Bestell-/Lieferübersicht (nur Info !)

  • Das Problem dürfte sein: wenn man es schon erklären muß, dann kann diese Klientel i.d.R. auch nicht lesen. Und verstehen schon gleich gar nicht. Hatte gestern da aber auch so nen "Kunden" neben mir an der Tanke. Hingefahren, ausgestiegen, NICHT getankt sondern Paket in den Shop gebracht. Hintendran standen Leute die jedoch tanken wollten. Ich glaub das hat die Tante gar nicht geschnallt als sie nach ein paar Minuten wieder rauskam und weggefahren ist. Problematik ist aber unabhängig von männlich oder weiblich, ist eher so ein generelles Verständnisproblem... Allerdings weiß ich nicht wie es aussieht, wenn genau diese Leute tanken wollen und ein anderer blockiert den Platz vor der Zapfsäule :/


    Edit: Mist! Jetzt sind wir schon wieder meilenweit vom eigentlichen Thema weg, sorry.

    letztes OT:

    ...ich hab die Markierung auch erst im Nachhinein verstanden, weil ich dann meinen Mann gefragt hab wozu die gut sein soll und er sich wahnsinnig drüber aufgeregt hat ?(

    war mir unbegreiflich. 8|

    Rücksicht - was ist das schon? Kann man ja nix von kaufen.


    Seitdem versteh ich auch, warum sich Leute so freudig bedanken, wenn man rücksichtsvoll ist. hatte an der Tanke letztens einen LKW hinter mir - als ich das gesehen hab bin ich extra schnell zurück zum Auto und ohne Gurt und co erstmal vom Platz auf den Parkplatz gefahren, damit er tanken kann. das Gegenteil hatte ich letztens: einen Fahrer, der ncoh auf seine beiden Kollegen gewartet hat, die noch Kaffee und co geholt haben und echt ewig brauchten ?(

    ooohne witz die Tanke liegt im Industriegebiet - das ist quasi ein gigantischer leerer Parkplatz......aber 5 Meter sind manchmal offenbar endlose Weiten...

  • Hallo, ich habe nun mein Jimny NICHT geliefert bekommen. In meinem Kaufvertrag steht unverbindlicher Liefertermin 2020. Das ist jetzt vorbei nach sechs Wochen werde ich ihn abfordern das Auto innerhalb von 2 Wochen zu liefern. Und ihn in Verzug setzen. Ich habe das Auto am 27.12.2018 bestellt. er hat mir zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt das er das Auto nicht bestellen kann. Von Suzuki ging ja vorher schon eine Meldung an die Händler das sie keine Bestellungen mehr annehmen sollen. ( Habe ich eine Email von Suzuki Deutschland wo die das bestätigen) ist es dann Fahrlässig oder Grob-Fahrlässig vom Händler? Bestellt habe ich ihn für Knapp 18000€. Wenn ich sehe was jetzt mein beschaffungspreis währe, also um einiges teurer. Bei Mobile 10000 mehr. kann man das als schaden beziffern? Mann könnte ja auch spekulieren mit so einem Auto.

    Bin gespannt auf eure Antworten.

    Liebe Grüße

    Timo

  • Hallo Timo,

    hat der Händler den Auftrag denn entsprechend in der Bedingungen fristgemäß bestätigt? Nur dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dann kann nach Ablauf von 6 Wochen nach Ende des unverbindlichen Liefertermins zur Lieferung aufgefordert werden. Für den Streitfall sollte dies beweisbar sein, idealerweise mit einer Fristsetzung von weiteren 2 Wochen zur Lieferung. Dann kann gegebenenfalls ein sog. Deckungskauf erfolgen. Ohne einen "Deckungskauf" eines vergleichbaren Fahrzeuges kann kein Schadensersatz für den erhöhten Kaufpreis geltend gemacht werden. Weitere Voraussetzung ist aber auch das Vorliegen eines Verschuldens des Händlers. Wenn der Hersteller das Fahrzeug nicht liefert, hat dies der Händler grundsätzlich nicht zu vertreten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung bereits wusste, dass er das Fahrzeug nicht wird liefern können. Dies müsste dann der Käufer beweisen. Maßgeblich wäre also wann der Händler die Bestellung angenommen hat (Auftragsbestätigung) und wann Suzuki erklärt hat, dass die Lieferung eingestellt wird.

    Viele Grüße

  • Wenn man wissentlich etwas anbietet zum kauf was es aber nicht mehr gibt ist es Betrug oder arglistige Täuschung. Aber ganz genau kann das wohl nur ein Jurist beurteilen. Zumal Schadensersatz so eine Sache wäre wenn keine Anzahlung geleistet wurde.

  • "Wenn man wissentlich etwas anbietet zum kauf was es aber nicht mehr gibt ist es Betrug oder arglistige Täuschung. "

    ... Wenn der Händler eine Anzahlung verlangt und diese nicht zurückgeben kann, könnte man in der Tat von Betrug sprechen. Sonst ist es einfach nur eigene Dummheit, da der Händler sich schadensersatzpflichtig macht.

  • danke für eure Antworten. Ja die Bestellung wurde unterschrieben und angenommen vom Verkäufer. Wie oben schon geschrieben, habe ich von Suzuki Deutschland eine E-Mail, darin sie schreiben sieht das die Händler aufgefordert worden sind keine weitere Bestellungen entgegenzunehmen.

    Und eine Anzahlung habe ich nicht geleistet.

  • Kabakoenig


    Mein Tipp an dich:

    Um alles was rechtlich möglich wäre abzuklären solltest du dich an einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht.

    Dann müsste er Kenntnisse bezüglich des Handelsrechts (Autokauf) haben, da ja der Verkaufsstop für Neufahrzeuge aufgrund einer geänderten EU-Verordnung von Seiten Suzuki stammt.

  • danke für eure Antworten. Ja die Bestellung wurde unterschrieben und angenommen vom Verkäufer. Wie oben schon geschrieben, habe ich von Suzuki Deutschland eine E-Mail, darin sie schreiben sieht das die Händler aufgefordert worden sind keine weitere Bestellungen entgegenzunehmen.

    Und eine Anzahlung habe ich nicht geleistet.

    wie gesagt: die entscheidende Frage ist, ob Suzuki den Händler nachweislich vor der Annahme der Bestellung informiert hat oder danach.

  • Nein, das ist unerheblich. Vertragspflichtig ist der Händler nach Annahme der Bestellung, damit wird im Prinzip ein Kaufvertrag begründet. Ob Suzuki liefern kann oder nicht, ist egal, weil der Händler die Lieferung zusichert. Woher auch immer er das Auto dann bekommt, ist sein Problem.


    Ich habe mit meiner RSV genau wegen dieses Sachverhalts vor Gericht gegen einen Händler auf Erfüllung geklagt und Recht bekommen.

  • Nein, das ist unerheblich. Vertragspflichtig ist der Händler nach Annahme der Bestellung, damit wird im Prinzip ein Kaufvertrag begründet. Ob Suzuki liefern kann oder nicht, ist egal, weil der Händler die Lieferung zusichert. Woher auch immer er das Auto dann bekommt, ist sein Problem.


    Ich habe mit meiner RSV genau wegen dieses Sachverhalts vor Gericht gegen einen Händler auf Erfüllung geklagt und Recht bekommen.

    Für eine Klage auf Erfüllung hast Du völlig Recht. Die Frage von Kabakoenig war jedoch auf Schadensersatz gerichtet. Wenn das Fahrzeug so, wie es bestellt wurde, nicht mehr zu beschaffen ist, kann allerdings auch die Klage auf Erfüllung problematisch werden. Mit der Klage auf Erfüllung sollte man daher schnell sein, bevor der Markt (was Neuwagen angeht) leer gekauft ist. Ob bei einem Kaufvertrag über einen Neuwagen der Käufer auch einen Gebrauchten als gleichartigen und gleichwertigen Ersatz fordern kann, wäre sonst auch eine spannenden rechtliche Frage. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich persönlich eine Klage so oder so aber nicht riskieren.


    In jedem Fall sollte man den Händler durch eine Lieferaufforderung nach Ablauf der 6 Wochen laut Bedingungen in Verzug setzen. Vielleicht bewegt sich ja etwas…

  • Kabakoenig


    Mein Tipp an dich:

    Um alles was rechtlich möglich wäre abzuklären solltest du dich an einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht.

    Dann müsste er Kenntnisse bezüglich des Handelsrechts (Autokauf) haben, da ja der Verkaufsstop für Neufahrzeuge aufgrund einer geänderten EU-Verordnung von Seiten Suzuki stammt.

    Ich denke der Anwalt sollte auch auf jeden Fall eine Spezialisierung auf Vertragsrecht haben.;)

  • Das hatte ich mit Handelsrecht gemeint.

  • Wenn im Vertrag das Wort unverbindlich steht, dann wirst Du keine Chance haben und die Aufforderung zur Nichtbestellung muss sicherlich vor deiner Bestellung liegen... Alles andere wäre ja irre. Abrrein Jurist wird das sichern besten wissen....

  • Ist aber auch ärgerlich! Der neue Zweisitzer ist vielleicht eine Alternative!? Aber damit könnte ich nicht mit meinen Enkelkindern rumkutschieren, zum Glück habe ich dann noch den 4-Sitzer ergattert...

    Hoffentlich löst sich die Angelegenheit zufriedenstellend für dich!!?