soweit ich das sehe sind die Emissionswerte beim NFZ die gleichen wie vorher, die Umrüstung auf NFZ erfolgte ja, um bei gleichbleibend hohen Abgaswerten eine Zulassung überhaupt noch zu ermöglichen. Insofern ist ein Umschlüsseln auf PKW eigentlich ausgeschlossen, weil er ja die zulässigen Werte übersteigt.
der CO2 Ausstoß beim GJ und beim HJ sind identisch. Ist ja der selbe Motor. 154g CO2 pro km beim Schalter.
2015 wurde ein Ziel für PKW von 130g CO2 pro km festgelegt -> als der GJ 2018 auf den Markt kam hat er also schon 24g CO2 pro km zu viel ausgestoßen.
Verkauft wurde er trotzdem. Nur musste Suzuki eben für jeden GJ eine Strafe bezahlen. -> weil 24g CO2 pro km zu viel.
2021 wurde der Wert bei PKW nun auf 95g CO2 pro km verschärft. -> für jeden ab 2021 verkauften Jimny PKW (GJ) müsste Suzuki also eine deutlich höhere Strafe bezahlen. 95g CO2 pro km -> 154g CO2 pro km hat er -> macht 59g CO2 pro km zu viel.
Jedes Gramm! über der 95g Marke kostet 95€ Strafe. 59g x 95€ = 5605€ Strafe pro Jimny PKW (GJ)
Deshalb sagt Suzuki: Der Jimny ist ab 2021 ein leichtes Nutzfahrzeug. Für diese gilt ab 2021 nämlich max. 147g CO2 pro km.
Suzuki zahlt also wieder Strafe. Aber eben nur für 7g CO2 pro km zu viel.
Um als Nfz klassifiziert zu werden muss der Jimny natürlich bestimmt Bedingungen erfüllen. Die dürften ja mittlerweile bekannt sein.
Die Einführung des HJ hat also hauptsächlich finanzielle Gründe.
Eine andere Baustelle ist die Abgasnorm (Euro-Norm z.B. Euro 6):
Die Euro-Norm setzt Grenzwerte für: Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (CnHm), sowie für Partikel.
Die Euro-Norm setzt keinen Grenzwert für Kohlenstoffdioxid (CO2)
Dafür gibt es die Richtlinien für den CO2 Ausstoß und die damit verbundenen Strafen (siehe oben).