Deutsche Tuningteile // Fahrzeug Vorführung in der Schweiz

  • Ich war am letzten Freitag beim Strassenverkehrsamt, das war der blanke Horror.

    Bin mit dem Vorführen trotz sämtlichen TÜV Gutachten nicht durchgekommen, da die CH-Zusatzblätter fehlen. Und genau das ist

    das Problem hier in der Schweiz. Es wird keine geben, weil die Teile alle aus Deutschland kommen und diese in der Schweiz noch keiner prüfen lassen hat, da es praktisch keine Jimnys auf der Strasse gibt. Ich habe nun Kontakt mit FAKT Sennwald aufgenommen, um die Papiere zu bekommen.


    Frage: kennt jemand hier im Forum CH-Jimnyfahrer die BFG 215/75/15 mit Spurverbreiterung 23 mm und die Eibachfedern Pro + 20 mm eingebaut und vorgeführt haben?


    Gruss Jörg

  • Die werden keine Deutschen TÜV-Gutachten anerkennen, -nur ABE`s.

    Und die bei FAKT wollen erst einmal ca. 250 CHF bevor die sich überhaupt erst einmal Deine Unterlagen anschauen.

    Ich hatte die gleichen Probleme in Liechtenstein.

    Bei meinem OME-Fahrwerk + 50 haben sie das Deutsche TÜV-Gutachten akzeptiert, -aber bei den Stahlflexbremsleitungen war dann Schlussmitlustig....

    Reifen werden in der Schweiz im Allgemeinen nicht eingetragen, -nur die Felgen.

    Wenn Du Dir also 6 Zoll Felgen eintragen lässt sollte das funktionieren.

    Am Besten aber immer vorher nachfragen....

  • Meine Werkstatt hat zu meinem Mann wegen seiner Tagfahrlichter ohne E-Nummer gemeint, dass Teile mit E-Nummern eigentlich keine Prüfung bei der MFK / Eintragung brauchen.

    Ist das so oder hat er damit nur die Lampen gemeint?

    (Das Tagfahrlicht ist nach Import eingebaut worden und nicht serienmässig, ist jedoch eingetragen, das hat er nur in dem Stapel EIntragungspapiere wohl übersehen)

  • Meine Werkstatt hat zu meinem Mann wegen seiner Tagfahrlichter ohne E-Nummer gemeint, dass Teile mit E-Nummern eigentlich keine Prüfung bei der MFK / Eintragung brauchen.

    Ist das so oder hat er damit nur die Lampen gemeint?

    (Das Tagfahrlicht ist nach Import eingebaut worden und nicht serienmässig, ist jedoch eingetragen, das hat er nur in dem Stapel EIntragungspapiere wohl übersehen)

    Die e-Nummer ist eine EU-weit gültige ABE!

    In der BRD war es früher so, das einige Teile eine KBA*-Nummer(*Kraftfahrtbundesamt) besassen und so die Prüfer & die Rennleitung nachsehen konnten, ob ein Teil (als Beispiel nenne ich hier mal das Windshield, die Scheibe bei Motorrädern von MRA usw. und dort ist dann früher eine KBA-Nr. in der Nähe des Firmenlogos) für ein bestimmtes Modell, für den Fall man hat keine Unterlagen dabei, eine Freigabe besitzt.

    Durch die Einführung der e-Nummern sind diese nationalen ABE's nun innerhalb der EU überall gültig und einige Länder außerhalb der EU wie die Schweiz akzeptieren ebenfalls diese EU-ABE's.


    Jedoch sind diese ABE's kein Freibrief!

    Bestes Beispiel sind hier die Austausch-Auspuffanlagen mit e-Nr. sind sie eigentlich legal, aber sobald bei einer Lärmmessung ein Wert (+6 Dba als Angabe in Fahrzeugschein) ermittelt wird, dann ist die ABE erloschen und die Anlage trotz e-Nummer illegal.


    Beispiel:

    Fahrzeugdokument: 80 Dba
    Austausch-Auspuff:
    >85 Dba legal
    Austausch-Auspuff: <86 Dba illegal
  • na, nehmen wir mal an, dass der Träger eine ABE hat:

    https://www.wild-land-drivers.de/shop/jimny/351/dachtraeger#


    Montage mit Bohrungen durch Karosserie + Befestigung am Rahmen hinten und vorn. was sagt dann deine Glaskugel zum Urteil des MFK?

  • Bei ABE und Co darf man auch nicht vergessen, dass die in aller Regel für den Anbau der Teile an ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug gelten.

    Mal aus reiner Neugier gefragt. Kann man ein umgebautes und in Deutschland zugelassenes Fahrzeug so wie es ist in die Schweiz importieren und dort zulassen oder müssen die Umbauten nochmal abgenommen werden?

  • Montage mit Bohrungen durch Karosserie + Befestigung am Rahmen hinten und vorn. was sagt dann deine Glaskugel zum Urteil des MFK?

    Mit ABE ja!

    Ohne ABE und nur Teilegutachten eher nein!


    Wenn du das Teil wirklich haben willst?

    Dann mein Tipp:

    Schau mal hier!

    Wenn eine davon in deiner Nähe ist, dann frage doch dort mal nach wie das aussieht.

    Am ehesten köderst du eine (für dich positive) Antwort mit der Aussage:

    "Wenn es keine Probleme mit der Eintragung gibt, dann würdest du bei dieser Werkstatt das Teil bestellen und einbauen lassen!"

  • Bei ABE und Co darf man auch nicht vergessen, dass die in aller Regel für den Anbau der Teile an ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug gelten.

    Mal aus reiner Neugier gefragt. Kann man ein umgebautes und in Deutschland zugelassenes Fahrzeug so wie es ist in die Schweiz importieren und dort zulassen oder müssen die Umbauten nochmal abgenommen werden?

    Nein, kann man nicht. Ein Bekannter hat das mit seinem Golf 1 versucht, hat hinten auf Scheibenbremse umgebaut, in den deutschen Papieren alles eingetragen. Bei der Vorführung hieß es dann "Das gab es so nicht ab Werk, keine Zulassung." Er hat das Glück dass er aus Laufenburg/Baden kommt und in Laufenburg/Schweiz wohnt, jetzt steht der 1er eben bei den Eltern...

    Mehr Grip bringt auch bessere Bodenhaftung mit sich!

  • Das ging auch nicht zwischen Deutschland und Österreich. Wobei die in Deutschland genehmigten Änderungen dann in Österreich ziemlich problemlos genehmigt wurden, aber eben noch einmal zu genehmigen waren.

  • Bei ABE und Co darf man auch nicht vergessen, dass die in aller Regel für den Anbau der Teile an ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug gelten.

    Das heißt genau genommen darf man nur *ein* Teil mit ABE montieren, weil danach der Serienzustand nicht mehr gegeben ist?


    flo

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    Spielwiese: Hohenloher Ebene im Kreis SHA und KÜN

  • Das heißt genau genommen darf man nur *ein* Teil mit ABE montieren, weil danach der Serienzustand nicht mehr gegeben ist?

    Man darf schon mehrere Teile mit ABE verbauen, aber man muss da auf ein Details achten!

    Es darf kein Teil mit ABE an ein mit ABE versehenes Teil anbauen.


    Wenn ich an einem Auto den Auspuff gegen einen Sportauspuff-Anlage tausche und darüber hinaus noch Spoiler, sowie andere Felgen mit geänderter Reifengröße anbringe ist dies legal.


    Anders sieht es aus, wenn man neben Sportauspuff auch noch einen Sport-Luftfilter und Chip-Tuning verbaue!

    Weil hier ja auch eine Leistungssteigerung erzielt werden soll muss diese von TÜV & Co. abgenommen werden, da sich ja im günstigsten Fall eine Leistungsteigerung ergibt, welche eine Korrektur der Fahrzeugpapiere unumgänglich macht um nicht Zulassung & Versicherungsschutz zu verlieren.

  • Bei ABE und Co darf man auch nicht vergessen, dass die in aller Regel für den Anbau der Teile an ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug gelten.

    Das heißt genau genommen darf man nur *ein* Teil mit ABE montieren, weil danach der Serienzustand nicht mehr gegeben ist?


    flo

    Wo steht das denn so drin?

    Wenn z.B. ein Frontspoiler und ein Heckspoiler und noch Seitenschweller, alle mit E-Nr. und für dieses serienmäßige Fahrzeug freigegeben sind, dann dürfen die sehr wohl auch alle montiert werden, da der Serienzustand mit solchen Änderungen ja nicht verloren geht.

    Würde durch den Anbau dieser Teile der Serienzustand verloren gehen, dann hätten diese Teile keine E-Nr. bekommen und müssten dann mit Teilegutachten oder Einzelabnahme eingetragen werden.;)

  • Alle E-Nummern Bauteile müssen im Zusammenhang harmonieren, egal welche Bauteile. Z.B.: Auspuffanlage *E* und Luftfilter *E* - nicht zulässig - nur das eine oder andere, genauso bei Spoilern - alle 3 (Seiten-, Heck- und Frontspoiler alle mit *e* Nummer aber von verschiedenen Herstellern -geht nicht.

    Sind jedoch alle 3 Spoiler von einem Hersteller und in Verbindung miteinander geprüft ist das in Ordnung.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Alles, egal was, was am Fahrzeug angebaut wird muss miteinander harmonieren, passen oder abgestimmt sein. *E* Nummer hin oder her.... ;)

  • Wo steht das denn so drin?

    Wenn z.B. ein Frontspoiler und ein Heckspoiler und noch Seitenschweller, alle mit E-Nr. und für dieses serienmäßige Fahrzeug freigegeben sind, dann dürfen die sehr wohl auch alle montiert werden, da der Serienzustand mit solchen Änderungen ja nicht verloren geht.

    Würde durch den Anbau dieser Teile der Serienzustand verloren gehen, dann hätten diese Teile keine E-Nr. bekommen und müssten dann mit Teilegutachten oder Einzelabnahme eingetragen werden.;)


    Das stand in allen ABE, mit denen ich bisher zu tun hatte. Ich habe gerade eine von einen Motorrad-Federbein zur Hand, da steht z.B:

    Gegen die Erteilung der ABE nach §22 STVZO betehen bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der Krafträder keine technischen Bedenken.
    Im Umkehrschluss muss bei nicht serienmäßiger Ausstattung geprüft und bescheinigt werden, ob die Teile harmonieren. Selbstverständlich ght der Serienzustand verloren, wenn ein Serienteil durch ein nicht baugleiches Zubehörteil ersetzt wird oder zusätzliche Teile, die der Hersteller nicht vorgesehen hat, angebaut werden. Man kann verschiedene Teile zusammen anbauen, sich dann aber nicht auf die ABE verlassen.

  • Ok dann sprechen wir evtl. aneinander vorbei?:/


    Ich hatte mich auf zusätzliche Anbauteile bezogen, wie z.B. Spoiler oder Dachgepäckträger. Dabei wird kein serienmäßig vorhandenes Teil abgebaut und ein anderes Zubehörteil dafür angebaut. Somit ist das Fahrzeug nach Anbau dieser Teile ansonsten immer noch serienmäßig ausgerüstet.


    Wenn ich aber ein original Federbein gegen ein anderes, z.B. kürzeres aus dem Zubehör, ersetze dann ist das Fahrzeug danach nicht mehr serienmäßig ausgerüstet.


    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?:/

  • Wenn ich aber ein original Federbein gegen ein anderes, z.B. kürzeres aus dem Zubehör, ersetze dann ist das Fahrzeug danach nicht mehr serienmäßig ausgerüstet.


    Oder habe ich da etwas falsch verstanden? :/

    Beispiel Motorrad:

    Das Federbein mit Dämpfer muss ausgetauscht werden.

    Man holt sich ein Federbein mit Dämpfer von Wilbers/Koni/WP/Öhlins, dieses ist in Druck-/Zugstufe & Federvorspannung einstellbar hat jedoch die selben Abmessungen wie das Originale. Da es aber nicht original, also vom Motorradhersteller, ist benötigt man eine TÜV-Abnahme oder eine ABE.


    In diesem Fall hat es eine ABE und bei einem Umfaller wird nun der Bremshebel verbogen.


    Nun steht man vor der Wahl einen neuen Hebel vom Hersteller oder einen Hebel aus dem Zubehörhandel zu holen. Der aus dem Zubehör hat eine ABE.


    Da am Bike schon der Dämpfer eine ABE besitzt, darf man nun den Hebel mit ABE aus dem Zubehör anbauen?

    Ja man darf!

    Denn der serienmäßige Zustand besagt das Bike hat einen Bremshebel.

    Die ABE besagt das Teil aus dem Zubehör wurde auf Materialfestigkeit & Einsetzbarkeit als Ersatz zum Originalteil geprüft und zugelassen.


    Eine zusätzliche TÜV-Abnahme ist nur erforderlich, wenn Eingriffe in Leistung und/oder Fahrwerksgeometrie den serienmäßigen Zustand verändert.


    Der Austausch von Teilen, die nur dieselbe Funktion übernehmen, aber keine Veränderungen bei Leistung und/oder Fahrwerksgeometrie vornehmen brauchen daher bei einer ABE keine TÜV-Abnahme.


    Beispiel Auto:

    Neue Felgen mit ABE und größere Reifen mit Freigabe ist erlaubt.

    Zusätzlich von Monroe/Wilbers/Koni/WP/Öhlins neue Dämpfer und Federn in Originalgröße mit ABE ist legal und keine TÜV-Abnahme notwendig.


    Neue Felgen mit ABE und größere Reifen mit Freigabe ist erlaubt.

    Zusätzlich von Monroe/Wilbers/Koni/WP/Öhlins neue Dämpfer und Federn in veränderter Größe mit ABE ist illegal und eine TÜV-Abnahme unbedingt notwendig, da hier der serienmäßige Zustand des Fahrzeuges verändert wurde.


    ACHTUNG:!::!::!:

    Es gibt auch Fälle, wo mit der Zeit eine ABE erlöschen kann!

    Beispiel:

    Austausch-Abgasabführungsablagen (Auspuff) werden mit einer ABE verkauft, heißt die Anlagen wurden geprüft und zugelassen.

    In den KFZ-Papieren ist ein bestimmter maximaler Lärmpegel (als Beipiel hier 80 dbA) angegeben.

    Jetzt wurde am Fahrzeug eine Zubehör-Anlage mit ABE verbaut. Dies ist legal, da der serienmäßige Zustand nicht verändert wird und die Leistungssteigerung im rechtlichen Rahmen, wo keine Änderunge in den Papieren notwendig ist, sich befindet und weitere Leistungssteigerungsmaßnahmen nicht vorgenommen wurden.

    Mit der Zeit verändert sich aufgrund von Verschleiß die Dämmung, wodurch der Austausch-Auspuff plötzlich einen Lärmpegel von 86 dbA erzeugt und ab diesem Zeitpunkt ist die ABE des Auspuffes erloschen!

    Denn der Gesetzgeber gestattet bei Austausch-Anlagen eine Differenz von 5 dbA.

    Heißt bei 80 dbA im Fahrzeugschein ist es bis 85 dbA inklusive des gesetzlichen Toleranz legal und ab 86 dbA ist die Anlage illegal!

    • Offizieller Beitrag

    Bei ABE und Co darf man auch nicht vergessen, dass die in aller Regel für den Anbau der Teile an ein ansonsten serienmäßiges Fahrzeug gelten.

    Das heißt genau genommen darf man nur *ein* Teil mit ABE montieren, weil danach der Serienzustand nicht mehr gegeben ist?


    flo


    So ist es ... z.B. die Anhängerkupplung mit EG-ABE ist eintragungsfrei. Nach dem Fahrwerkseinbau erlöscht die EG-ABE und man muss die Anhängerkupplung eintragen lassen. Mach nur fast keiner weil niemand dran denkt.

  • xenosch : gilt das in jedem Fall, oder nur, wenn eines vom anderen abhängt, also Höhe der AHK in Abhängigkeit von der Fahrwerkshöhe?


    Oder gilt dann, was in der ABE steht, z.B. " nach anbau der Federn ist die Höhe der AHK zu prüfen"?


    Ich habe zum Beispiel AHK und Personenschutzbügel, die haben keinerlei Einfluss aufeinander, also wäre TÜV doch Unsinn.


    Wobei es nicht heißen muss, dass Gesetze sinnvoll sind.


    Liebe Grüße