Toller Service vom Suzuki Dienstleister

  • Unter einem gewissen Reifenfülldruck verschlechtert sich das Fahrverhalten auf der Strasse, und da lässt man dann als Hersteller die Warnung los.

    Das ist der Sinn der Sache, und System darf wahrscheinlich gar nicht abschaltbar sein.

  • Die Frage wäre, ob das unter jeglichen Umständen so sein muß. Ich meine nämlich einmal gelesen zu haben, daß RDKS erst bei Geschwindigkeiten oberhalb von 40km/h aktiv sein muß. Da man im Gelände meist langsamer unterwegs ist wäre es schon machbar, das System unterhalb 40km/h abschaltbar zu machen. Es könnte sich ja ab 41km/h automatisch wieder zuschalten.

  • Hier wird über erfundene Probleme diskutiert!

    Im Gelände brauche ich keine Reifendruckkontrolle, da brauche ich Augen, Ohren, Gefühl und Verstand.

    Bisher musste ich noch niemals auf Feldwegen, Waldwegen, Rückegassen, Wiesen usw. den Luftdruck absenken. Und selbst wenn ich mal einen ganzen Tag in einem Offroadgelände mit geringem Reifendruck fahren würde, dann weiß ich das doch und brauche das doch nicht ins System zu programmieren.

    Bevor ich auf die öffentliche Straße fahre, muss ich ja sowieso den Druck wieder auf Standard erhöhen.

    RDKS ist sinnvoll um bei höheren Geschwindigkeiten Unfälle durch schleichende Plattfüße zu verhindern.

  • verschlechtert sich das Fahrverhalten auf der Strasse

    Es soll ja aber auch mal vorkommen, dass ein Geländewagen (ich hoffe wir sind uns einig, dass der Jimny einer ist) die Straße verlässt. Und im Gelände verschlechtert sich eben das Fahrverhalten mit zu viel Luft im Reifen.

  • Also ich weiß nicht wie sich die Reifendruckwarnung äußert,da mein FJ keine RDKS hat, aber wenn die Lampe tatsächlich blinkt würde mich das ganze auch nerven. Wenn die Lampe nur leuchtet kann man sicher drüber wegschauen

  • Also ich weiß nicht wie sich die Reifendruckwarnung äußert,da mein FJ keine RDKS hat, aber wenn die Lampe tatsächlich blinkt würde mich das ganze auch nerven. Wenn die Lampe nur leuchtet kann man sicher drüber wegschauen

    Beim GJott leuchtet die kleine Warnlampe und zusätzlich leuchtet das Display zwischen Tacho und Drehzahlmesser, bzw. blinkt da die Anzeige mal die rote Warnung über niedrigen Druck und dann im Wechsel dort in Gelb/Orange die Drücke der Reifen anzeigt. Zusätzlich steigt mit der gefahrenen Geschwindigkeit der Wechsel zwischen den Meldungen.

  • verschlechtert sich das Fahrverhalten auf der Strasse

    Es soll ja aber auch mal vorkommen, dass ein Geländewagen (ich hoffe wir sind uns einig, dass der Jimny einer ist) die Straße verlässt. Und im Gelände verschlechtert sich eben das Fahrverhalten mit zu viel Luft im Reifen.

    Der Hersteller geht vom "dümmsten anzunehmenden User" ausgehen, der mit 0,8 Bar in den Reifen und ohne Warnung im Display, wieder auf die Strasse fährt und aus der Kurve fliegt. Deshalb ist das Fahrverhalten auf der Strasse für solche Einstellungen massgebend.

  • Die Frage wäre, ob das unter jeglichen Umständen so sein muß. Ich meine nämlich einmal gelesen zu haben, daß RDKS erst bei Geschwindigkeiten oberhalb von 40km/h aktiv sein muß. Da man im Gelände meist langsamer unterwegs ist wäre es schon machbar, das System unterhalb 40km/h abschaltbar zu machen. Es könnte sich ja ab 41km/h automatisch wieder zuschalten.

    Man könnte es ja so wie beim ESP schalten, wenn man 4L einschaltet würde die Warnung des RDKS ausgeschaltet und ab 40 Km/h schaltet sich die Warnung des RDKS wieder automatisch ein.;)

  • Was macht S wenn mal wirklich eine schwierige Frage auftaucht? Oder gibt es dies in deren Horizont nicht?

    Dann verweist man den Kunden zur nächsten Werkstatt und deren geschultem Fachpersonal.


    Ferndiagnosen sind immer schlecht.


    Ich könnte die ja auch mal fragen wieviel Gramm Platin mein Kat enthält......

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Dann verweist man den Kunden zur nächsten Werkstatt und deren geschultem Fachpersonal.

    Was passiert wenn einen die Werkstatt an die Servicehotline oder den Kundenservice verweist?

    Dann fährt man zur nächsten kompetenten Werkstatt.


    Der Meister der Werkstatt wird wohl mehr Ahnung haben als die Fuzzis an der Hotline die Rechts von Linksgewinde nicht unterscheiden können.


    Reifenbreite und Verbrauch können sie dir mitteilen sofern im Prospekt angegeben.;)

    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • Kai hatte eine klare Frage an Suzuki gestellt, diese hätte man mit zwei, drei aussagekräftigen Sätzen beantworten können. Stattdessen nur Gesülze ohne Gehalt. Dann kann man sich eine "Hotline" auch sparen wenn da entweder nur Bots oder Saisonaushilfskräfte aus dem Bereich "Spargel und Gurke" sitzen. (Meine Meinung).

  • Spargel und Gurke

    Hier mal nicht unser jutet ostdeutschet Jemüse unter den Scheffel stellen! ;)

    LG
    Man hat mich nicht gefragt, ob ich geboren werden will, jetzt will ich auch nicht, dass man mir sagt, wie ich leben soll.
    (Udo Lindenberg in "Das Gesetz")

  • Nein, war nicht meine Absicht. Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daße es u.U. vorteilhaft sein kann, wenn bei der Hotline eines Automobilunternehmens auch Leute sitzen, welche ein wenig Ahnung von den Produkten ihres Arbeitgebers haben.

  • Dann verweist man den Kunden zur nächsten Werkstatt und deren geschultem Fachpersonal.

    Was passiert wenn einen die Werkstatt an die Servicehotline oder den Kundenservice verweist?

    Dann erlaubt sich jemand einen schlechten Scherz. Die Hotline ist ein Dienstleister, der von Suzuki nur das Fahrerhandbuch und Geld für die Kundenfirewall bekommt. Die Techniker in Bensheim, sofern noch nicht eingespart beantworten nur sog. Tickets (Anfragen ) der Händler und werden

    nach der Anzahl der Tickets bewertet. Technische Änderungen und Umbauten werden vom Hersteller nicht kommentiert oder bewertet, da sie schlicht nicht bekannt sind oder erprobt werden. Dazu ist auch nur Japan berechtigt. Was die RDKS Sache angeht, ist es auch die liebe EU die bestimmte Systeme vorschreibt und die dürfen nicht deaktivierbar sein. Was wäre wenn du mit reduziertem Luftdruck mit 150 über die Bahn fährst weil du es vergessen hast.

    Mein Tip sprecht mit eurem Händler, der hat auch mal die Möglichkeit bei einer Schulung oder einem Meeting mal auf dem kleinen Dienstweg was zu erfahren Und ansonsten sind Japaner nicht gewillt irgend etwas was nicht 300.000 KM im Testcenter erprobt wurde freizugeben. Ist leider so, habe ich selbst schon oft erlebt. Die verstehen noch nicht einmal, warum man eine solche Frage stellt.

  • Als ich jetzt zuletzt bei meinem Freundlichen für eine Absprache bezüglich meiner Zusatzwünsche, die im Rahmen der ersten Jahres-Inspektion erfüllt werden sollen war.

    Da habe ich das Thema RDKS mal angesprochen und darauf hingewiesen, dass die Fehlermeldung-Beseitigung nicht in der Bedienungsanleitung drin steht und es so aussähe als ob jeder Hersteller (Beispiel VW, dort muss man im Fahrzeugmenue die Beseitigung des Fehlers zum Abschalten aktiv bestätigen) dies auf andere Art & Weise löst.

    Daraufhin erhielt ich die Info, dass das RDKS bei Suzuki je nach Einstellung (Komfort- oder Last-Modus im Untermenue TPMS) bei 0,2 - 0,3 bar unterhalb der dort ab Werk einprogrammierten Daten (siehe Aufkleber an der B-Säule Fahrerseite) den Alarm anzeigt.

    Zur Abschaltung muss dann mindestens auf diesen Druck aufgefüllt werden.


    Für das Entfernen der Fehlermeldung im Steuergerät reicht dann ein Dongle und eine APP (z. B. SZ Viewer AT).

  • Was passiert wenn einen die Werkstatt an die Servicehotline oder den Kundenservice verweist?

    Dann erlaubt sich jemand einen schlechten Scherz. Die Hotline ist ein Dienstleister, der von Suzuki nur das Fahrerhandbuch und Geld für die Kundenfirewall bekommt. Die Techniker in Bensheim, sofern noch nicht eingespart beantworten nur sog. Tickets (Anfragen ) der Händler und werden

    nach der Anzahl der Tickets bewertet. Technische Änderungen und Umbauten werden vom Hersteller nicht kommentiert oder bewertet, da sie schlicht nicht bekannt sind oder erprobt werden. Dazu ist auch nur Japan berechtigt. Was die RDKS Sache angeht, ist es auch die liebe EU die bestimmte Systeme vorschreibt und die dürfen nicht deaktivierbar sein. Was wäre wenn du mit reduziertem Luftdruck mit 150 über die Bahn fährst weil du es vergessen hast.

    Mein Tip sprecht mit eurem Händler, der hat auch mal die Möglichkeit bei einer Schulung oder einem Meeting mal auf dem kleinen Dienstweg was zu erfahren Und ansonsten sind Japaner nicht gewillt irgend etwas was nicht 300.000 KM im Testcenter erprobt wurde freizugeben. Ist leider so, habe ich selbst schon oft erlebt. Die verstehen noch nicht einmal, warum man eine solche Frage stellt.

    Kann man verstehen, muss man aber nicht!


    Ich kenne den Fall von einem Ford Escort XR3.

    Dort wollte ein Halter seinen Wagen so tief wie möglich tiefer legen.

    Dafür fragte er unter der Angabe alles was damals zu bekommen war reichte ihm nicht aus und deshalb wollte er von Ford wissen, was ist maximal machbar in Sachen Tieferlegung und welche Rad-Reifen-Kombination dürfte dabei verwendet werden, sowie welche Arbeiten an der Karosserie notwendig seien.

    Von Ford erhielt er dann eine Antwort,

    wo aufgelistet worden war was an Tieferlegung machbar sei

    und mit welchen Radkombinationen

    und ob an den Kotflügeln nichts gemacht, ausgebördelt oder gar ausgeschnitten und neu geformt werden muss.

    Ford teilte auch explizit darauf hin, dass die nicht durch ABE's abgedeckten Möglichkeiten jedoch unbedingt vom TÜV geprüft und abgenommen werden müssten, da ihre Angaben lediglich das maximal Machbare aufzeigen, aber keine Herstellerfreigabe sei.

    Dieser XR3 war dann lange Zeit mit TÜV-Segen das tiefste Auto von der Bodenfreiheit in Deutschland.


    Das damalige Schreiben von Ford hatte ich 1990 selber mal durchlesen dürfen.

  • Ja, die gute alte Zeit. Das war 90 und der Hersteller vor Ort und die Techniker wahrscheinlich angefressene Vollgastiere.

    Die sind aber leider alle schon im Ruhestand oder so oft abgemahnt das die auch nichts mehr rausgeben.

    Und vor allem es waren keine J A P A N E R. Was die machen ist haltbar und relativ günstig, zumindest in der Herstellung.

    Aber sonst verstehen die die Langnasen kein bisschen.

  • Geänderte Produkthaftungsgesetze tun ein übriges! Kein Hersteller wird irgendwas freigeben oder mitteilen, was nicht zu 1000% geprüft hieb- und stichfest ist. Von daher kann ich die Haltung von Suzuki verstehen.



    Zitat: "Aber sonst verstehen die die Langnasen kein bisschen."


    Da wär ich mir allerdings nicht so sicher, Japan hat eine riesige Tuning-Szene. Aber dafür werden die OEM`s sicherlich keine Aussagen in irgendeine Richtung treffen.