt's denn ´ne Möglichkeit da das M1G nachträglich reinzubekommen?

    Meiner is Baujahr 2004. Aber das sollte ja eigentlich keinen Unterschied machen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    1. Wenn DA eine 01 steht, ist das ein Eintragungsfehler
    2. Du brauchst keine Differentialsperre. Gefordert ist eine Sperre oder technisch ähnliche Einrichtung. Dein Fahrzeug hat ein Sperre und zwar im Allradbetrieb. Denn dann laufen Vorderachse und Hinterachse immer zusammen, weil der Jimny, egal ob FJ oder GJ, kein Mitteldifferential hat.

    Du brauchst Dein CoC-Dokument. Da steht auch oben zur EU-Fahrzeugklasse: M1/M1G. Damit dann entweder zum TÜV, der Dir das bescheinigt oder direkt zur Zulassungsstelle, was günstiger ist, aber eventuell schwieriger...

    • Offizieller Beitrag

    TÜV macht da nichts... Der Jimny hat ja bereits die Klasse M1G. Muss nur bei der Zulassungsstelle übernommen werden was eventuell etwas Überzeugungsarbeit braucht.

    Doch der macht schon... Wenn man eine entsprechende Gebühr da lässt, schreibt der rein, dass es im CoC steht... Das war ja damals bei mir die Diskussion... Die Zulassungsstelle wollte erst unbedingt die Bescheinigung vom TÜV. Hat mich ja Stunden gekostet und das Telefonat mit dem KBA, um die Zulassungsstelle zu überzeugen, dass das Unsinn ist. Und bei der Zulassungsstelle waren auch schon zwei Sachbearbeiter und der Sachgebietsleiter damit beschäftigt... :mrgreen:

  • Danke für die vielen hilfreichen Antworten, echt super! :thumbup:


    Das mit der Sperre ist mir jetzt auch klar, da hatte ich einen Denkfehler :mad:


    Bin ich richtig informiert, dass es dieses COC-Dokument erst ab 2012 gibt. Ich hab jedenfalls keines bei meinen Unterlagen.

    Aber theoretisch dürfte eine Umschlüsselung mit dem KBA-Auszug doch auch kein Problem sein, oder?


    Ich bin ja mal gespannt, was das letztlich bei der Abnahme noch gibt X/

    Hätte nie gedacht, dass eine AHK so viel Bürokratie verursachen kann... :D

    • Offizieller Beitrag
    ...

    Bin ich richtig informiert, dass es dieses COC-Dokument erst ab 2012 gibt. Ich hab jedenfalls keines bei meinen Unterlagen.

    Aber theoretisch dürfte eine Umschlüsselung mit dem KBA-Auszug doch auch kein Problem sein, oder?


    Ich hab einen mit Baujahr 2005 und hab ein COC Dokument.

    "Theoretisch" ist eine Umschlüsselung kein Thema da das Fahrzeug die Eigenschaft hat.

    Da es aber auch "M1" hat, ist die Diskussion bei der Zulassungsstelle vorprogrammiert.

  • Danke Xenosch!


    Ich hatte irgendwo gelesen, dass es das angeblich erst ab 2012 gäbe.


    Naja, jetzt werde ich erstmal mit dem TÜV-Onkel plaudern, was der so spricht. Vielleicht wird ja alles halb so wild.


    Prinzipiell is es mir eigentlich herzlich wurscht, was im Schein steht ^^

    Hauptsache ich bekomme die Kombi aus Höherlegung und AT´s zusammen mit der AHK eingetragen, bzw. selbige nicht ausgetragen/beschränkt...

  • Moin Würfler,

    ich hatte ja das Problem, dass der Tüv bei der Eintragung der Höherlegung, die Anhängerkupplung zum Fahradträger degradiert hatte.

    Ich habe den Prüfer nochmals angeschrieben und er hat mir darauf hin kostenfrei ein Gutachten zukommen lassen in dem der Jimny als M1G ausgewiesen wird. Den Zusatz das die Anhängerkupplung nur als Fahrradträger oder zu Rangierzwecken verwendet werden darf hat er rausgestrichen.

    Also wer M1 im Brief stehen hat (ohne G) sollte vor der Höherlegung mit seinem Prüfer sprechen. Er wird sicherlich das Fahzeug umschlüsseln da der Würfel alle Vorraussetzungen mitbringt.

  • Morgen gibt´s wahrscheinlich genaueres zu berichten, denn da hat meiner dann Abnahme... =O

    Ich war allerdings schon vorab letzte Woche dort, um mit dem (wirklich) netten Herrn Prüfer zu plaudern und alles mal durchzusprechen, bzw. die vorhandenen Papiere in Augenschein zu nehmen.


    Die meisten Sachen sah er als problemlos an, die 215er Goodrich AT will er z.B. nur mit einer GPS-Messung abgleichen, usw.


    Er war auch komplett Einsichtig, dass der Würfel den Vorgaben für ein Geländefahrzeug entspricht und somit die Reglementierung der Höhe der AHK entfallen kann. Eine Umschlüsselung von einem M1 zu einem M1G wäre laut seiner Aussage absolut problemlos beim Jimny.


    Aaaaber da meiner ja ein 2004er ist und somit noch eine länderspezifische Kategorisierung hat (01 statt M1), war er sich nicht sicher, wie man diesen dann konform umschlüsseln kann. Allerdings war er guter Dinge, dass es dafür auch eine Lösung gibt und wollte sich bis morgen entsprechend schlau machen.


    Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt... :/