Also beim Kauf der Kupplung auf einen möglichst hohen D-Wert achten wenn man eine hohe Anhängelast anstrebt?
Auflastung der Achslast beim HJ auf VA 740kg + HA 960kg (um 1700kg zul. Gesamtgewicht eingetragen zu bekommen)
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Also beim Kauf der Kupplung auf einen möglichst hohen D-Wert achten wenn man eine hohe Anhängelast anstrebt?
Mein Verständnis ist, dass je höher das Zuggesamtgewicht desto höher muss der D-Wert sein.
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Aber der Anhänger ändert sich doch nicht wenn das zugfahrzeug schwerer ist, das angehängte Gewicht bleibt doch gleich.
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Aber der Anhänger ändert sich doch nicht wenn das zugfahrzeug schwerer ist, das angehängte Gewicht bleibt doch gleich.
Wenn das Fahrzeug mehr Masse hat wirken stärkere Kräfte auf die Komponenten.
Am Besten sprecht ihr einfach im Anschluss an die Auflastung direkt mit Scholz.
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Da die Frage hier öfters kommt, an was denn so ein Auflastungsgutachten gebunden ist. Zumindestens für 1560kg gibt es da im Gutachten keine einzige Auflage (weder Fahrwerk, noch irgendwas anderes). Ich denke (=Vermutung), dass das für das 1700kg Gutachten ähnlich aussehen wird.
In dem Gutachten ist die vorherige Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil I explizit genannt (“vorangegangene Änderungen”).
Wichtig ist für mich das sich die 1300 kg Anhänge last nicht reduziert, wegen meines Anhängers.
Die wird sich aber reduzieren.
Das max. GESPANNGEWICHT beträgt laut COC 27xxkg das ist die Summe des Werksseitigen max. Fahrzeuggewicht plus die max. Anhängelast.
Wird der Jimny schwerer weil ihr viel Zubehör dran schraubt (deshalb ja die Auflastung), darf eben weniger an den Haken.
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Nach der Auflastung von F.1 wird vmtl. O.1/O.2 sich nicht reduzieren, aber mit einer Beschränkung auf das Gesamtgewichts des Zugs ("Gespann") versehen werden wie in meinem Gutachten für 1560kg. Dadurch verringert sich die Anhängelast nur wenn das Fahrzeug über den originalen F.1 Wert hinaus beladen wird.
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Also nix gewonnen!
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Also nix gewonnen!
Nein, als Gespann nicht.
Nur als Solofahrer darf dann das Dachzelt, Winde, Rockslider, Kofferraumumbau usw. ans Fahrzeug ohne Überladen zu sein.
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Ich fahre derzeit mit ca. 2250Kg Gesamtzuggewicht herum und habe damit Erfahrung! Das geht auch dauerhaft gut, da ich die Gesamtübersetzung gekürzt habe. Mit der Standardübersetzung ginge da recht schnell der Spaß verloren...
Da noch 750Kg draufzusatteln halte ich für Unsinn - für Kurzstrecken ohne lange Anstiege gerade so machbar aber eigentlich nicht praktibel.
Wer 3to mit dem Würfel bewegen will hat das verkehrte Fahrzeug!
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Hallo zusammen,
Bin gerade erst über den thread gestolpert. Wie ist denn der aktuelle Stand? Bei welchen Kosten steht ihr gerade? Und wäre eine Teilnahme noch möglich?
Viele Grüße
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Update: Leider müssen wir noch bis zum 17. 4. warten bis wir nen Termin abstimmen können. Diesmal ist da Urlaub dazwischengekommen (leider nicht mein Urlaub 😂)
Das ist der aktuelle Stand.
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Aus aktuellem Anlass: Weder Scholz Automotive noch ich sehen irgendwelche Probleme die Auflastung mit diversen Fahrwerke durchzuführen solange das Fahrwerk in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
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Update: Es ist soweit. Wir bringen am 6.5. einen Jimny zu Scholz. Ich hoffe es bleibt auch bei dem Termin jetzt.
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Wie ist jetzt der aktuelle Stand der Kosten ca?
Haben sich noch ein paar gemeldet?
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Wie ist jetzt der aktuelle Stand der Kosten ca?
Haben sich noch ein paar gemeldet?
Wir sind jetzt so 15 Leute. Kosten also ca. anteilig EUR 500 für das Festigkeitsgutachten.
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Sofern noch möglich würde ich mich als Nummer 16 anschließen, das Thema Fahrwerk und eventuelle weiter Umbauten hat sich jetzt vorraussichtlich gelöst, und zwischendurch war ich mit dem Jimny mal auf der Waage, selbst wenn ich das Fahrwerk nicht Ändere, brauche ich eine Auflastung..
Das Formular fülle ich heute Abend oder morgen früh aus!
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Auch ich würde mich gerne noch anschließen.
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Update: Da der 6.5 näher kommt habe ich allen Beteiligten eine Email mit Bitte um Überweisung der Kosten für die Festigkeitsprüfung geschickt.
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Hallo Josh,
super, dass es endlich so weit ist!
Im Beitrag #50 hast du geschrieben, dass das Einzelgutachten 280€ kosten wird. Da jetzt bestimmt auch bei anderen die Frage aufkommt, warum in der Email von Kosten zwischen 300 und 600€ für das Einzelgutachten die Rede ist, wollte ich mal nachfragen, woher die "Preiserhöhung" kommt? Oder hab ich da jetzt was verwechselt?
VG,
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