TÜV -- wann sollte eine

  • Steht in der Abnahmebescheinigung,aber eigentlich unverzüglich...

    ...spätestens beim nächsten Besuch auf der Zulassung...

    ...nach 2 Jahren verfällt normalerweise die Abnahme...

  • mal eine frage,wenn der GJ ein z.b. 5cm. fahrwerk ,felgen ,reifen ,bremsleitungen bekommt,,wie lange hat man zeit das alles beim tüv eintragen zu lassen :?:

    Es ist Unverzüglich eintragen zu lassen.

    In den meisten Gutachten steht:


    "Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme.

    Durch die vorgenommene änderung erlischt diee Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglichdie gemäß § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

    Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teeilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung dervorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen."



    Nach diesen Umbauten hat somit die nächste Fahrt die man damit macht unmittelbar dort hin zu erfolgen.;)

  • Unverzüglich... :rtfm:


    aufdem schnellsten Weg, auf der Stelle, augenblicklich, direkt, eilends, flugs, geradewegs, im Nu, ohne Aufschub, prompt, schleunigst, schnellstens, sofort[ig], sogleich, unmittelbar; (gehoben) schleunig; (umgangssprachlich) postwendend; (umgangssprachlich scherzhaft) stante pede; (österreichisch salopp) stantape; (veraltend) alsbald, ungesäumt, unverweilt; (Papierdeutsch) alsbaldig; (besonders Papierdeutsch) umgehend...



    Gruß Pedant

  • Offensichtlich wirds bei den Zulassungsstellen auch unterschiedlich gehandhabt...

    ...ich hab im Jan. meinen Commander mit einer knapp 3 Jahre alten Prüfbescheinigung für grössere Räder verkauft...

    ...wurde bei der Ummeldung auf den neuen Besitzer problemlos in der Zul.besch./ Kfz-Schein geändert...

  • Kommt darauf an was der Prüfer in die Abnahmebescheinigung schreibt. Entweder "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich", dann gibt es auch keine Frist wann es verfallen kann. oder es steht in der Abnahmebescheinigung "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich", dann verfällt die Abnahmebescheinigung nach einer gewissen Zeit.;)

  • mal eine frage,wenn der GJ ein z.b. 5cm. fahrwerk ,felgen ,reifen ,bremsleitungen bekommt,,wie lange hat man zeit das alles beim tüv eintragen zu lassen :?:

    Theoretisch hast du unendlich Zeit...

    Die Strafe ist bei einer Minute nicht eingetragen und 5 Jahre nicht eingetragen bestimmt die selbe...


    :thumbdown:

  • Mir fällt hier gerade auf, daß über zwei unterschiedliche Dinge gesprochen wird.

    Wenn ich die ursprüngliche Frage richtig verstehe ging sie darum, wie schnell man nach technischen Veränderungen, die eine Abnahme erfordern, zu einer dafür kompetenten Prüfstelle fahren sollte. Da kann ich auch nur sagen schnellstmöglich. Denn sonst kann man z.B. im Falle eines Unfalls unter Umständen erheblichen Ärger (auch mit der eigenen Versicherung) bekommen.

    Die zweite Frage ist dann, wie schnell man nach einer durch geeignete Prüfstelle abgenommenen Veränderung zur Zulassungsstelle für Eintragung in die Fahrzeugpapiere fahren sollte. Da gibt es ein breiteres Spektrum je nach Art des Umbaus und hängt auch davon ab, was der Prüfer oder die Prüferin in das Abnahmegutachten geschrieben hat.

    Hinterm Horizont geht's weiter - und da fahren wir auch noch hin... ;)

  • Mit dem Umbau, der eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeupapiere erfordert, erlischt zunächst die Betriebserlaubnis. Der Eintrag in die Papiere ist daher keine Nebensächlichkeit, sondern damit wird die Betriebserlaubnis wieder erteilt. Man muss nun das Auto nicht stehen lassen, bis man einen Termin bei der Behörde bekommen hat, aber wer da in Monaten oder gar Jahren denkt, ist zu großzügig.

  • Das gilt auch für Österreich!

    Natürlich ist es hilfreich, die Terminbestätigung mitzuführen, hilft zumindest bei einer Kontrolle.

    Zu lange warten und trotzdem Fahren ist meiner Meinung nach schon im Bezug auf die Versicherung gefährlich, denn wenn die draufkommen, dass eigenlich das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bewegt wird, putzen die sich garantiert ab.

    Hauptkarre dzt.: Volvo XC60B4 Mild Hybrid Diesel - wegen der Langstrecken.. Mit ContiCrosscontact ATR

    Honda Transalp 750

  • Hier 'mal die Rechtslage dazu:


    Die Vorlage bzw. Meldepflicht bei der Straßenverkehrsbehörde richtet sich nach § 13 FZV:


    Link § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung



    "Unverzüglich" einzutragen sind nur erhebliche Veränderungen des Fahrzeuges, nämlich:

    • Änderung der Fahrzeugart
    • Änderung von Hubraum oder Leistung
    • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
    • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
    • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
    • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
    • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
    • Änderungen, die eine Veränderung der Abgas- oder Geräuschwerte zur Folge haben, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken.

    Ansonsten reicht es aus, die Änderungen dann einzutragen, wenn sich die Zulassungsbehörde "das nächste Mal mit der Zulassungsbescheinigung befasst". Das könnte unter Umständen erst bei einem Halterwechsel der Fall sein.


    Eine Spurverbreiterung z.B. löst damit keine unmittelbare Eintragungspflicht aus.

  • Eine Spurverbreiterung z.B. löst damit keine unmittelbare Eintragungspflicht aus.

    Ob das die PolizistInnen auch wissen... in beiden Ländern?

    Ich wurde auf der Fahrt zur Eintragung kontrolliert und war heilfroh, die Terminbestätigung gehabt zu haben.

    "Der ist ja höhergelegt und breiter.., und nix eingetragen, da hamma jetzt a Problem" Originalzitat... Er "glaubte" mir damals, daß ich direkt am Weg zum Eintragungstermin war.

    Und im Zweifelsfall lieber schneller eintragen lassen und es ist alles erledigt

    Hauptkarre dzt.: Volvo XC60B4 Mild Hybrid Diesel - wegen der Langstrecken.. Mit ContiCrosscontact ATR

    Honda Transalp 750

  • Es gilt letztlich das, was in der Prüf-/Anbaubescheinigung dazu vermerkt ist. Da steht entweder "keine Änderung der Fahrzeugpapiere notwendig", "unverzüglich" oder "bei nächster Befassung". Hier ging es konkret um Fahrwerkserhöhung, breitere Reifen etc. und damit emmissionsrelevante Teile. Der Gang zur Zulassungsstelle ist so schwer ja nicht. Wir können froh sein, dass solche Umbauten überhaupt noch mit halbwegs vertretbarem Aufwand möglich sind und keine Änderung der Besteuerung auslösen. Irgendwann kommt jemand drauf, dass nach Umbauten ein Abgastest durchzuführen ist und eine individuelle Steuerfestsetzung erfolgt, bzw. dass die Anbieter das für ihre Gutachten leisten müssen. :(

  • Ich hatte es irgendwo mal geschrieben und deswegen auch hier :


    Ihr gebt viel Kohle aus und wollt dann den Weg zur Zulassungsstelle sparen:/

    Dann kommt der Einwand : da bin ich ja einen halben Tag unterwegs;)

    Und:?: Wie lange habt Ihr auf den GJ, den Umbau,die Teile gewartet;)


    Nein, die Flachbalkenwischer für 4,99 vom Aldi, die Duftbäume oder was Euch sonst noch einfällt sind eintragungsfrei und werden auch bei mir nicht eingetragen.

  • In meiner Änderungsabnahme steht " Eine Berichtigung der FZ Papiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich"

    OME FW und Hofmann 23mm.

    Bis jetzt hatte ich noch nicht die Gelegenheit dazu, die entsprechenden Teilegutachten führe ich mit , ich mach mir da keinen Stress

    da der GJ den geltenden Vorschriften entspricht, Eile mit Weile.