Offroad in Köln

  • Hallo, gibt es schon 20Jahre aber ist halt nix offizielles. Und zur Zeit auch kleiner durch die Brücken Baustelle. Gruß Frank


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  • ich werde mir das mal ansehen. Danke!

    „Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.“ (Alexander von Humboldt)


    „Es gibt nur ein Rudi Völler.“ (Verfasser unbekannt)

  • Ist der Platz einfach so öffentlich zu befahren?

    Viele Grüße

    Jan


    Suzuki Jimny GJ Comfort+ Medium Gray

    Fendt Farmer 104S Turbomatik Baujahr 1976

  • Achtung aufpassen!


    Auch wenn durch den anfangs Post der Eindruck entsteht man könnte dort fahren. Es ist ein brachliegendes Privatgelände. Nicht komplett eingezäunt . Man sich darüber im Klaren sein dass man ein Hausfriedensbruch begeht geschweige denn irgendwelche Umweltauflagen bricht wenn man dort fährt.


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  • Ist der Platz einfach so öffentlich zu befahren?

    Da treffen/fahren sonst die Motocrosser mit ihren Geländemaschinen fahren.


    motocross-grundeinstellungen-e1499592039621.jpg


    Ich bin für ein Fotoshooting mal auf dieses Gelände rauf gefahren und habe dann auch mal getestet, ob es nur für Crosser, Quad's & ATV's geeignet ist.

    Dabei habe ich festgestellt, dass die meisten Spuren auch mit dem Jimny befahrbar sind.

    Das Praktischste ist, dass auf der anderen Strassenseite eine ARAL-Tanke ist, die sogar mit Waschboxen ausgerüstet ist. Wo die Crosser immer ihre Bikes reinigen.


    Ja das Gelände ist nicht groß!

    Aber es reicht trotzdem aus um erste Erfahrungen im Gelände zu sammeln.

    • Offizieller Beitrag

    Man kann da fahren aber der Einwand von Frank ist berechtigt. Wenn man den richtigen erwischt kann es sehr teuer werden.

    Und wenn da jetzt öfter Geländewagen fahren sind die Zufahrten sehr schnell blockiert und niemand hat mehr seinen Spaß.

  • Dann bleibe ich mal da weg und lasse den Crossern ihren Spaß.

    Viele Grüße

    Jan


    Suzuki Jimny GJ Comfort+ Medium Gray

    Fendt Farmer 104S Turbomatik Baujahr 1976

  • Als wir auf dem Gelände einen Videodreh für 4x4PASSION gemacht haben, hat uns jemand das Ordnungsamt auf den Hals gehetzt, da das ein Naturschutzgebiet ist. Die Person stand an der Frankfurter Straße und beobachtete das Gelände.


    Wir waren Kooperativ und die Leute vom Ordnungsamt waren sehr nett und haben uns einen Kurs von 60 Euro angedroht. Da sie aber gesehen haben, dass wir dort nicht die Sau abgegeben haben und wir nicht blöd wurden, haben sie in ihrer Meldung den Erlass des Ordnungsgeldes empfohlen. Und so war es auch, wir kamen mit einer Ermahnung davon und mussten nichts zahlen.

    Gruß

    AchwasAchwo

  • Glaube ich gerne. Da wird auch nicht jeden Tag einer stehen und das Gelände bewachen. Wir hatten halt Pech und irgendwie doch nicht. Wir haben den Dreh kurzerhand auf die Straße oben an der Einfahrt verlegt. Ging auch.


    Übrigens, da stehen keine Schilder, dass es ein Naturschutzgebiet ist. Die Leute vom Ordnungsamt meinten, es ist unsere Pflicht sich vorab darüber zu informieren. Das ist mal was Unerwartetes im ansonsten an Schildern reichen Land.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Übrigens, da stehen keine Schilder, dass es ein Naturschutzgebiet ist. Die Leute vom Ordnungsamt meinten, es ist unsere Pflicht sich vorab darüber zu informieren. Das ist mal was Unerwartetes im ansonsten an Schildern reichen Land.

    Umweltschutz ist Ländersache. Gut möglich, dass eine Beschiderung nicht überall unbedingt sein muss. Normalerweise werden solche Gebiete beschildert, um die Bevölkerung zu informieren und gleichzeitig auf etwaige Verbote aufmerksam zu machen. Über diese muss man sich allerdings selbst erkundigen.


    Ich weiß jedoch, dass es für Privatgelände so ist - ein Schild ist nicht zwingend, um es als Privatgelände auszuweisen. Man muss sich erkundigen oder Konsequenzen tragen, wie auch immer.

    Zu Privatgelände gibt es auch ein Gerichtsurteil eines OLG oder OVG - ich finde das Aktenzeichen auf die Schnelle nicht.

    Man würfelt nicht nur, um eine Sechs zu bekommen 8)

  • ich finde das Aktenzeichen auf die Schnelle nicht.

    Jetzt aber, here it is:


    OLG Bamberg, Az. 6U 23/09


    Es besagt grob, dass für Privatgelände grundsätzlich ein Betretungsverbot gilt, auch wenn keine Schilder aufgestellt/aufgehangen sind, die ein Gelände als Privatbesitz ausweisen würden.

    Passiert etwas, hat man keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.



    Ich habe das so genau archiviert, weil es hier für meinen Wirkungskreis bedeutend ist.

    Man würfelt nicht nur, um eine Sechs zu bekommen 8)

  • Mal ein Tip, wo ein Gewässer, ist auch oft Naturschutzgebiet.


    Und das hiesige Ordnungsamt ist nicht zuständig für das Betreten von Privatgelände und dem dortigen Aufenthalt!

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Und das hiesige Ordnungsamt ist nicht zuständig für das Betreten von Privatgelände und dem dortigen Aufenthalt!

    Bleibt der Umstand des Naturschutzgebiets. Eventüll ergab sich daraus das Mandat. Ansonsten wären die sicherlich auch nicht gekommen.


    Gruß

    AchwasAchwo

  • Solange dies kein öffentlicher Raum ist, dürfen die nichts unternehmen außer den Grundeigentümer zu verständigen. Dem können sie eine Strafe aufbrummen, alles andere ist Amtsanmaßung. Außer es wäre Gefahr in Verzug, wie Feuer oder auslaufende Flüssigkeiten.

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Mal ein Tip, wo ein Gewässer, ist auch oft Naturschutzgebiet.


    Und das hiesige Ordnungsamt ist nicht zuständig für das Betreten von Privatgelände und dem dortigen Aufenthalt!

    Zu eins: oft nicht, aber ab und an. Gewässer werden gerne auch als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen, oder Landschaftsschutzgebiet. Das sind andere Dinge.


    Zu zwei: habe ich weder behauptet noch käme ich auf die Idee, dass es so sei.

    Mir ging es in meinen Ausführungeen lediglich um das Thema Beschilderung.

    Man würfelt nicht nur, um eine Sechs zu bekommen 8)