Hallo GJottler & GJottlerinnen
Ich war heute bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln für einige Änderungen eintragen und um eine Umwidmung von M1 zu M1G vornehmen zu lassen.
Die Sachbearbeiterin hatte bezüglich der Umwidmung keine Ahnung, ob man zusätzlich zur Bescheinigung von Suzuki ein Abnahmegutachten von TÜV & Co., sowie eine neue EVB-Nummer benötigt.
Da auch ihre direkte Vorgesetzte es nicht wusste, wurde mir mitgeteilt man wolle den Leiter der Zulassungsstelle dazu befragen. Nach einiger Zeit kamen die Damen wieder und teilten mir mit, dass die Bescheinigung von Suzuki vollkommen ausreicht und man keine neue EVB-Nummer braucht.
Wer also seinen GJott zumindest in Köln umwidmen will benötigt nur die entsprechende Bescheinigung von Suzuki, sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I & II (alt Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief) und Personalausweis oder Reisepass, zum Bezahlen eine EC-Karte.
Zur Info:
Beide Zulassungsbescheinigungen müssen zur Umwidmung vorgelegt werden, da mit der Umwidmung neben einem neuen Fahrzeugschein auch ein neuer "Fahrzeugbrief" erstellt wird.
Für die zukünftigen HJottler gilt:
Eine Umwidmung auf N1G ist bei euch, sofern es nicht laut COC schon möglich ist, durch eine Bescheinigung von Suzuki auch möglich!
Hier ein Bild meiner neuen Zulassungsbescheinigung Teil I
Im violetten Quadrat seht ihr die erfolgte Umwidmung zu M1G