Von M1 auf M1G.

  • Hi,


    eine Erhöhung der Anhängelast ist bei einer Begrenzung der Gesamtzugmasse meistens etwas einfacher. Soll alles schwerer werden dürfen, wird es wahrscheinlich nicht so einfach. Bei meinem alten Cruiser war ein Festigkeitsnachweis des Rahmens mit Dehnmessstreifen noch das geringste Problem....


    Gruß
    Gerhard

    Jimny 1.3 Comfort Automatik, Baujahr 2016

    • Offizieller Beitrag

    Sooo.... Wie versprochen hier die Rückmeldung zu meinem Date mit der Zulassungsstelle:


    Nach 2,5 std. Wartezeit war ich dran...
    Doch so einfach war's dann zunächst doch nicht.
    Warum?
    Der Sachbearbeiter sagte, er könne die Änderung auf M1G nicht machen, weil 1. die von Suzuki ausgefüllte zulassungsbescheingung Teil II (Brief) auch auf M1 ausgestellt sei und auch bei der von ihm versuchten Neuausstellung vom KBA auch nur eine datensatz mit M1 ausgeworfen werde. Den Verweis auf das CoC-Dokument und meine technischen Ausführungen, warum alle Voraussetzungen der in Anlage XXIVX Anhang II StVZO umgesetzten RiLi 2007/46 EG erfüllt seien und gerade deshalb ja M1G als Möglichkeit vom Hersteller auch schon im Serienzustand vorgesehen ist wollte/konnte er so nicht folgen. Er schlug mir daher zunächst vor mir eine entsprechende Begutachtung vom TÜV machen zu lassen. Nachdem ich ihm erklärte, dass ich wohl kaum 100,- EUR dafür bezahle, dass der TÜV mir sagt, was der Hersteller eh schon Bescheinigt, verwies er mich auf das KBA. Diese sollten mir bestätigen, dass mein fahrzeug auch ein M1G sei. Mit der Bestätigung könne ich dann zu seinem Chef gehen, der ab dem 09. wieder im Haus sei. Ich könne dann auch (das war ja ganz nett) direkt zum Schalter durchgehen.
    Wieder 1 Stunde weg....
    Ich bin dann raus, aber dachte mir: Nee, so ziehst Du jetzt nicht vondannen!


    Ich habe also kurzerhand das KBA angerufen und hatte eine wirklich sehr hilfsbereite und kompetente Dame an der Strippe. Sie hat sich Zeit genommen das Thema mit mir eine halbe Stunde durchzukauen und intensiv ihre Unterlagen geprüft.
    Fazit: Das KBA bestätigt die, von Suzuki scheinbar nicht in Anspruch genommene, Möglichkeit der Zulassung als M1G und erklärte auch, wie die Zulassungsstelle vorzugehen habe.
    Ich bat die Mitarbeiterin dann dies dem Sachbearbeiter bei der Zulassungstelle direkt zu sagen und sie erklärte sich dazu bereit.
    Ich also ganz dreist vorbei an allen und direkt wieder zum Sachbearbeiter, mit der Bitte umgehend das KBA anzurufen, dass ihm erklären würde, wie er was einzutragen habe.
    Zu meinem Glück rief er auch tatsächlich beim KBA an. Nachdem ihm alles erklärt wurde und er sich dies auch nochmal schriftlich per Mail vom KBA bestätigen hat lassen, war es nach insgesamt ca. 4,5 Stunden soweit:





    Meine Suze ist jetzt offiziell ein "richtiger" Geländewagen! :yay:



    Es kann also vor der nächsten HU ein bisschen entspannter mit ein paar Änderungen (z.B.: Einzelabnahme der verbauuten oder einer alternativen AHK) weitergehen...



    LG us Kölle

  • Könntest du nochmal genau die Vorteile (und eventuell Nachteile) des "Gs" auflisten?


    Gruss Jojo


    M1= fahrzeug zur personenbeförderung(wie alle autos)...


    das G steht für Geländefahrzeug...(was der Wagen ja ist, auch nach den Kriterien der Gesetze...)


    https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse


    hier entscheidender unterschied :
    ohne G= anhängelast 1,3 to gebremst.


    mit G= anhängelast 1,5 mal zulässiges gesammtgewicht= ca.1,5 tonnen jimny mal 1,5 =2,2tonnen...


    pkcologne kann also nun für die nächsten Touren in "Du bist Amtsschimmel-Deutschland" die 4,5 tonnen Aktenberge in nur zwo statt drei Touren zum Jeweiligen Bürokraten-quartier karren um einen Buchstaben zu bekommen, den man andernorts flux mit Bakschischbeschleunigung mit der Tippmaschine in 5 Minuten hinzugefügt hätte...:mrgreen:

    "Die Bewohner der Erde heißen Autos. Ihre Sklaven haben zwei Beine, müssen für sie arbeiten und sie pflegen. ..."

    • Offizieller Beitrag

    Mog73:
    Stimmt!
    ...aber leider nur theoretisch... Um die eine höhere Anhängelast zu erreichen, bedürfte es noch den entsprechenden Freigaben durch den Fahrzeughersteller und den Hersteller der AHK. Hier wird's eng, denke ich... Aber: Die vorgeschriebene Höhe des Kugelkopfes von 350mm - 420mm (im beladenen Zustand) gilt nicht für Fahrzeuge M1G. Es ist also leichter eine Einzelabnahme für die nach Höherlegung im Zweifel ungültige Typengenehmigung der AHK zu bekommen.
    Es gibt aber auch andere Unterschiede (ohne zu tief ins Thema zu steigen - dass würde wahrscheinliche Tage dauern und soweit ich das überblicken kann ist keiner von uns Fachmann genug dafür, um alles mit letzter Sicherheit zu beurteilen).


    Unsere Fahrzeuge besitzen keine EG-Typgenehmigung, weil sie nicht aus der EU kommen, aber sie und müssen den entsprechenden Anforderungen genügen. Das bescheinigt u.a das CoC-Dokument. Die genannten Richtlinien (z.B. 78/549/EWG - zu den Radabdeckungen) gelten mittlerweile nicht mehr in ihrer Ursprungsform. Da durch die EG-Typisierung zahlreiche Richtlinien in EU-Verordnungen überführt oder durch diese ersetzt wurden, entfällt eine Überführung in nationales Recht. Die EU-VO und ECE-R sind in jedem Mitgliedstaat der EU unmittbar geltendes Recht.
    Für Geländefahrzeuge gibt es diverse Vorschriften, die anders sind (z.B. auch Höhe und Anordnung des hinteren Unterfahrschutzes ECE R58.03 oder Anforderungen an Beleuchtung), aber seid mir nicht bös... Das kann ich unmöglich alles raussuchen...


    Ich wurde einfach von folgendem Gedanken getrieben:


    1. Ein Jimny ist kein SUV - Mein Würfel hat es sich also verdient sich auch offiziell Geländewagen nennen zu dürfen!
    2. Die Hoffnung leichter eine rechtskonforme AHK zu bekommen.
    3. Eventuell bei vielleicht irgendwann kommenden Umbauten an den Stoßfängern und Radläufen etwas mehr Spielraum zu haben.



    Ich habe das ohne Prüfung aller Rechtsvorschriften einfach instinktiv so gemacht. Sollte sich im Laufe der Zeit rausstellen, dass das Unsinn war oder gar eventuell zu Problemen fürht, werde ich gerne darüber berichten....




    LG us Kölle



    PS: Und Formular 38b nicht vergessen ;)
    PPS: Ich hoffe, ich habe hier nicht totalen Schwachsinn gecshrieben - ist echt komliziert...


    Pedant: irgendwie färbt das ab, aber wir sind da w e i t, w e i t von deinem Können entfernt ;)

  • hier entscheidender unterschied :
    ohne G= anhängelast 1,3 to gebremst.


    mit G= Anhängelast 1,5 mal zulässiges gesammtgewicht= ca.1,5 tonnen jimny mal 1,5 =2,2tonnen...


    Ich habe meinen Jimny ja kürzlich auch von M1 auf M1G ändern lassen. Mir ging es hauptsächlich darum, bei der anstehenden Höherlegung nicht wieder die Diskussion um die Höhe des Kugelkopfes der Anhängerkupplung führen zu müssen.


    Die theoretisch höhere Anhängelast wird durch derzeit 2 Faktoren begrenzt:


    a) die auf dem Typenschild des Jimny ausgewiesene maximale Zuggesamtmasse (tatsächliche Gewichte aus Zugfahrzeug und Anhänger) von 2.720 kg


    b) das Fehlen einer AHK am Markt, die die erforderliche zulässige Anhängelast auch aufweist. Mehr als 1.400 kg (AHK aus Tschechien, http://galia.sk/index.php?akc=…UZUKI&tp=Jimny&pp=&rv=98-) haben wir trotz Recherche mit mehreren Personen noch nicht auftreiben können.


    In verschiedenen Foren geistert noch die Aussage umher, dass es beim M1G Erleichterungen hinsichtlich der erforderlichen Radabdeckung gäbe, hierzu habe ich aber bisher auch keine Rechtsquelle auftun können.

  • Ah ja. Danke, alle Klarheiten beseitigt. Radabdeckung wäre eventuell interessant, aber mehr Anhängelast? Ich finde die 1,3t schon abenteuerlich genug. Aber ich will hier KEINE Diskussion diesbezüglich losbrechen, die gibt's bestimmt schon :D


    Gruss Jojo

    Mehr Grip bringt auch bessere Bodenhaftung mit sich!

    • Offizieller Beitrag

    Für die Radabdeckung gilt (das habe ich vorhin falsch geschrieben) noch immer bei typengenehmigten FzG M1 (auch den "standard" Jimnys die durch CoC nachgewiesener Maßen diesem Typ entsprechen) die RiLi 78/549/EWG (das ist die Richtline mit den 30° und 50° gemessen 150mm oberhalb Radmitte).
    Die 78/549/EWG spricht aber ausdrücklich von M1 und nicht M1G. Wären M1G auch gemeint spräche man allgemein von Fahrzeugen "M" oder erwähnt zusätzlich M1G (nicht der Fall)


    Mithin fallen M1G auf §36a StVZO zurück, welche eine "hinreichend wirkende" Abdeckung fordert. Wie diese Ausgestaltet sein muss, ist in der StVZO nicht genannt. Es bleibt also dem Sachverständigen überlassen. Meiner Meinung nach ist es aber durchaus zulässig (zumindest einfacher zu argumentieren), wenn sich der Prüfer bei der Beurteilung, ob die Abdeckung "hinreichend" ist auch auf die o. g. RiLi zu bezieht. Das gilt zumindest solange, solange es keine andere speziellere Vorschrift gibt...



    Schlauer???


    Nicht wirklich, oder?


    Ich zumindest nicht.... :und_weg:



    Gibt's denn hier keinen Prüfer, verdammt???? :mrgreen:

  • Kollege der Homologation befragt:


    Ergebnis: Genau KEIN Vorteil was die Radabdeckung betrifft, M1G hat keine Auswirkung, selbe Radabdeckung erforderlich.
    War auch das Selbe, was mir der Ziviltechniker gesagt hat, als ich wegen der MINIMALST überstehenden Räder am Jeep ein bissl verhandeln wollte.


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?

  • je mehr ich lese, umso dümmer werd' ich... :und_weg:


    Da hast du noch einmal grosses Glück gehabt. Denn das impliziert ja dass du mal gescheiter warst. Mir geht es nämlich so dass je mehr ich weiss desto mehr merke ich das ich eigentlich gar nichts weiss. :(


    Aber wieder zurück zu M1 und M1G. Ich könnte mir vorstellen dass diese Klassifikation in erster Linie fürs KBA und deren Statistiken gut ist. Der Rest wird wohl eher was für Gesetzbuchlemminge sein.

  • Für die Homologation bedeutet es, das ein M1G in der beschleunigten Vorbeifahrtsmessung 1dB lauter sein darf als ein M1.


    War früher mal sehr relevant, da die Fahrzeuge aufgrund der niedrigeren Vmax kürzer übersetzt waren und dadurch in eben dieser Messung lauter.


    LG
    Bernhard

    Du weißt, das psychologisch betrachtet das dringende Bedürfnis sich mit laut kreischenden Motorgeräuschen und Aufmerksamkeitserregung in Wahrheit der kindliche Schrei nach der Mutter steckt?