Info zu M1G Umwidmung

  • Die erste Aussage - :/ vor ca 4 Wochen - war: Die Bescheinigung von Suzuki reicht aus. =O

    Dann hies es Tüv.

    Der hat die Zahlen übertragen für 42€

    Und mit den beiden Dokumenten ging es dann.


    :huh: Aber Vorsicht: Es gibt wohl Zulassungen die auch noch eine neue Versicherungsbestätigungsnummer wollen! :evil:

  • ich habe gestern meinen neuen HJ zugelassen, (wartet aber immernoch beim Händler auf die AHK) und bei mir steht in der COC N1G, also habe ich schon das G

    Es gab auch keine Auswahlmöglichkeit.


    Grüße Michael

  • Hatte bei der Zulassungsstelle in Pfungstadt, Ldkr. DA-DI, das gleiche Problem gehabt, dort war sogar die einfache Bestätigung von der Dekra nicht aussagekräftig genug, es muß vom TÜV sein! :mad:

    Einst: SJ Samurai Van de Luxe EZ 08/98 / FJ Jimny 2WD EZ 10/99
    Jetzt: FJ Jimny Ranger (AUT) EZ 11/17

  • Und wie hoch darf dann der Kugelkopf nach dem Eintrag M1G sein.

    Ich muss morgen im Schein mal nachschauen, was da drinnen steht.

    Fahrzeug wurde mit Kupplung ausgeliefert, evtl hat ja der Händler bereits den Eintrag vorgenommen.


    Lg Black-Jimny

  • Und wie hoch darf dann der Kugelkopf nach dem Eintrag M1G sein.

    Ich muss morgen im Schein mal nachschauen, was da drinnen steht.

    Fahrzeug wurde mit Kupplung ausgeliefert, evtl hat ja der Händler bereits den Eintrag vorgenommen.


    Lg Black-Jimny

    Wenn du in meinen ersten Post den Fahrzeugschein ansiehst, dann steht bei 22 die erste Eintragung für die AHK, die war bei mir direkt ab Händler dabei.

    Was in Sachen Höhe erlaubt ist geht aus den Vorschriften hervor und die besagen halt eine maximale Höhe für PKW (M1 Kombilimousine).

    Diese M1-Maximalhöhe wird durch M1G außer Kraft gesetzt, das was bei M1G wegen der Kugelkopfhöhe zu beachten ist, ist wie der Anhänger dann hinter dem Geländewagen hängt, also ob die Ladefläche waagerecht ist, damit Leuchten und Kennzeichen im richtigen Winkel sichtbar sind und am Heck nichts über den Boden schleift.

  • War heute eintragen/typisieren 40mm Trekfinder Fahrwerk 215/75R15 und die original Bereifung darf ebenfalls verwendet werden. Schneeketten auch noch 😉 und gleich M1G in den Zulassungsschein eintragen lassen weil bei mir steht im COC : M1 und M1G ging somit problemlos.

  • Ich habe leider unerfreuliche Neuigkeiten, was die Umwidmung auf M1G betrifft.


    Ich bin seit einer Woche auf der Suche nach der Bescheinigung von Suzuki und habe schon mit mehreren Suzuki Händlern telefoniert und mir konnte da niemand weiter helfen. Tatsächlich wussten die meisten nichtmal was ich möchte und was die Umwidmung der Fahrzeugklasse bedeutet.

    Nach einem Telefonat von Suzuki Deutschland erhielt ich die Info, dass Suzuki diese Bescheinigungen wohl seit rund 8 Wochen nichtmehr ausstellt, daraufhin habe ich beim KBA angerufen und dort nachgehört.

    Tatsächlich wurde ich da sehr gut betreut, eine Mitarbeiterin hat sich nachdem ich meine Fahrzeugdaten weitergegeben habe durch alles durchgeklickt und konnte mir leider nur mitteilen, dass für Jimnys mit der Nummer AEW000023 (unter 2.2 im Fahrzeugschein) kein M1G in der Homologation vorgesehen ist, bei Jimnys mit der Nummer AEY.... ist wohl die Klasse M1G mit angegeben :S


    Ich habe auch nochmal Kontakt mit dem Importeur aufgenommen, der teilte mir auch mit, dass diese Bescheingungen nichtmehr ausgestellt werden X/


    Interessanterweise habe ich bezüglich der Kupplungshöhe und Umwidmung auch nochmal mit der Dekra telefoniert, der Prüfer hat mich gefragt wie hoch der Kugelkopf denn jetzt ist - laut seiner Aussage darf die Mitte des Kugelkopfs bei unbeladenem Fahrzeug nicht höher als 420mm sein.

    Darauf bin ich messen gegangen und komme auf ca. 440mm bei Originalem Fahrwerk, Originaler Suzuki Anhängerkupplung und moderater 215/75R15 Yokos (die keine 20mm mehr Höhe bringen). Da wundert man sich auch schon wie das sein kann.

    Eigentlich wollte ich auf M1G umwidmen um mir 25er Eibach Federn einzubauen und dabei noch Anhänger fahren zu dürfen. Jetzt stelle ich leider fest, dass meine Anhängerkupplung eh schon für die Katz ist wenn man nach Deutschem Gesetz einen Anhänger ziehen möchte :cursing:


    Die Tatsache, dass ich meine Jimny auch nichtmehr "einfach so" umwidmen kann, gibt dem ganzen irgendwie einen komischen Beigeschmack.


    Meine letzte Hoffnung wäre, dass ich per Einzelabnahme das G in meine Papiere bekomme - laut KBA soll das möglich sein, weil Einzelabnahmen ja dafür gemacht sind, Veränderungen am Fahrzeug die eigentlich nicht homologiert sind trotzdem zuzulassen (sofern diese erfolgreich geprüft wurden).


    BlackCat hat ja oben schon ein Bild von Papieren mit der Nummer AEW000023 mit M1G drin, vielleicht würde jemand ja sein inzwischen heiliges Schreiben von Suzuki wo die einst problemlose Umwidmung beschrieben wird zur Verfügung stellen, dass Nachzügler wie ich eventuell einigermaßen passende Dokumente (ja falsch Fahrzeugident.-Nr....) haben um das ganze über den komplizierten Weg noch zu retten. Ich würde mich riesig freuen :love:


    Wäre ja schließlich ganz schön wenn das Serienauto mit Originalkupplung auch im Sinne der StVO nutzbar wäre ^^


    Falls es schon jemand so gelöst hat, ich bin für Tipps offen!


    €: Grade gefunden, im Thread Anhängerkupplung mit Höherlegung wurde scheinbar gleiches zu fast gleicher Zeit von Viehlosoof festgestellt..

  • da hat der Dekra-Mann meines Erachtens nicht ganz recht. es geht um die kugelhöhe bei beladenem Fahrzeug


    M1G Einzelabnahme sollte machbar sein bei folgenden erfüllten voraussetzungen:


    Klasse M1G
    Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

    Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

    • eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,
    • mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und
    • als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

    Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad
    • Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad
    • Rampenwinkel: mind. 20 Grad
    • Bodenfreiheit vorne: 180 mm
    • Bodenfreiheit hinten: 180 mm
    • Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

    Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

  • Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

    Wobei dies beim Jimny nicht gilt!

    Ansonsten müsste der Jimny ja 2 Tonnen, einfach gerechnet, ziehen dürfen.

    doch, das gilt dann auch beim jimny da keine ausnahmen erwähnt sind aber jeder der schlau genug ist macht das natürlich nicht

  • ...doch, das gilt dann auch beim jimny...

    Servus,


    die Regelung gilt auch beim Jimny.

    Jedoch muß die entsprechende AH-Last in der Zul. Bescheinigung geändert werden, vorausgesetzt der nötige D-Wert der Kupplung sowie ein Gutachten sind vorhanden.

    ja ja, keine Reglung ohne weitere Regelung.



    Übrigens ändert sich auch bei der Umwidmung die zulässige Spurbreite, das wird dann für alle mit Spurplatten interessant.....