Dachträger Jimny FJ

  • Hallo Waldbaer,


    ich habe gerade mal nachgesehen, bei meinem Gollek-Umbau-FJ wurde durch Fa. Gollek absolut ALLES penibel eingetragen - der Horntools-Dachgepäckträger ist jedoch nicht dabei - also braucht der auch nicht eingetragen zu werden.


    Wie BlackCat auch schon richtig schrieb: "Normalerweise sind Dachträger Ladung und müssen nicht eingetragen sein.

    Sie sollten jedoch zum Fahrzeug passen und nach dem Anbringen müssen sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, das Zauberwort heißt Ladungssicherung und gilt nicht nur für die auf dem Träger transportierte Ladung."


    Falls Du eine Montageanleitung benötigst, die könntest Du von mir als pdf-Datei bekommen (obwohl der Anbau eigentlich selbsterklärend ist! ;) )

    Und natürlich habe ich auch das TGA für den DGT!


    Grüße aus Passade / Probstei

    Michael (mi_sy2002)

    Grüße aus Passade / Probstei
    Michael (mi_sy2002)

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  • Dachträger müssen nicht eingetragen werden

    Polo I (BJ 79), Mini (BJ 79), Innocenti Mini (BJ 75), Mini (BJ 82), Polo II Steilheck (BJ 86), Opel Ascona, Mini Metro, Mini Metro Sport, Polo II Steilheck (BJ 85), VW Caddy (BJ 2006), Mini BJ 96, Jimny Style FJ (BJ 2015)

    (wird noch aktualisiert :D :/ )


    Yamaha SR500 (2J4), Yamaha SR500 (48T), Yamaha XT500

  • Die österreicher sind - wenig überraschend - einen Ticken weniger TÜV-Hörig als die Deutschen wird kolportiert.. ^^ :D


    Ein Beispiel: O-Ton von der wirklich rennomierten Oldtimerwerkstätte Bernhard in Wien, die auch alte Würfeln liebevoll restauriert..: du willst die 215/75R15 General Grabber die wir dir bolzenzentriert auf die Dotzfelgen montiert haben echt eintragen lassen ?, Also ich die hab die auch und andere Freunde, die sind damit zum Öamtc, da passiert gar nix, fahr einfach hin und gut ist..

    Da war selbst ich überrascht.

    Ich bin aber gar nicht der Meinung von Kfz-Bernhard, ist lass mir das sicher eintragen, weil wenn ich einen wahnsinnigen depperten Bullen aufgable der mir Schwierigkeiten macht und bin grad am weg in die Sahara, kann ich da so nötig brauchen wie einen Kropf.


    zurück zum Dachträger.:

    ich hatte schon überlegt bei einem Eigenbau-Dachträger (12kg sind ein NoGo) die Stützen bei B und C-Säule genau anzulegen und die B und C-Säule mit einem 2,5mm Flacheisen zu verstärken (Punktschweißen, was bei mir geht, weil ich eh Saharabeige lackier außén..)

    Ich fürchte nur, das es mir z.b. bei einem unfreiwilligen Überschlag, das Zusatzblech trotzdem knickt, da es gegenüber Scherkräften hilflos ist.

    Nicht ohne Grund haben die Ralleys ihre Rohre drin...NoNa..

    Das geht mir aber zu weit..

    wenn ich mit den innen angepunkteten Zusatzstreiferln die dynamische Dachlast um 20kg erhöhen kann, reicht mir das auch schon..


    Was sagst du dazu BlackCat ?

    Mit dem Jimny in der Wüste triffst Du Dich selbst, oder Du triffst nichts.

  • Ganz so einfach ist das leider doch nicht.


    Ein Dachgepäckträger der "temporär" am Fahrzeug befestigt ist, gilt als Ladung, da eben nur temporär an der Regenrinne oder an den vorgesehene Dachträger befestigt.


    Wenn ein Dachkorb, wie beim FJ, die Reling ersetzt, ist hier nix mehr "temporär". Da kann sich die Fahrzeughöhe, Personen/Unfallschutz verändern und auch ein Gutachten zur Ladung/Traglast erforderlich werden.

    Stichwort: Der originale Zustand des Fahrzeugs wurde verändert.


    Ob die TÜV Prüfer allerdings bei einer normalen HU, so kleinlich sind, steht auf einem anderen Papier.

  • Moin Leute,

    da wir uns entschlossen haben, für unseren Jimny einen Dachträger anfertigen zu lassen, haben wir uns zur Eintragungsproblematik auch ein wenig schlau gemacht.

    Im Prinzip sind alle Träger, egal ob gekauft, oder selber gebaut, eintragungsfrei.

    Voraussetzungen sind nur, sie dürfen nicht über das Fahrzeug hinausragen und es müssen die originalen Verschraubungen genutzt werden. Es dürfen keine Löcher gebohrt werden.

    Wenn man die Reeling gegen einen Dachträger ersetzt und dabei die gleichen Verschraubungsmöglichkeiten nutzt, ist es immer noch eintragungsfrei.

    Es dürfen halt nur keine zusätzlichen Befestigungsmöglichkeiten an der Karosserie angebracht werden.

  • Dem Muss ich widersprechen. Mein Dachträger war auf dem Jimny montiert als ich die Höherlegung eingetragen habe, Die neue Höhenmessung war ohen den Dachträger zu erfolgen. Ich habe den Mensche dazu befragt, Muss nicht eingetragen und auch nicht mitgemessen werden ;)

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  • Bei der Eintragung meiner FJ-Höherlegung wurde die neue Höhe mit und ohne Dachträger eingetragen. Vorher standen da aber auch zwei Werte, mit und ohne Reling. Nachher halt mit und ohne Dachträger. Der Träger selber wurde nicht eingetragen.

  • Interessant. Wer fertigt den Träger für euch an? Und wie ist er konstruiert?

  • Moin Waldbaer ,

    Wir lassen den Träger in einer örtlichen Schlosserei anfertigen.

    Die haben die Aluprofile, welche ich haben wollte, für mich bestellt und schweißen nach meiner Anleitung alles zusammen.

    Aufgrund der Schlafproblematik mit der dazugehörigen Dachlast des Jimnys war der Entschluss zur Sonderanfertigung die einzig richtige Lösung für uns.

  • Moin Waldbaer ,

    Wir lassen den Träger in einer örtlichen Schlosserei anfertigen.

    Die haben die Aluprofile, welche ich haben wollte, für mich bestellt und schweißen nach meiner Anleitung alles zusammen.

    Aufgrund der Schlafproblematik mit der dazugehörigen Dachlast des Jimnys war der Entschluss zur Sonderanfertigung die einzig richtige Lösung für uns.

    Das fertige Produkt würde mich sehr interessieren. Vielleicht könntest du ja ein paar Bilder einstellen, wenn es soweit ist.

  • Hallo, falls noch jemand in dem Faden aktiv ist ;)


    Wie ist das bei den Dachträgen überhaupt mit TÜV/Eintragung? ICh schätze, bei dem Teil aus England wird kein Teilegutachten dabei sein?

    Oder muss man den Träger gar nicht eintragen lassen? :/

    Mein Horntools-Dachträger wurde - eigentlich versehentlich - eingetragen (war selbst nicht dabei, denn eigentlich ging es um die 215er Reifen) aber da ich das Gutachten von Horntools sicherheitshalber mitgegeben hatte, wurde der Träger eben gleich mit eingetragen. Warum eintragen? Laut Gutachten ändert sich Fahrzeugleergewicht (+25kg, wenn ich mich nicht irre) und die Höhe ändert sich natürlich auch. Und: Beim FJ wird er auf den Stehbolzen der Reling geschraubt (und nicht wie bei den neuen Modellen auf der Regenrinne). Das ist dann eher nicht Ladung, sondern schon fest verbautes Fahrzeugteil. Fest verbaut und eingetragen hat aber einen Vorteil: Der Träger ist nicht mehr Teil der Dachlast :saint:


    Markus

    Jimny FJ, Benzin, Schalter, EZ 01/2009: General Grabber AT³ in 215/75R15 auf Dotz Dakar 7x15 ET-12, SGS4x4 Unterfahrschutz vorne, ASFIR VTG-Schutz, Trekfinder: +25mm Progressiv + Lenkungsdämpfer, Horntools Dachträger groß, XTRONS Android-Doppel-DIN-Radio, 4-stufiger Wischer-Intervallschalter (Swift IV), u.v.a

    Gefolgt meist von einem CH-Armee-Anhänger, BJ. 1968, umgebaut auf Auflaufbremse und 255/75R15 auf Dotz Dakar 7x15 ET-12, 100km/h-Zulassung.

  • Jede Baugruppe, die mit einem Fahrzeug auf eine Weise verbunden wird, die dauerhaft angelegt ist, (nur mit Werkzeug zu entfernen z.B. Schraubenschlüssel) zählt als Bestandteil des Fahrzeugs (dauerhafte Veränderung) und stellt somit eine Veränderung dessen dar.

    Bedeutet dass die Betriebserlaubnis, durch den Anbau, bei buchstabengetreuer Auslegung erlischt. Also Betrieb ohne Erlaubnis.


    Es sei denn die Baugruppe wird durch den TÜV als Bestandteil der Betrieberlaubnis nachgetragen, nach Einzelprüfung etc. etc.

    oder

    die Baugruppe verfügt über eine allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers oder über eine euopäische Zulassungsnummer E-Nr.

    (was eigentlich bei einem Dachgepäckträger nicht sein kann, da sich die zumindest Fahrzeughöhe ändert)


    Alles was ohne Werkzeuge (vorrübergehende Installation) funktioniert, zählt als Ladungssicherung und gefährdet die Betriebserlaubnis nicht.

    Nimmst du eine Flügelmutter bist du ein Engel, nimmst du eine Sechskanntmutter bist du ein Teufel!


    So sind meine Informationen nach umfassender Recherche und einiger Diskussion mit dem TÜV

  • Genau so geht eine vorübergehende Ladungssicherung, nämlich werkzeuglos!

    Hier ist das Bundesamt für den Güterverkehr zuständig !

    Würde man den Felsen festkleben wäre es die Zulassungsstelle.


    Merke: In Deutschland macht als letzter ein Bürokrat das Licht aus, bevor die Welt untergeht.

  • Da sich das Dach im laufe der Fahrt an den Stein anpasst, würde ich schon fast von Formschlüssiger Ladungsicherung sprechen.

    Also Bundesamt, Güterverkehr. :)

    Da die hintere Sitzbank wegen dem Gurt (verschlossene Türen) nicht benutzt werden können, kann man ja Sprießen als Dachstützen verwenden.

    Aber wer kümmert sich um die Kratzer im Dachlack?

    Was noch auffällig ist, der hat wohl sehr straffe Federn. Weil so gut wie der noch "steht" ist schon beachtlich.

  • Guter Einwand, Ladungsicherung könnte immer besser sein.

    Kann ich ein Lied davon Singen, denn jeder Theoretiker, der mich kontrolliert, weiß es besser.

    :(

    Das Sprichwort stimmt, man kann es nicht richtig machen, aber meistens sind sie dann kulannt.

    Die Hauptsache, Sie haben einen Verbesserungsvorschlag gemacht. ^^

    Zur Federung, is halt kein Jimny. :lol:

  • Das BAG heisst inzwischen "Bundesamt für Logistik und Mobilität" = BALM . Die sind aber ausschliesslich für den gewerblichen Güterverkehr zuständig, nicht für Ladungssicherung bei Privattransporten. Man sollte den Fels also aus privaten Gründen und nicht gewerblich stehlen ... ;)


    Markus

    Jimny FJ, Benzin, Schalter, EZ 01/2009: General Grabber AT³ in 215/75R15 auf Dotz Dakar 7x15 ET-12, SGS4x4 Unterfahrschutz vorne, ASFIR VTG-Schutz, Trekfinder: +25mm Progressiv + Lenkungsdämpfer, Horntools Dachträger groß, XTRONS Android-Doppel-DIN-Radio, 4-stufiger Wischer-Intervallschalter (Swift IV), u.v.a

    Gefolgt meist von einem CH-Armee-Anhänger, BJ. 1968, umgebaut auf Auflaufbremse und 255/75R15 auf Dotz Dakar 7x15 ET-12, 100km/h-Zulassung.