Probleme mit Anhänger bei Führerscheinklasse "B"

  • Heute habe ich im TV ein Bericht gesehen wo die Autobahnpolizei gezielt zum Start der Urlaubssaison Gespanne kontrolliert hat.

    Da ist ein Familienvater mit einem "normalen" Mittelklassefahrzeug der Golf/Astra Klasse und einem Campinganhänger wie ihn auch viele im Forum besitzen, also Kofferanhänger mit Dachzelt in die Kontrolle geraten.

    Der Familienvater hatte auf einmal das Problem "fahren ohne Führerschein", da sein PKW und der Anhänger in Summe ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5t hatte. Der Familienvater gehörte der jüngeren Generation an und besitzt nur den Führerschein Klasse "B".

    Ich war da auch überrascht, aber die heutige Fahrzeuge werden immer schwerer und da steigt dann auch ruck zuck das zulässige Gesamtgewicht über 2t. Kommt dann ein Anhänger mit zulässigen 1,5t dran, übersteigt das Gespann die erlaubte Grenze von max. 3,5t.

    Da spielt es keine Rolle ob das Gespann tatsächlich gewogen, unter der 3,5t Grenze liegt.


    Dieses Problem kann beim Jimny der ja nur 1650kg Gesamtgewicht haben darf nicht passieren, aber es soll Menschen geben die ihren Hänger auch mal an andere Fahrzeuge hängen. Von da her empfehle ich allen die das Führerscheinproblem (Klasse B) haben, schaut in eure Papier was der PKW an max. Gesamtgewicht haben darf, bevor ihr ein ähnliches Problem bekommt.

  • Auf der Seite von Obi gibt es bei jeden dort angebotenen Anhänger in der Bildergalerie folgendes Bild:


    131464_8.jpg


    Auf diesem Bild wird die Anhängerregelung für Klasse B genau aufgezeigt.


    Achtung!

    Man sollte auf jeden Fall auch darauf achten, ob im Fahrzeugschein ein Limit angegeben ist!

    Denn es gibt Kombinationen wo das Maximum von 7,5 to. auf insgesamt z. B. 6 to. begrenzt ist, also wo der Anhänger 3,5 to. wiegen darf und das Zugfahrzeug selber maximal 3,5 to..

    Dann darf bei voller Ausschöpfung des zGg des Anhängers das Zugfahrzeug nur 2,5 to. auf die Waage bringen.

  • Das Problem gibts bei mir auf der Arbeit öfters mit den erheblich jüngeren Kollegen. Renault Megane oder MB Vito + Doppelachsanhänger und schon wird schwarz gefahren. Bezahlen mußte auch schon einer, Arbeitgeber wurde diesbezüglich extra zur Kasse gebeten!

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Ich Muss da dazu Leider sagen Habe Vor einigen Jahren den FS erst Nach der Umstellung her Auch gemacht und habe dann einige Jahre Später Dann BE leider unsre Bürokratie die immer in vielen Sachen negativ greif der mit Anhänger zu fahren oder 7,5 halb tonnen ist Sehr wichtig

  • Das Problem kommt schneller als man denkt.

    Beispiel Umzugshilfe, es wird nur Volumen gebraucht aber wenig Zuladung. Ein Zweiachsanhänger mit 3t zulGg. hinter einem PKW mit 750 kg zulässiger Anhängerlast ist kein Problem, solange auf die Beladung geachtet wird. Durch das zulässige Gesamtgewicht des Zuges wird da aber ein Fahrzeug der Klasse C1E draus.

    Was war das früher einfach...

  • Ich habe diesen Hinweis auch für die Herrschaften geschrieben, die sich ein "großen" Hänger wegen der Fläche/Volumen kaufen. Diese Hänger haben meist 1,5t zGG, wenn dann der Um/Ausbau erfolgt ist, würde ich den dann reisefertig bepackt wiegen und an eine evtl. Ablastung nachdenken.

    Jedes Kg welches nicht in den Papieren steht, kann helfen!


    Alternativ kann auch die günstige Erweiterung B96 oder dann der BE helfen.


    Anhängerführerschein B96
    Bei B96 handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B.
    www.adac.de

  • Ein Blick in die Fahrzeugpapiere ergibt auch bei gepimpten Sondermodellen erstaunliches!

    Voll ausgestatteten Fahrzeugen können schon mal tatsächlich auch Leer schwerer als die Werte in den Papieren sein. -Das ist bei vielen Mercedes und VW Modellen quasi ab Werk schon festzustellen-


    Das Fahrer mit Führerschein B die hinlegten Max Gewichte in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen haben erscheint mit typisch bürokratisch-deutsch. Ist es doch für die Praxis eigentlich nur ein Wunsch-Märchen!


    Neulich auf der A & A Messe wollte selbst der "Fachverkäufer" kein Wort dazu verlieren weshalb ein "Aufgelasteter Geländewagen" rein rechnerisch weit weniger "angehängt bekommen darf als das Serienmodell! .... bei fast keiner Auflastung wurde auch das Anpassen des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges mitverkauft!!

  • Das Problem kommt schneller als man denkt.

    Beispiel Umzugshilfe, es wird nur Volumen gebraucht aber wenig Zuladung. Ein Zweiachsanhänger mit 3t zulGg. hinter einem PKW mit 750 kg zulässiger Anhängerlast ist kein Problem, solange auf die Beladung geachtet wird. Durch das zulässige Gesamtgewicht des Zuges wird da aber ein Fahrzeug der Klasse C1E draus.

    Was war das früher einfach...

    Ja das ist Leider oft so auch in Unsre Branche Naja Gib es Genügen Schlagzeilen Drüber das Beste Finde ich immer die Pferde Halter Naja wo ich auch Wieder Arbeite das ist ne Sache Für sich

  • Das Problem kommt schneller als man denkt.

    Beispiel Umzugshilfe, es wird nur Volumen gebraucht aber wenig Zuladung. Ein Zweiachsanhänger mit 3t zulGg. hinter einem PKW mit 750 kg zulässiger Anhängerlast ist kein Problem, solange auf die Beladung geachtet wird. Durch das zulässige Gesamtgewicht des Zuges wird da aber ein Fahrzeug der Klasse C1E draus.

    Was war das früher einfach...

    Ja das ist Leider oft so auch in Unsre Branche Naja Gib es Genügen Schlagzeilen Drüber das Beste Finde ich immer die Pferde Halter Naja wo ich auch Wieder Arbeite das ist ne Sache Für sich

    Deswegen sollte man das Denken auch den Pferden überlassen. Die haben größere Köpfe dafür ^^

  • Ja das ist Leider oft so auch in Unsre Branche Naja Gib es Genügen Schlagzeilen Drüber das Beste Finde ich immer die Pferde Halter Naja wo ich auch Wieder Arbeite das ist ne Sache Für sich

    Deswegen sollte man das Denken auch den Pferden überlassen. Die haben größere Köpfe dafür ^^

    :aetsch: :aetsch: :aetsch: :maulkette: :maulkette: :aetsch: :aetsch: :aetsch: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

  • Neulich auf der A & A Messe wollte selbst der "Fachverkäufer" kein Wort dazu verlieren weshalb ein "Aufgelasteter Geländewagen" rein rechnerisch weit weniger "angehängt bekommen darf als das Serienmodell! .... bei fast keiner Auflastung wurde auch das Anpassen des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges mitverkauft!!

    In der Regel bleibt das max. Gespanngewicht gleich. Wenn also das Fahrzeug aufgelastet wird, verringert sich automatisch die Anhängelast.

  • Mir Fällt Heute ein wie ich die Führschein gemacht habe das uns erzählt worden ist das eine Pferde Frau sich ein spezielles Auto angeschafft hat die Kombi B und Ihr Anhänger Fahren darf

  • Neulich auf der A & A Messe wollte selbst der "Fachverkäufer" kein Wort dazu verlieren weshalb ein "Aufgelasteter Geländewagen" rein rechnerisch weit weniger "angehängt bekommen darf als das Serienmodell! .... bei fast keiner Auflastung wurde auch das Anpassen des zulässigen Gesamtgewichtes des Zuges mitverkauft!!

    Moin,


    muss man ja auch nicht. Früher standen überhaupt keine Zuggesamtgewichte in den Papieren, da wurde die Anhängelast einfach aufgelastet und man konnte dann eben soviel anhängen wie in den Papieren stand. Bleibt ja dann so wie es ist. Und wer sich damit mal beschäftigt kommt auch selber drauf das was hinten mehr passt unter Umständen vorne wegbleiben muss, und natürlich auch umgekehrt

    .

    Früher brauchteman auch auch nicht großartig rechnen weil man an selbst an große Geländewagen wie den Pajero das dranhängen könnte was die Zulässige Anhängelast hergab, waren bei Pajero 3,5t. Der Pajero selber aufgelastet auf 2810Kg und schon für man mit 6,3 t durch die Gegend.

    Ein Zuggesamtgewicht gab es nicht.


    Ich empfehle jedem der jetzt noch den Führerschein macht gleich die Klasse E mitzumachen, dann ist man zumindest die Rechnerei mit der Anhängergröße vorbei. Hat meine Tochter jetzt gemacht und hat knapp 600€ mehr bezahlt als nur für den "B" Schein.


    Weiterhin ist ja jetzt auch Umtauschzeit für diejenigen die noch den Grauen oder Rosa Lappen haben. Wer Klasse 3 hat sollte dann explizit darauf achten das danach C1E im Schein steht, das ist dann das Fahrzeug bis 7,5t mit dem eintsprechend großen Anhänger. Wer Klasse 2 hat muss zwingend bis zum 53 Lebensjahr die Gesundheitsprüfung machen und auf Karte umgetauscht haben, sonst ist der 2er weg. War bei mir so der Fall. Allerdings wäre das nur mal für ein richtig großes WoMo notwendig gewesen...jetzt darf es nur ein 7,5 Tonner werden.


    Gruß, Olaf

  • Offtopic, aber evtl. für den ein oder anderen interessant....


    Wer schon seinen grauen Lappen umgetauscht hat, bekommt automatisch ein Verfallsdatum für den großen LKW Führerschein, bis 50 darf man fahren, dann ruht der Führerschein maximal drei Jahre, wenn in der Zeit keine Verlängerung mit sen nötigen Unterlagen beantragt wird, verfällt der...

    Wer wie ich erst in den 90ern den gemacht hat, darf eh schon ewig alle fünf Jahre den Lappen neu beantragen.

    Ich mach das aber auch nur noch so lange, wie ich im aktiven Feuerwehrdienst bin, privat kann man ja so ein großes Vehikel eh nicht mehr bezahlen, wenn Diesel demnächst 2,50€/l kostet...

  • Offtopic, aber evtl. für den ein oder anderen interessant....


    Wer schon seinen grauen Lappen umgetauscht hat, bekommt automatisch ein Verfallsdatum für den großen LKW Führerschein, bis 50 darf man fahren, dann ruht der Führerschein maximal drei Jahre, wenn in der Zeit keine Verlängerung mit sen nötigen Unterlagen beantragt wird, verfällt der...

    Wer wie ich erst in den 90ern den gemacht hat, darf eh schon ewig alle fünf Jahre den Lappen neu beantragen.

    Ich mach das aber auch nur noch so lange, wie ich im aktiven Feuerwehrdienst bin, privat kann man ja so ein großes Vehikel eh nicht mehr bezahlen, wenn Diesel demnächst 2,50€/l kostet...

    Da bin ich auch Gespannt wie das mit der Landwirtschaft und Forst und Co weiter geht auch die LKWs usw.

  • Moin,

    blöd nur wenn die Kontrolleure lesen können und auf dem Blechschild mit der Fahrgestellnummer im Motorraum eben dann doch im Klartext das zulässige Gesamtgewicht es Gespanns da drauf steht.

    Ob man früher das nicht lesen wollte oder eben die Kontrolle des Güterverkehrs mittlerweile doch sehr intensiv ist .... wem die Kelle winkt hat dann echt was zu befürchten. Womöglich heutzutage schon an manchen Autobahnabschnitten sehr häufige Kontrollen die Regel.

    Gruß Claus


    ob´s früher mal besser war? egal!

  • Ich empfehle jedem der jetzt noch den Führerschein macht gleich die Klasse E mitzumachen, dann ist man zumindest die Rechnerei mit der Anhängergröße vorbei. Hat meine Tochter jetzt gemacht und hat knapp 600€ mehr bezahlt als nur für den "B" Schein.

    Den LKW Führerschein machte mein Sohn auch zu seinen Rettungs Sani zusätzlich. Leider hat weder die Feuerwehr noch ein anderer Verein da was dazu gezahlt. Denke das das auch nicht mehr zu erwarten ist. Bei der Bundeswehr gab es nur eine Quote und ich habe zugunsten eines Kameraden verzichtet welcher einen schlechteren Schulabschluß hatte.

    Der Schwank von wegen Deutschland födert das Ehrenamt hat mein Sohn dann auch zu spüren bekommen. Die Familienkasse unterstellt regelmäßig er habe mit den paar Wochen Rettungssani Kurs und dem LKW Führerschein sozusagen 2 abgeschlossene Berufsausbildungen Demzufolge nach möge er während seines Studiums an der Uni auf Kindergeld verzichten. Es nutzte auch nichts von wegen; er habe alle Vorraussetzungen seine Berufspläne würden ein Studium zwingend nahelegen. Mittlerweile muß er regelmäßig der Familienkasse Rede und Antwort stehen. "Berufswunsch: Astronaut" schreibt er regelmäßig in den Widerspruch rein.


    Gruß Claus