Wartezimmer Jimny Nutzfahrzeug

  • Trennwandthema....ich glaube nicht, das hier irgendjemand auch nur mit annähernder Sicherheit sagen kann, wie ein Gericht entscheidet, wenn ein schwerer Unfall verursacht wird und jemand klagt darauf, das das Fahrzeug "ohne Trenngitter" ohne die N1 ABE bewegt wurde, etwas von hinten nach vorne gefallen ist beim abbremsen und durch diese Ablenkung z.B. die Kinder auf dem Zebrastreifen überfahren wurden...mir wäre das ehrlich gesagt zu heiss, es einfach auszubauen selbst wenn irgendein Prüfer sagt, ja nimm es raus...schriftlich wird das keiner machen.

  • 1. Homologation.

    Glaubt hier irgendwer, dass es den Jimny noch geben würde, wenn eine neue Homologaton in der EU nötig gewesen wäre?

    Es gab nur eine Umschlüsselung wegen der neuen Abgasvorschriften.


    2. Ladungssicherung.

    Lasi gilt für alle Fahrzeuge und somit ist Lasi auch durch ein Gepäcknetz gewährleistet.

    Man lege also ein Gepäcknetz ins Fahrzeug.


    3. EU-Recht.

    EU-Recht geht vor Länderrecht und hier geht es um EU-Recht. Das gilt übrigens auch für Österreich und Schweiz.

  • Ich werde am 10 Juni Berichten, da werden die neue Reifen montiert BFG AT 215 75 auf die Originalfelgen, danach zum TÜV ohne Trenngitter, mal sehen ob die was monieren.

  • Wie es heute ist weiß ich nicht genau aber vor nicht all zu langer Zeit war es so:

    Ein Fahrzeug welches auf LKW umgeschrieben wurde musste bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    1. Die Ladefläche musste größer als der Fahrgastraum sein.

    2. Es muss eine feste Trennung zwischen Fahrer und Ladung verbaut sein.

    Somit wäre eine Neupositionierung oder gar die Entfernung des Gitters nicht zulässig.

    Mein T3 Doka habe ich vor vielen Jahren auf LKW umschreiben lassen, da musste ich sogar die hinteren Sitze aus der Doppelkabine entfernen.

    Mein Schwiegervater hat einen Nissan Navara, diesen hat er ebenfalls auf LKW umschreiben lassen. Ging aber nur weil er das Model mit den Notsitzen hinten hat, hätte er den Navara mit vollwertigen Sitzen hinten, wäre eine Zulassung als LKW nicht möglich gewesen.

    Also Vorsicht bei der Entfernung oder Positionierung des Gitter.

  • Ich werde am 10 Juni Berichten, da werden die neue Reifen montiert BFG AT 215 75 auf die Originalfelgen, danach zum TÜV ohne Trenngitter, mal sehen ob die was monieren.

    Naja, wirklich aussagekräftig wäre das nur, wenn du explizit darauf hinweist. Ansonsten bleibt das nur ein "mal schauen ob sie es bemerken"...

  • Hmmm das ist doof mit Trennwand, dann fahr ich lieber weiter mit dem alten FJ oder ich finde später mal einen gebrauchten GJ . Die neuen sind mir zu teuer...

    Mal eine GANZ doofe frage... geht das FJ mit einen GJ Jimny Motor umbau?...wenn ja wäre das interessant. Oder auch nicht erlaubt ? =O

  • Ob die ABE, nach dem Ausbau des Trenngitters (keine Trennwand), wirklich erlischt oder nicht, spielt explizit erst dann eine Rolle, wenn jemand durch eine verrutschte Ladung zu Schaden kommt. Es heißt ja auch, sollte die Trennwand entfernt bzw. nicht vorhanden sein, so ist die Ladung anderweitig zu sichern. Bei einem Verkehrsunfall ist es erst einmal nebensächlich, wenn alles andere korrekt ist. Ich habe ihm die Vorfahrt genommen aber keine Schuld, weil er kein Trenngitter hat und somit sein Auto keine ABE, zählt nicht. Wir sind nicht in den USA. Im EU-Recht wird jedes einzeln behandelt und verhandelt.

  • (...)

    Mal eine GANZ doofe frage... geht das FJ mit einen GJ Jimny Motor umbau?...wenn ja wäre das interessant. Oder auch nicht erlaubt ? =O

    machbar ist vieles - es bleibt lediglich die Frage um welchen Preis 🤔🤔🤔


    dabei frage ich mich, was daran allerdings interessant sein sollte 😇😜

  • Ich glaube nicht, dass durch das verändern oder entfernen des Gitters die Betriebserlaubnis erlischt.

    Die Vorgabe Trenngitter oder nicht ist doch in erster Linie eine Vorgabe der Finanzbehörden:


    Bis 2012 konnten die Finanzbehörden selbst entscheiden ob sie ein Fahrzeug als PKW oder LKW besteuern:

    Urteil Besteuerung Land Rover Defender 2011

    Defender Crew Cab Pick Up wird als PKW besteuert

    So konnte es also sein, dass ein Fahrzeug der Klasse N1 doch als PKW besteuert wurde.


    Damals wäre es wohl schwierig bis unmöglich gewesen einen Jimny HJ als LKW besteuern zu lassen.


    Seit 12.12.2012 müssen sich die Finanzbehörden an die Fahrzeugklasse in den Papieren halten:

    Besteuerung von Fahrzeugen

    Da der HJ laut Fahrzeugschein als N1 klassifiziert wird dürfte die Sache also klar sein.


    Das ein Fahrzeug der Klasse N1 aus Sicht der Zulassungsbehörden zwingend über ein Trenngitter verfügen muss konnte ich nirgends nachlesen...

    Wer mehr weiß soll doch bitte den entsprechenden Paragraph hier posten :/

  • So wie der Trennwand von Suzuki ist, ist es gar nicht möglich richtig gut zu sitzen. wenn es nicht erlaubt ist werde ich die Aufhängung umbauen.

  • (...)

    Mal eine GANZ doofe frage... geht das FJ mit einen GJ Jimny Motor umbau?...wenn ja wäre das interessant. Oder auch nicht erlaubt ? =O

    machbar ist vieles - es bleibt lediglich die Frage um welchen Preis 🤔🤔🤔


    dabei frage ich mich, was daran allerdings interessant sein sollte 😇😜

    Wird nicht billig sein. Sponsor ist meine Freundin :und_weg::lol:

    • Offizieller Beitrag

    ...

    Mal eine GANZ doofe frage... geht das FJ mit einen GJ Jimny Motor umbau?...wenn ja wäre das interessant. Oder auch nicht erlaubt ? =O


    Was erhoffst du dir dadurch?

    Der Umbau dürfte in keinem Preis-Leistungs-Verhältnis stehen das sich lohnt.


    Für den FJ gibt es einige "einfache" Möglichkeiten ohne gravierende Komplettumbauten an Motoraufhängung, Getriebe oder Motorsteuerung.

    Von 1.3 auf 1.6 l ist ja auch schon was.

  • ...

    Seit 12.12.2012 müssen sich die Finanzbehörden an die Fahrzeugklasse in den Papieren halten:

    Besteuerung von Fahrzeugen

    Da der HJ laut Fahrzeugschein als N1 klassifiziert wird dürfte die Sache also klar sein.

    (...)

    Das scheint aber nicht immer automatisch zu funktionieren, zumindest was die Steuer angeht. Mein Ford Ranger (Extrakabine) ist laut Zulassung ein LKW (N1), trotzdem hatte man mir 2019 nach der Anmeldung (warum auch immer) gnadenlos die volle PKW Steuer aufgebrummt (fast 600€). Ich hatte dann Widerspruch eingelegt und wurde vom Zoll zum Vermessen eingeladen. Dann erst wurde die Sache korrigiert.

  • Es soll ja auch Menschen bei der Polizei geben, die auch gerne GJ fahren...ich persönlich kenne 3 davon.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich auch, das Polizisten, sich auch neben dem allgemeinen Wissen auch spezielles Wissen aneignen und das dann gezielt umsetzen...sollte also bekannt werden, das bei dem NFZ ein Gitter mit dem Abstand XY drin sein muss und man trifft zufällig denjenigen in einer Kontrolle, der das weiß...🤔

    Mir ging das bei 2 anderen Fahrzeugen in der Vergangenheit schon so, da hatte sich halt einer drauf eingeschossen und genau die Punkte kontrolliert, die gerne "abgeändert" wurden.


    Zur schwarzen Farbe...ich finde sie auch gut und habe schon so einige nicht GJ Fahrer gehört, die meinten, in schwarz sehe er dem MB "G° sehr ähnlich...also deutlich mehr wie in den anderen Farben.

  • Wenn ich will, dass mein Auto wie eine G Klasse aussieht, kauf ich eine. Mein Auto soll so aussehen, was es ist. Wie ein Jimny. Und da hat er gerade mit den Vorgängern aus den 70er große Ähnlichkeit, die fand ich schon als kleines Kind extrem gut. Zum Glück hat er weniger mit dem FJ gemein.

  • Wenn ich will, dass mein Auto wie eine G Klasse aussieht, kauf ich eine. Mein Auto soll so aussehen, was es ist. Wie ein Jimny. Und da hat er gerade mit den Vorgängern aus den 70er große Ähnlichkeit, die fand ich schon als kleines Kind extrem gut. Zum Glück hat er weniger mit dem FJ gemein.

    +1 versenkt!